Mehr Anstrengungen beim Kampf gegen Menschenhandel notwendig

Kinderarbeit 600Der Menschenhandel bleibt ein drängendes Thema. Mehr als 15.000 Menschen sind in den Jahren 2013-2014 Opfer von Menschenhandel geworden, die meisten davon Frauen und Kinder. Nach wie vor ist sexuelle Ausbeutung der Hauptzweck des Menschenhandels, es folgt der Zweck der Arbeitsausbeutung.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die bestehenden EU-Regeln zum Kampf gegen Menschenhandel besser umsetzen. Dies geht aus dem am Donnerstag, 19. Mai, von der EU-Kommission vorgelegten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels hervor. Demnach hat insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, stark zugenommen. Ziel des bestehenden EU-Rechtsrahmens ist es, die Zahl der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern zu erhöhen, geeignete Verfahren für die frühzeitige Identifizierung und den Schutz der Opfer einzuführen und die Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels zu verstärken.

Die Ergebnisse des ersten Berichts über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels werden in die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zeit nach 2016 einfließen, die 2016 veröffentlicht werden soll.

In dem Bericht wird festgestellt, dass im Jahr 2013-2014 insgesamt 15 846 Frauen, Männer, Mädchen und Jungen als Opfer von Menschenhandel in der EU registriert wurden. Angesichts der Vielschichtigkeit der Berichterstattung über dieses Phänomen ist die tatsächliche Zahl der Opfer wahrscheinlich wesentlich höher als die von den Behörden registrierte Zahl. Den Ergebnissen des Berichts zufolge ist der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Menschenhandels (67 Prozent der registrierten Opfer), gefolgt von der Arbeitsausbeutung (21 Prozent der registrierten Opfer). Mehr als drei Viertel der registrierten Opfer waren Frauen (76 Prozent); bei mindestens 15 Prozent handelte es sich um Kinder.

Insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, hat erschreckend stark zugenommen. Auch bei der Zahl der Opfer mit Behinderungen und der Opfer mit Roma-Hintergrund ist ein Anstieg festzustellen. Ferner werden in dem Bericht Verbindungen zwischen Menschenhandel und anderen Formen der Kriminalität und der Ausnutzung der Schutzbedürftigsten vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationskrise aufgezeigt sowie auf eine stärkere Nutzung des Internets und der neuen Technologien zur Anwerbung von Opfern hingewiesen.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos sagte zu dem Bericht: „Es ist sowohl moralisch als auch rechtlich inakzeptabel, dass in der EU des 21. Jahrhunderts Menschen wie Waren gekauft, verkauft und ausgebeutet werden. Dies zu stoppen, ist unsere persönliche, kollektive und gesetzliche Pflicht. Zu diesem Zweck haben wir einen starken Rechtsrahmen geschaffen, der auf künftige Entwicklungen ausgerichtet ist. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass dieser Rechtsrahmen nun vollständig umgesetzt wird, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die Opfer vollumfänglich geschützt und unterstützt werden können.“

Um aktiv gegen die wichtigsten Herausforderungen im Kampf gegen den Menschenhandel vorzugehen, müssen die Mitgliedstaaten der EU die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig und korrekt umsetzen. Myria Vassiliadou, die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, erklärte: „Die in diesem Bericht aufgezeigten Trends und Herausforderungen zeigen ganz deutlich, dass es höchste Zeit für die Mitgliedstaaten ist, ihre Anstrengungen für die effektive Umsetzung der Richtlinie zu verstärken und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.“

Die Kommission wird bis Ende 2016 einen Bericht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, einen Bericht über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern sowie die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum nach 2016 veröffentlichen. Der Schutz der Kinder auf dem Migrationsweg hat oberste Priorität. In ihrer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems schenkt die Kommission unbegleiteten Minderjährigen besondere Beachtung, da diese besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhändlern zu werden.