Nach umfangreicher Prüfung: Genehmigung für genetisch veränderte Maissorten

Nach einem umfangreichen Genehmigungsverfahren hat die Europäische Kommission am Freitag, den 16.09.2016, die Verwendung von elf weiteren Sorten genetisch veränderten Mais' zur Nutzung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen.

Genmais 300Die Genehmigung gilt nicht für den Anbau. Die Europäische Kommission musste über die Zulassung entscheiden, da es seitens der Mitgliedstaaten „keine Stellungnahme“ gab – also weder eine ausreichende Mehrheit für oder gegen die Zulassung.

Die Genehmigung gilt für insgesamt zehn Jahre. Der Anbau von genetisch modifiziertem Mais ist hierbei explizit ausgenommen. Alle mit den neuen genetisch veränderten Organismen (GVOs) zusammenhängenden Produkte unterliegen den strengen Regeln der EU zur Kennzeichnungspflicht und zur Nachverfolgung auf dem Markt.

Die EU verfolgt in Bezug auf genetisch veränderte Organismen ein sogenanntes Vorsorgekonzept, was bedeutet, dass ein GVO erst nach Erteilung einer Zulassung in Verkehr gebracht werden darf und auch nach dem Inverkehrbringen weiter überwacht wird, solange die Zulassung gültig ist. Dieser Ansatz gewährleistet ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt.

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission mehr Flexibilität im Zulassungsverfahren vorgeschlagen: Sie will den Mitgliedstaaten das Recht einräumen, die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln, die EU-Ebene zugelassen sind, auf ihrem Gebiet einzuschränken oder ganz zu verbieten (Opt-out-Maßnahmen). Die Diskussionen mit den Mitgliedstaaten dazu dauern an. Auf entsprechende Opt-Out Regeln, die die Kommission hinsichtlich des Anbaus von GVO vorgeschlagen hatte, haben sich die Mitgliedstaaten bereits geeinigt.

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