Klarstellung der Kommission: Meisterbrief soll nicht abgeschafft werden

14-02-24-BerufeEU will lediglich Zugangsschranken abbauen

Entgegen anderslautender Berichte hat die Europäische Kommission keinerlei Pläne, die deutsche Handwerksordnung aufzuheben. Richtig ist: Die Kommission hat im Auftrag der Staats- und Regierungschefs bereits im Oktober die Mitgliedsstaaten aufgerufen, ihre Zugangsschranken für regulierte Berufe zu begründen und zu hinterfragen. Dabei wird allerdings nicht verlangt, die die absolute Zahl der reglementierten Berufe zu verringern oder den Meisterzwang in bestimmten Berufen abzuschaffen. Es sind auch keine Sanktionen vorgesehen.

Die EU-Staats- und Regierungschefs, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, hatten in ihrem Pakt für Wachstum und Beschäftigung im Juni 2012 auf die unverhältnismäßigen Hemmnisse beim Zugang zu reglementierten Berufen hingewiesen und die Abschaffung ungerechtfertigter regulatorischer Beschränkungen im Binnenmarkt gefordert. Am 14. Juni 2012 hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, zu ermitteln, „in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den Berufszugang unverhältnismäßig stark blockieren”. Umfassende Reformen der Vorschriften über den Zugang zu reglementierten Berufen finden bereits in Portugal, Polen, Italien, Slowenien und Spanien statt.

Komplexe Zugangsbeschränkungen entmutigen die Arbeitskräfte, in anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung zu suchen. Es geht hier nicht darum, Berufe zu deregulieren oder Mitgliedstaaten mit Sanktionen zu belegen. Vielmehr besteht das Ziel darin, einen besseren Zugang zu Dienstleistungen sicherzustellen, indem überprüft wird, welche Zugangsstrukturen einem vereinfachten, angemessenen, sicheren und transparenten System am ehesten förderlich sind.

Auch in Deutschland bestehen weiterhin Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung. Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Ausübung an den Besitz besonderer Qualifikationen geknüpft ist oder bei denen die Berufsbezeichnung (z. B. Architekt oder Apotheker) geschützt ist. Ein derartiger Schutz kann beispielsweise aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes oder zur Sicherung eines hohen Ausbildungsniveaus sehr gut begründbar und damit gerechtfertigt sein.

Allerdings können übermäßig restriktive Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Berufen auf junge Menschen eine abschreckende Wirkung haben und ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt sogar verhindern. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen ist es für qualifizierte Fachkräfte häufig schwierig, sich um Arbeitsplätze in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben.

Verbesserungen bei den Bedingungen für den Berufszugang, insbesondere in Form eines angemesseneren und transparenteren Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten, würden die Arbeitsplatzmobilität qualifizierter Fachkräfte im Binnenmarkt und die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe erleichtern. Dies könnte sich auch positiv auf die Beschäftigungslage auswirken und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, zumal allein die Dienstleistungen der freien Berufe etwa neun Prozent der Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union ausmachen.

In der ersten Phase des Aktionsplans der Kommission geht es darum, Transparenz zu schaffen: Jeder Mitgliedstaat erstellt eine Liste der auf nationaler und auf regionaler Ebene reglementierten Berufe. Die Kommission wird die Listen in Form einer Europakarte der reglementierten Berufe veröffentlichen. Aus dieser Karte wird klar ersichtlich sein, welche Berufe in welchen Ländern reglementiert sind. Ziel ist es, dass eine Fachkraft, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchte, mit Hilfe dieser Karte rasch herausfinden kann, welche Bedingungen sie in den einzelnen Ländern erfüllen muss, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.

Die Bedingungen für den Berufszugang sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Die Gründe für diese Unterschiede sind häufig nicht nachvollziehbar. Im Rahmen des im Oktober 2013 eingeleiteten Prozesses wurden die Mitgliedstaaten daher aufgefordert, in den nächsten zwei Jahren eine gegenseitige Evaluierung ihrer jeweiligen Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Berufen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, alle Beteiligten, insbesondere die Vertreter der verschiedenen Berufsverbände, an diesem Prozess voll zu beteiligen. Dabei sollten sich Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Ansätze verfolgen, über die Auswirkungen aller Arten formeller und informeller Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten austauschen.

Die gegenseitige Evaluierung der Mitgliedsstaaten der Zugangsbeschränkungen für eine erste Gruppe von Berufen läuft von Juni 2014 – Februar 2015, für eine zweite Gruppe von November 2014 bis September 2015. Nationale Aktionspläne sollen dann für alle Berufsgruppen bis Anfang 2016 vorliegen. Die Kommission wird im Rahmen ihrer im November 2014 und November 2015 vorzulegenden jährlichen Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts damit beginnen, eine Bilanz der Fortschritte und der noch vorhandenen Defizite zu ziehen.

Im Juli 2012 hatte der Europäische Rat auch die von der Kommission an mehrere Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung unterstützt, den Zugang zu freiberuflichen Dienstleistungen zu lockern, um ihre Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für einige Mitgliedstaaten wurde diese Empfehlung auch für 2013 aufrechterhalten bzw. weiter ausgebaut, darunter auch für Deutschland.

So heißt es zum Beispiel im der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen für die Empfehlungen für Deutschland: "Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert; es bestehen weiterhin Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Handwerksbetrieb zu führen. Aufbauend auf den Erfahrungen der Reformen aus dem Jahr 2004 könnte Deutschland prüfen, ob diese Anforderung in allen Fällen weiterhin gerechtfertigt ist, und ob es zielführendere Möglichkeiten gibt, um zu gewährleisten, dass die Dienstleistungen sicher bereitgestellt werden. Für das Baugewerbe in Deutschland gelten zudem Einschränkungen im Hinblick auf Werbung und Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich dieselben im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch weniger rigide Vorschriften erreichen ließen."

Die Daseinsberechtigung der Handwerksordnung an sich stellt die Kommission jedoch nicht infrage. Die Europäische Kommission plant auch keine eigene Gesetzesinitiative zur Abschaffung von Zugangsschranken bei reglementierten Berufen. Etwaige Änderungen an der bestehenden Rechtslage oblägen also allein dem deutschen Gesetzgeber.