Rechtsstaatlichkeit: EU-Kommission startet strukturierten Dialog mit Polen

Bei einer Orientierungsdebatte hat die Europäische Kommission am 13.01.2016 die jüngsten Entwicklungen in Polen diskutiert und eine vorläufige Prüfung dieser unter dem EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips eingeleitet.

Die Kommission hatte die polnischen Behörden zuvor um Informationen zu zwei jüngst verabschiedeten Gesetzesänderungen zum Verfassungsgericht sowie den öffentlich-rechtlichen Medien in Polen gebeten und darauf in der vergangenen Tagen erste Antworten bekommen. Intention des heute eingeleiteten strukturierten Dialogs sei es, konstruktiv nach einer Lösung zu suchen, erklärte Frans Timmermans, der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, nach der Kommissionsitzung.

Das Kommissionskolleg habe ihm das Mandat erteilt, in einen strukturierten Dialog mit den polnischen Behörden zu treten. Timmermans sagte: "Dies ist ein kooperativer Ansatz. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden; es geht nicht um Anschuldigungen oder Polemik. Wir wollen Fakten objektiv beurteilen und einen Dialog mit den polnischen Behörden führen." Insbesondere ständen dabei die Position des polnischen Verfassungsgerichtes und die Nicht-Umsetzung bestimmter Urteile des Gerichtes im Fokus.

Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen der Verträge verantwortlich für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der Union. Im März 2014 hat die Europäische Kommission einen neuen Rahmen für die Behandlung systemischer Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem der EU-28-Mitgliedstaaten angenommen. In einem ersten Schritt dient eine vorläufige Prüfung im Rahmen eines strukturierten Dialogs hier dazu, festzustellen, ob es klare Hinweise für systemische Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit bestehen.