EU-Kommission will unnötige Bürokratie abbauen

Die EU-Kommission will die Auswirkungen von bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften noch stärker unter die Lupe nehmen.

Mit der neuen Agenda für bessere Rechtsetzung soll gewährleistet werden, dass nur solche Vorschriften auf EU-Ebene beschlossen werden, die praxistauglich und für alle von Nutzen sind, ohne diejenigen zu überlasten, die sie befolgen müssen. Bestandteile des Pakets sind erweiterte Konsultationsverfahren während des Gesetzgebungsprozesses, eine bessere Folgenabschätzung durch einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle sowie eine neue interinstitutionelle Vereinbarung mit Parlament und Rat. Das bereits bestehende Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird gestärkt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die Agenda für bessere Rechtsetzung bereits in seinen politischen Leitlinien angekündigt.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte: "Wir nehmen die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen, insbesondere KMU, ernst, dass Brüssel nicht immer Vorschriften erlässt, die sie verstehen oder anwenden können. Wir möchten ihr Vertrauen in die Fähigkeit der EU, hochwertige Rechtsvorschriften zu erlassen, wiederherstellen. Bei der besseren Rechtsetzung geht es nicht um ‚mehr‘ oder ‚weniger‘ EU-Rechtsvorschriften oder darum, unsere hohen Sozial- und Umweltstandards und unsere Gesundheits- oder Grundrechte auszuhöhlen. Es geht dabei vielmehr darum, dass wir die ehrgeizigen politischen Ziele, die wir uns gesetzt haben, so effizient wie möglich erreichen."

Timmermans weiter: "Wir müssen die Auswirkungen von Rechtsvorschriften bereits im Entwurfsstadium rigoros bewerten – dazu gehören auch substanzielle Änderungen, die während des Gesetzgebungsprozesses vorgenommen werden –, damit fundierte und faktengestützte politische Entscheidungen getroffen werden können. Und auch wenn sich Politiker naturgemäß eher auf neue Initiativen konzentrieren, so müssen wir mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit darauf verwenden, bestehende Rechtsvorschriften zu überprüfen und Möglichkeiten zur Verbesserung oder Vereinfachung zu ermitteln. Dabei müssen wir ehrlich zugeben, was funktioniert und was nicht."

Die Kommission wird das Paket für bessere Rechtsetzung selbst unmittelbar umsetzen – bei der Ausarbeitung bzw. der Überprüfung eigener Vorschriften –, aber auch in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat. Aus diesem Grund wird die Kommission ab sofort mit dem Parlament und dem Rat über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung beraten. Der Entwurf sieht u.a. folgendes vor: gemeinsames Engagement für das REFIT-Programm, Folgenabschätzung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, ständige Überwachung der Wirksamkeit der EU-Vorschriften und rigorose Bewertungen, größere Transparenz bei trilateralen Verhandlungen und gemeinsame Bemühungen zur Verringerung ungerechtfertigter "Übererfüllung" des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus wird es für die Interessenträger neue Möglichkeiten geben, während des gesamten Lebenszyklus einer politischen Maßnahme Stellungnahmen abzugeben – vom ersten "Fahrplan" bis zum endgültigen Kommissionsvorschlag. Nach der Annahme eines Vorschlags durch die Kommission haben Bürgerinnen und Bürger oder Interessenträger acht Wochen Zeit, Reaktionen oder Vorschläge zu unterbreiten, die in die Debatten im Parlament und im Rat einfließen sollen. Diese transparente Vorgehensweise gilt auch für das Sekundärrecht, d. h. delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Erstmals wird die Öffentlichkeit vier Wochen vor der Annahme die Möglichkeit haben, Maßnahmenentwürfe einzusehen, mit denen geltende Vorschriften geändert oder ergänzt werden sollen oder die bestimmte technische Bestimmungen enthalten.

Die Kommission stärkt auch die Folgenabschätzung und die Bewertungen, auf der alle Gesetzgebungsvorschläge beruhen – unabhängig von politischen Entscheidungen. So wird der Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission, der seit 2006 existiert, in einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle umgewandelt. Die Mitglieder des Ausschusses, die zur Hälfte von außerhalb der Kommission kommen, werden einen unabhängigeren Status erhalten. Der Ausschuss wird eine erweiterte Rolle wahrnehmen und neben der Qualität von Folgenabschätzungen im Zusammenhang mit neuen Vorschlägen auch die Qualität von Eignungsprüfungen und Bewertungen geltenden EU-Rechts prüfen.