EU-Schutzstandards bestehen trotz TTIP

14-02-24-USAEU-Kommission reagiert auf Sorgen der Campact-Unterzeichner: Enge Einbindung der Regierungen und des Europäischen Parlaments und "Kein Dumping-Abkommen"

Ein Vertreter des Kabinetts von EU-Handelskommissar Karel De Gucht empfing das Kampagnennetzwerk Campact e.V., um die Unterschriften der Plattform gegen das derzeit verhandelte EU-US Handelsabkommen entgegenzunehmen. In dem Gespräch ging die Kommission auf die Befürchtungen der Unterzeichner ein. Dabei stellte die Kommission klar: durch ein Handelsabkommen können keine europäischen Gesetze ausgehöhlt werden.

"Wir nehmen die Befürchtungen sehr ernst", sagte John Clancy, Sprecher des EU-Handelskommissars, "dennoch müssen wir feststellen, dass die von der Plattform erhobenen Behauptungen schlichtweg ohne Fundament, und damit unbegründet, sind."

"Durch ein Freihandelsabkommen kann kein europäisches Gesetz 'ausgehöhlt' werden, wie von Campact befürchtet. So kann beispielsweise ein bestehendes gesetzliches Verbot von Fracking oder von Chlorhühnerfleisch nicht durch ein Freihandelsabkommen in Frage gestellt werden. Allein Regierungen und Parlamente können über Gesetzgebung entscheiden, das gilt auch für die Regeln zur Zulassung von Genfood und für Privatisierungen von Wasserdienstleistungen. Das kann auch ein Freihandelsabkommen mit den USA nicht ändern", sagte Clancy.

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sind in den Verhandlungsprozess über die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) eng involviert, und haben damit schon während der Verhandlungen demokratische Kontrolle über den letztendlichen Ausgang der Verhandlungen. "TTIP ist kein Wunschkonzert multinationaler Konzerne, sondern wird unter der Aufsicht der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments verhandelt." Während des Prozesses werden alle Interessen angehört und in den Prozess einbezogen.

Auch zu der Befürchtung der Unterzeichner der Campact-Plattform, dass durch das Freihandelsabkommen alles in der EU erlaubt wird, was in der USA zugelassen ist, gibt die Europäische Kommission Entwarnung. "Eine Freihandelszone bedeutet nicht, dass wir keine roten Linien in den Verhandlungen haben. Einen Ausverkauf der europäischen Gesundheits- oder Nahrungsmittelvorschriften wäre völlig inakzeptabel, daher wird die Europäische Kommission in den Verhandlungen dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt. Auch das Europäische Parlament hat deutlich gemacht, dass es einem solchen Abkommen nicht zustimmen würde."

EU-Handelskommissar Karel De Gucht bekräftigte nach seinen Gesprächen mit dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman in Washington, dass es in TTIP "kein Geben und Nehmen" im Bereich der Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards geben wird. "Kein europäischer Schutzstandard wird auf Grund dieses Freihandelsabkommens aufgegeben: das gilt sowohl für Nahrungsmittel, Sozialstandards als auch für den Datenschutz. Ich werde dafür sorgen, dass TTIP nicht zu einem Dumping-Abkommen wird",  sagte der Kommissar in Washington.

Stattdessen solle es neben der Senkung von Zöllen darum gehen, dass Regulierungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks enger zusammenarbeiten, um Handelshürden dort zu beseitigen, wo Standards bereits ähnlich sind. Wenn Regulierungsbehörden der EU und der USA bereits im Moment der Entwicklung neuer Standards zusammenarbeiten, können bürokratische Handelsbarrieren von Anfang an vermieden werden, was besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt.