Neue "Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer" der Bundesregierung

Flaggen 28 EU Staaten 400Am 21. Mai hat die „Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer“ offiziell ihre Arbeit aufgenommen.
Ein Schwerpunkt des Referats wird sein, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen durch Beratung und Information zu unterstützen.

Die Gleichbehandlungsstelle hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger der EU in den Rechten, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zustehen, zu unterstützen. Die Gleichbehandlungsstelle wendet sich daher an Bürgerinnen und Bürger der EU, die in Deutschland von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen (Dauerbeschäftigte, Saisonarbeiter, Grenzgänger und Arbeitsuchende), und ihre Familienangehörigen, jedoch nicht an Bürgerinnen und Bürger der EU, die Unternehmen aus der EU vorübergehend nach Deutschland entsenden.

Die konkreten Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle sind beispielsweise:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU in Deutschland und ihren Familienangehörigen unabhängige rechtliche und/oder sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung anzubieten.
  • Informationen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Amtssprachen der Mitgliedstaaten der EU bereitzustellen.

Die Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EU in Deutschland und ihrer Familienangehörigen umfasst Beratung und Information zu folgenden Bereichen:

  • Zugang zu Beschäftigung
  • Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  • Zugang zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen
  • Zugang zu beruflicher Bildung
  • Zugang zu Wohnraum
  • Zugang zu schulischer Bildung und Berufsausbildung
  • Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Wählbarkeit zu den Organen der Arbeitnehmervertretungen
  • Hilfe durch die Arbeitsagenturen