Sieben deutsche Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums akzeptiert

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für alle Programme zur Förderung des ländlichen Raums in Deutschland gegeben

Damit sind alle deutschen Programme für die Förderperiode bis 2020 startklar. Sie ermöglichen unter anderem Investitionen, um wichtige Ökosysteme auf dem Land zu erhalten, nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren zu fördern oder Unternehmen auf dem Land zu unterstützen.

Die Entwicklung des ländlichen Raums ist die sogenannte zweite Säule der Europäischen Agrarpolitik. Für Deutschland stehen darunter bis 2020 insgesamt 9,45 Mrd. Euro EU-Mittel zur Verfügung, die mit Mitteln aus Deutschland ergänzt und in den Bundesländern verwaltet werden. Die EU-Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Insgesamt gibt es 15 deutsche Programme: 13 Programme der Bundesländer (Niedersachsen und Bremen sowie Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Programm erstellt, Hamburg keines) und zwei nationale Programme. Auf die Prioritäten für die Förderung in kommenden Jahren hatten sich EU-Kommission sowie Länder bzw. Bund gemeinsam geeinigt.

Der EU Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, erklärte: "Ich freue mich, die sieben übrigen deutschen Programme mit dem heutigen Tag als genehmigt zu sehen. Eine der großen Stärken unseres Konzepts zur ländlichen Entwicklung ist, dass wir Kernprioritäten haben, die auf EU-Ebene festgelegt sind, während die Mitgliedstaaten und Regionen die nötige Flexibilität haben, um Programme zu entwerfen, die ihrer jeweiligen Situation entsprechen. Und wir sehen heute hierfür gute Beispiele, in denen sich die verschiedenen Bundesländer alle darum bemühen, Umweltanliegen zu entsprechen, Investitionen und die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern und Dienstleistungen und Strukturen im ländlichen Raum zu verbessern, aber jeder einen anderen Ansatz wählt, um diese Ziele zu verfolgen, z.B. mit einem besonderen Schwerpunkt auf Hochwasserschutz in Küstenländern oder auf den Schutz der biologischen Vielfalt in Bergregionen."

Im Einzelnen gab die Kommission heute grünes Licht für folgende Programme:

Baden-Württemberg
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Baden-Württemberg umfasst öffentliche Gelder in Höhe von mehr als 1,8 Mrd. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 709 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 91 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 635 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung plus 479 Mio. Euro zusätzlicher nationaler Top-ups. Das EPLR Baden-Württemberg konzentriert sich vor allem auf zwei Schwerpunkte. Unter dem Ersten - Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme – werden knapp 9 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 0,6 Prozent der Waldfläche unter Vertrag genommen, um die biologische Vielfalt zu verbessern. Annähernd 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll zudem zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung unter Vertrag genommen werden und 4 Prozent zur Verbesserung des Wasserhaushalts. Unter dem zweiten Schwerpunkt –Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und nachhaltige Waldbewirtschaftung – werden rund 4 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Unterstützung für Investitionen zur Modernisierung oder Umstrukturierung erhalten. Ferner wird der LEADER-Ansatz zur lokalen Entwicklung gegenüber der vorhergehenden Programperiode gestärkt und ausgebaut.

Berlin und Brandenburg
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) der Länder Berlin und Brandenburg umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 1,34 Mrd. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 1,05 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 85 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 295 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung. Das EPLR Berlin und Brandenburg konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Unter dem Ersten - Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme – werden fast 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 1,3 Prozent der Waldfläche unter Vertrag genommen, um die biologische Vielfalt zu verbessern, knapp 9 Prozent zur Verbesserung des Wasserhaushalts und mehr als 8 Prozent zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. Unter dem Zweiten Schwerpunkt – soziale Eingliederung und wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten – wird die geplante Förderung dazu führen, dass mehr als 54 Prozent der ländlichen Bevölkerung durch lokale Entwicklungsstrategien abgedeckt sein werden. Unter dem Dritten – Verbesserung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und nachhaltige Waldbewirtschaftung - werden 16 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Unterstützung für Investitionen zur Modernisierung oder Umstrukturierung erhalten.

