Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen

In einer öffentlichen Konsultation fragt die Europäische Kommission seit dem 30.10.2015, wie die digitalen öffentlichen Dienste in Europa funktionieren.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden auf Lokal-, Regional- und Bundes- und internationaler Ebene können bis zum 21. Januar 2016 ihre Beiträge dazu einsenden, welche Erwartungen und welches Verbesserungspotential in Sachen elektronischer Dienstleistungen EU-weit bestehen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in den e-Government-Aktionsplan für die Jahre 2016-2020 einfließen. Er ist ein Aspekt zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts in Europa, eine der Kernprioritäten der Juncker-Kommission in den kommenden Jahren.

Ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt hatte die Europäische Kommission im Mai 2015 vorgestellt. Sie besteht aus 16 zentralen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Förderung einer digitalen Gesellschaft, in der die Bürgerinnen und Bürger über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um die Möglichkeiten des Internets nutzen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ziel ist beispielsweise, dass Unternehmen und Bürger ihre Daten nur einmal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen und Behörden nicht länger mehrfach dieselben Informationen abfragen, wenn ihnen diese Angaben bereits vorliegen.