Kommission berichtet über die Lage der Grundrechte in der EU

EU und Erdball 300Die EU-Kommission hat ihren Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für das Jahr 2015 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick darüber, wie die Grundrechte in einer Reihe von EU-Politikbereichen und in den Mitgliedstaaten angewendet wurden.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Grundrechte sind das Fundament unserer Europäischen Union und unserer Gemeinschaften. In jüngster Zeit stand die EU einer Reihe ernsthafter Herausforderungen gegenüber, die eine Belastungsprobe für diese Rechte darstellten: Terrorismus, ein beispielloser Zustrom von Flüchtlingen und Migranten, wirtschaftliche Probleme sowie eine besorgniserregende Zunahme von Populismus und Fremdenfeindlichkeit haben dazu geführt, dass unsere Werte in Frage gestellt wurden. Angesichts dieser Herausforderungen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass wir Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit verteidigen. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass sie für jeden in Europa Realität werden."

Einen besonderen Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bildet das erste jährliche Kolloquium über Grundrechte, das im Oktober 2015 stattfand. Außerdem hat die Kommission eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, deren Ergebnisse in die Beratungen auf dem nächsten zweiten Kolloquium einfließen werden, das am 17. und 18. November zum Thema "Medienvielfalt und Demokratie" in Brüssel stattfindet.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Wenn wir wirklich einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erreichen wollen, müssen wir unsere Grundrechte aktiv fördern und das aktive Schutzniveau EU-weit anheben. In diesem Jahr hat die EU konkrete Schritte unternommen, um die Grundrechte zu stärken, beispielsweise durch Abschluss der Datenschutzreform, durch neue Regeln für die Sicherheit von Kindern in Kriminalprozessen und indem sie den Kampf gegen die Anstachelung zum Hass verstärkt hat. Grundrechte bestehen nicht nur auf dem Papier, sondern müssen in der Praxis umgesetzt werden."

Im Jahr 2015 hat die Kommission eine Reihe von Gesetzgebungspaketen zur Förderung der Grundrechte geschnürt, darunter das Reformpaket zum Datenschutz sowie die Richtlinien über die Unschuldsvermutung und Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren.