Einrichtung der Bankenunion

Beschluss über die Bankenunion durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat drei Gesetzestexte für die Vollendung der Bankenunion verabschiedet.

Um die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu sichern und das Geld der Steuerzahler zu schützen, wird ein bankenfinanzierter Fonds künftig die schnelle Abwicklung von Pleitebanken ermöglichen. Die Verluste der Banken sollen in erster Linie von Aktionären und Anleihegläubigern getragen werden.

Bereits im September 2013 hat das Parlament die Einrichtung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus beschlossen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird dafür verantwortlich sein, die größten Banken der Eurozone zu beaufsichtigen. Dazu zählen zurzeit 128 Banken.

Um die Ersparnisse der Bürger zu schützen, stimmten die EU-Abgeordneten am Dienstag auch über eine Aktualisierung der Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen ab. Die Änderung der Richtlinie sieht vor, dass Ersparnisse von bis zu 100.000 Euro durch nationale Garantien geschützt werden.

Ein europäischer Bankenabwicklungsfonds zur Finanzierung der Abwicklung von Pleitebanken soll gemäß der Einigung in acht Jahren durch Bankenabgaben mit dem Zielvolumen von rund 55 Mrd. Euro gefüllt werden. Im Rahmen der Bankenreform hat das Europaparlament auch die Boni von Bankern begrenzt und damit die Anreize für risikoreiche Geschäfte gemindert, die eine Bank in die Pleite führen können.