Reisen im Schengen-Raum

Der Schengen-Raum hat große Auswirkungen auf die Mobilität in Europa, nicht nur für Grenzpendler, sondern auch für Menschen, die gerne in andere europäische Länder fahren um dort Urlaub zu machen, Freunde zu besuchen oder auch nur einkaufen zu gehen. Doch wie funktioniert der Schengen-Raum eigentlich?

Was ist der Schengen-Raum?
1985 wurde mit der Schaffung des Schengen-Raums begonnen, als damals fünf Mitgliedsstaaten (Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande) beschlossen, Kontrollen an ihren Binnengrenzen abzuschaffen. 1990 fielen die Grenzen, danach schlossen sich immer mehr Staaten dem Schengen-Raum an. Der Grenzwegfall hat sich bis heute positiv auf Europa ausgewirkt. Nicht nur die Wirtschaft profitiert von den gefallenen Zollgrenzen und Zollkontrollen, auch der normale EU-Bürger erspart sich lange Wartezeiten an Kontrollpunkten. Jedes Jahr werden allein im Schengen-Raum 1,25 Millionen Reisen von Europäern vorgenommen.


 

Länder und Währung
47 gehören zum geographischen Europa, 32 davon sind im Schengenraum, 28 gehören zur Europäischen Union, 23 haben den Euro als Währung.

Welche Vorteile bietet der Schengen-Raum Reisenden?
An den Binnengrenzen, also an Grenzen zwischen zwei Schengen-Staaten, werden keine Personenkontrollen mehr durchgeführt. Ausnahmen davon gelten an Häfen und Flughäfen, allerdings hier nur, um zu überprüfen, ob ein Passagier ein gültiges Ticket besitzt. Weiterhin darf natürlich auf gefährliche Güter kontrolliert werden. An den Außengrenzen des Schengen-Raums müssen Kontrollen nach einheitlichen Standards durchgeführt werden.
Eine weitere Verbesserung, die heute kaum noch auffällt, ist der Wegfall ehemaliger Grenz- und Zollstationen. Häufig gab es an diesen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Hindernisse, um den fließenden Verkehr zu verlangsamen.

Polizeikontrollen dürfen an Grenzen nur noch durchgeführt werden, wenn eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder grenzüberschreitende Kriminalität vorliegt.

Welche Regeln gelten für EU-Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören?
Einer der EU-Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören, ist Großbritannien. Für solche Fälle gelten andere Regeln: Flüge in Nicht-Schengen-Staaten gelten als „Drittlandflüge“ und unterliegen Grenzkontrollen. Als EU-Bürger genießt man aber dennoch Freizügigkeit und muss sich nur einer Mindestkontrolle unterziehen. Die Identität einer Person wird über ein Reisedokument geprüft, dies kann sowohl ein Reisepass als auch ein Personalausweis sein.

Muss ich für eine Reise in einen Nicht-Schengen- aber EU-Land einen Reisepass besitzen?
Wie auch sonst in der EU reicht ein Personalausweis.

Welche Regeln gelten an den Außengrenzen des Schengen-Raums?
Bei der Einreise aus einem Drittstaat zurück in den Schengen-Raum muss man sich auch als EU-Bürger einer Identitätskontrolle unterziehen, die gewissen Standards entspricht, hierzu benötigt man ein gültiges Reisedokument. Drittstaatenangehörige müssen ein gültiges Reisedokument und gegebenenfalls auch ein Visum oder einen Aufenthaltstitel sowie Dokumente vorweisen, die Aufschluss über den Zweck ihres Aufenthaltes geben sowie eine Bestätigung, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist.

Wie lange darf man sich im Schengen-Raum mit und ohne Schengen-Visum aufhalten?
Es gibt Visa unterschiedlicher Länge. Die meisten sehen einen Aufenthalt von zwischen 90 und 180 Tagen vor. Schengen-Staaten können darüber hinaus Vereinbarungen mit Drittstaaten treffen, um es Menschen im Grenzgebiet zu ermöglichen, regelmäßig die Grenze ohne Grenzkontrollen passieren zu können. Dies ist insbesondere für den Arbeitsmarkt in manchen Ländern wichtig.
Wie lang man sich mit einem bestimmten Visum innerhalb des Schengen-Raums aufhalten darf, kann folgender Rechner angeben: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/index_en.htm

Weitere Informationen zum Schengen-Raum finden sich unter http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/security/20190612STO54307/schengen-europa-ohne-grenzkontrollen   oder unter http://ec.euorpa.eu/immigration 

Die meisten Informationen aus diesem Text finden sich zudem im Heft: „Europa ohne Grenzen – der Schengen-Raum“, welches Sie sowohl im Bookshop der EU als auch bei uns im Büro finden können.