Niedersachsen und Bremen
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) der Länder Niedersachsen und Bremen umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 2,3 Milliarden Euro zwischen 2014 und 2020. Die 1,12 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 181 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 506 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 673 Mio. Euro aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Niedersachsen und Bremen konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, wobei 6,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Vertrag genommen wird, um die biologische Vielfalt, und 2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, um das Wassermanagement zu verbessern. Des Weiteren werden im Rahmen des Schwerpunktes  Organisation der Nahrungsmittelkette, Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, Tierschutz und Risikomanagement in der Landwirtschaft 130 öffentliche Verbände Förderung im Bereich Küstenschutz und Schutz vor Hochwasser erhalten. Schließlich sollen im Rahmen der sozialen Eingliederung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten 42 Prozent der Bevölkerung durch lokale Entwicklungsstrategien (LEADER) angesprochen werden und 18 Prozent von verbesserten Dienstleistungen oder Infrastrukturen profitieren.

Rheinland-Pfalz
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Rheinland-Pfalz umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 661 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 300 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 53 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 221 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 140 Mio. Euro aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Rheinland-Pfalz konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt  ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, wobei beinahe 33 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Vertrag genommen wird, um die biologische Vielfalt, mehr als 40 Prozent um den Wasserhaushalt und 22 Prozent, um das Bodenmanagement zu verbessern und Bodenerosion zu verhindern. Im Rahmen des zweiten gewählten Schwerpunktes, der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und nachhaltigen Forstwirtschaft, werden 5,8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Unterstützung für Investitionen für die Umstrukturierung oder Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe erhalten und 7,8 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen werden durch Flurbereinigung zur Effizienzerhöhung neu strukturiert. Als dritte wichtige Priorität soll die Förderung der sozialen Eingliederung, und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten hervorgehoben werden. Diese ist vor allem durch das LEADER-Konzept auf die lokale Entwicklung ausgerichtet, wobei 55 Prozent der ländlichen Bevölkerung abgedeckt werden.

Saarland
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Saarlandes umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 58 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 34 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 5 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 24 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung. Das EPLR für das Saarland konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Zur Förderung der Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten der Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Technologien und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder werden 9,9 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe bei Investitionen in die Restrukturierung oder Modernisierung unterstützt. Des Weiteren werden 27 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme vorgesehen mit dem Ziel, die biologische Vielfalt und das Wassermanagement zu verbessern sowie Bodenerosion vorzubeugen. Zur Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten, soll die Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien 96 Prozent der ländlichen Bevölkerung erreichen und Infrastruktur und Dienstleistungen für 85 Prozent der ländlichen Bevölkerung verbessern.

Schleswig-Holstein
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Schleswig-Holstein umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 869 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 419 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 71 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 203 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 247 Mio. EUR aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Schleswig-Holstein konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt  ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, wobei 8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Vertrag genommen wird, um die biologische Vielfalt, 5 Prozent Fläche, um den Wasserhaushalt und 4 Prozent Fläche, um das Bodenmanagement zu verbessern und Bodenerosion zu verhindern. Im Rahmen des zweiten gewählten Schwerpunktes, der Förderung der sozialen Eingliederung der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten, werden 81 Prozent der ländlichen Bevölkerung durch lokale Entwicklungsstrategien (LEADER) angesprochen werden. Die dritte wichtige Priorität hat die Förderung von Strukturen zum Ziel. Hier werden 25 Bereiche innerhalb des Küstenschutzplanes  gefördert werden. Außerdem sollen 75 Vorhaben im Sektor Verbesserung der Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Produkte Unterstützung erhalten.

Thüringen
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Thüringen umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 898 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 680 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt einschließlich der 54 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen werden ergänzt durch 197 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 21 Mio. Euro aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Thüringen konzentriert sich auf 3 Prioritäten. Im ersten Schwerpunkt – die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme – werden 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 5 Prozent der Forstfläche für Vorhaben zur biologischen Vielfalt unter Vertrag genommen.  Auf 14 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 8,5 Prozent Forstfläche werden Vorhaben für besseres Wassermanagement umgesetzt. Zur Verbesserung des Bodenmanagements und zur Verringerung von Erosion sollen 17 Prozent der Landwirtschaftsfläche und 8,5 Prozent Forstfläche gefördert werden. Zweitens, im Rahmen der sozialen Eingliederung und lokalen Entwicklung im ländlichen Raum ist es das Ziel, 63 Prozent der ländlichen Bevölkerung durch verbesserte Dienstleistungen und entsprechende Infrastruktur zu unterstützen; dabei werden 280 Stellen geschaffen. Unter dem dritten Schwerpunktbereich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors sowie nachhaltiges Forstmanagement – werden 12 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ELER-Förderung für Investitionen im Bereich der Modernisierung und Neustrukturierung erhalten.

Die restlichen deutschen Programme hatte die Kommission bereits genehmigt.