Vogelgrippe in den Niederlanden und Großbritannien: Notfallreaktion läuft

Nach Ausbruch der Vogelgrippe den Niederlanden und Großbritannien hat die Europäische Kommission am 17.11.14 Notfallbeschlüsse erlassen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Beide Länder setzen bereits die vorgesehenen Schutzmaßnahmen um. Dazu gehört das Keulen aller Tiere der betroffenen Geflügelfarmen, die Errichtung von Sperrzonen und das Verbot, Geflügel, Eier, Geflügelfleisch und andere Geflügelprodukte aus diesen Gebieten inner- oder außerhalb der EU zu verkaufen. Laut Experten des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und –prävention ist das Ansteckungsrisiko für Menschen gering, wenn die gemeinsamen europäischen Schutzvorgaben eingehalten werden.

Die Niederlande haben darüber hinaus ein landesweites Transportverbot für Geflügel, Eier und Dung erlassen. In dem niederländischen Fall ist bereits bestätigt, dass die Legehennen mit dem H5N8-Virus infiziert waren, das in der vergangenen Woche auch auf einer Putenfarm in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden war. Für die in Großbritannien erkrankten Enten steht die endgültige Bestätigung des H5N8-Virus noch aus, wird aber erwartet. Experten sehen Wildgänse als mögliche Überträger des Virus: Die drei Ausbrüche der vergangenen Tage traten alle in der Nähe von Feuchtgebieten mit einem großen Vorkommen von Zugvögeln auf.

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, einschließlich Geflügel. Infektionen mit dem Virus bei Hausgeflügel verursachen zwei Hauptformen dieser Seuche. Die niedrig pathogene Form verursacht im Allgemeinen nur leichte Symptome, während die hoch pathogene Form bei den meisten Geflügelarten eine sehr hohe Sterblichkeit zur Folge hat. Die Seuche kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Rentabilität von Geflügelhaltungsbetrieben haben.