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Stau Autos 300Die EU-Kommission hat die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Mautpläne eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nachzukommen.

Kommt Deutschland dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen. Auch wegen einer diskriminierenden Lkw-Maut in Großbritannien hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet.

Die Kommission ist der Auffassung, dass es bei den deutschen Mautplänen auf zwei Ebenen zur Diskriminierung kommt: Zum einen werden deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.

Trotz regelmäßiger Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 und zahlreicher Vorschläge seitens der Kommission, wie die deutsche Nutzungsgebühr EU-rechtskonform gestaltet werden kann, sind die grundlegenden Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden.

Deutschland hatte am 8. Juni 2015 ein Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für PKW verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert. Somit werden in Deutschland zugelassene PKW – und ausschließlich diese – de facto von der Straßennutzungsgebühr ausgenommen.