Ferienzeit ist Reisezeit - Rechte als Passagier

Verkehr 300

Verreisen kann man nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit dem Bus, der Bahn oder dem Schiff. Welche Rechte habe ich, wenn ich als Passagier unterwegs bin, wenn ein Zug Verspätung hat? Gelten die Regeln für Fähren auch für Kreuzfahrtschiffe und wie ist es mit der Gültigkeit des Behindertenparkausweises?

Diese und weitere Fragen rund um das Thema "Passagierrechte" finden Sie hier beantwortet.

1. „Welche Rechte habe ich als Passagier?“

In der EU haben alle Passagiere Anspruch auf präzise, zeitnahe und barrierefreie Informationen, auf Hilfe und Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigungen bei Annullierungen oder großen Verspätungen.

2. „Welche besonderen Rechte habe ich als Busreisender?“

Bei grenzüberschreitenden Reisen, die eine Reisestrecke von mehr als 250 Kilometern umfasst, hat man bei Verspätung oder Annullierung der Fahrt u.a. das Recht auf Hilfe oder Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung.

3. „Welche Rechte habe ich als Fluggast?“

Wenn ein Flug annulliert wird oder Verspätung hat, sowie bei einer Weigerung der Beförderung, hat man als Fluggast das Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung sowie in bestimmten Fällen auf Hilfe oder Betreuung. Diese Rechte gelten für alle Flüge ab einem Flughafen in der EU sowie auf Flügen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.

4. „Wer haftet für Schäden an meinem Gepäck?“

Fluggesellschaften müssen für Unfälle sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck haften.

5. „Welche Rechte habe ich bei Bahnreisen?“

Bei grenzüberschreitenden Verbindung innerhalb der EU haben Sie bei großen Verspätungen oder Zugausfällen ein Recht auf zeitnahe Information sowie auf Erstattung, Umbuchung, Hilfe oder Betreuung und Entschädigung. Auf Inlandsstrecken variieren diese Rechte.

6. „Welche Rechte habe ich bei Schiffsreisen?"

Man hat Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe oder Betreuung, wenn das Schiff verspätet ist oder ausfällt. Diese Rechte gelten für alle Reisende (mit einigen Ausnahmen), die mit dem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder auch für Kreuzfahrten, die in einem EU-Hafen beginnen.

7. „Welche Rechte stehen Reisenden mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität zu?“

Sie haben das Recht auf kostenlose Betreuung oder Hilfe in Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen sowie an bestimmten Busterminals. Dies gilt auch an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen oder Fernbussen. Allerdings sollte der Betreiber des Flughafens, Bahnhofes bzw. das Beförderungsunternehmen spätestens ab 48 (bei Fernbussen ab 36) Stunden vorher über besondere Erfordernisse informiert werden.

8. „Gilt mein Behindertenausweis auch in anderen EU-Ländern?“

Mit dem europäischen Muster-Parkausweis für Behinderung können Sie Behindertenparkplätze nicht nur im eigenen Land, sondern auch überall in der EU nutzen.

9. „An wen wende ich mich, wenn ich eine Beschwerde habe?“

Sollte ein Beförderungsunternehmen oder ein Betreiber auf Ihre Beschwerde nicht oder unzureichend reagieren, so können Sie sich unter der kostenlosen Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 beraten lassen.
Mit Hilfe der App Your Passenger Rights (Ihre Rechte als Fahrgast bzw. Passagier) können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und was Sie geltend machen können.

Weitere Informationen zum Thema Passagierrechte sowie die Faltkarte "Unterwegs in Europa 2016/2017", aus der diese Informationen stammen, finden Sie bei uns im Büro.