Europäische Jugendgarantie schafft Bildungs- und Jobangebote

jungeleute6 600„Die Maßnahmen und Reformen im Rahmen der Jugendgarantie haben für mehr als 9 Millionen junge Menschen etwas zum Positiven verändert. Die Jugendgarantie hat wichtige Reformen der Bildungssysteme und der Arbeitsverwaltungen in den Mitgliedstaaten unterstützt und Partnerschaften gefördert, die jungen Menschen bessere Chancen eröffnen sollen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit weiterem politischem Engagement, ausreichenden Ressourcen und Entschlossenheit die Früchte der bisherigen Arbeit ernten und die Ziele erreichen können, die wir alle anstreben. Deshalb hat die Kommission vor kurzem vorgeschlagen, die Haushaltsmittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis 2020 zu erhöhen", so beschreibt Marianne Thysssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, den bisherigen Erfolg der Jugendgarantie.

Rund neun Millionen junge Menschen haben seit 2013 ein Angebot der Europäischen Jugendgarantie angenommen, die meisten davon waren Stellenangebote. Die Europäische Kommission hat am Dienstag, 04. Oktober, eine vorläufige Bilanz der wichtigsten Erfolge der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) seit dem Start 2013 vorgelegt und daraus Schlussfolgerungen für die Verbesserung der nationalen Jugendgarantie-Programme gezogen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in seiner Rede zur Lage der Union am 14. September 2016 seine Entschlossenheit bekräftigt, sich für die weitere Verbreitung der Jugendgarantie einzusetzen. Die Kommission werde sich dabei auf die Regionen und Jugendlichen konzentrieren, die am dringendsten Unterstützung benötigen.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, für die auf EU-Ebene Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. Euro für gezielte Maßnahmen mobilisiert wurden, hat die schnelle Umsetzung der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten und die direkte Unterstützung von 1,4 Millionen jungen Menschen in der EU ermöglicht, die weder eine Beschäftigung haben noch eine Ausbildung absolvieren (so genannte NEETs - Not in Employment, Education or Training), und in den Regionen mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit leben. Die von der Kommission 2015 vorgenommene 30-prozentige Erhöhung der Vorauszahlungen im Rahmen der Initiative an die förderfähigen Mitgliedstaaten – insgesamt rund 1 Mrd. Euro – hat dazu beigetragen, die Maßnahmen vor Ort schneller in Gang zu setzen.

Was ist die Jugendgarantie?

Die Jugendgarantie soll jungen Menschen längere Phasen der Beschäftigungslosigkeit ersparen. Ihr Ziel ist, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot erhalten. Dieses Angebot – eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung – sollte auf die persönliche Situation und die Bedürfnisse abgestimmt sein. Dabei sollen insbesondere Regionen unterstützt werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent liegt. Darüber hinaus nutzen alle Mitgliedstaaten die ihnen zugewiesenen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Unterstützung der Jugendbeschäftigung.

Die EU-Länder befürworteten das Konzept im April 2013.

Alle Mitgliedstaaten haben Umsetzungspläne für die Jugendgarantie vorgelegt und die notwendigen Schritte unternommen, um ihre Jugendgarantie-Programme aufzustellen. In diesen Plänen werden die Schritte zur Umsetzung der Jugendgarantie aufgeführt, der Zeitrahmen für die wichtigsten Reformen und Maßnahmen abgesteckt, die Rolle der Behörden und anderer Partner sowie die Finanzierung beschrieben.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 gestartet, um junge Menschen unter 25 in Regionen, in denen 2012 die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent lag, gezielt zu unterstützen. Die YEI ist eine der Hauptfinanzierungsquellen für die Umsetzung der Jugendgarantie. Gegenwärtig erfüllen 20 Mitgliedstaaten die Kriterien für die YEI-Förderung.

Zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung der Jugendgarantie in Deutschland ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Es ist für die Einrichtung und Verwaltung sowie für die Koordinierung der Partnerschaften auf allen Ebenen und in allen Branchen zuständig. Auch die Bundesagentur für Arbeit spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Strategie. In manchen Städten gibt es Jugendberufsagenturen als lokale Anlaufstellen für Jugendliche, die Hilfe beim Übergang von der Schule in den Beruf brauchen.

Nächste Schritte

Die Mitteilung der Kommission zeigt, dass die Jugendarbeitslosigkeit zwar nach wie vor in vielen Mitgliedstaaten ein gravierendes Problem ist, dass sich die Arbeitsmarktsituation junger Menschen in der EU aber seit 2013 insgesamt günstiger entwickelt hat als erwartet. Die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen in der EU ist seit 2013 um 1,4 Millionen zurückgegangen, und die derjenigen, die weder eine Beschäftigung haben noch eine Ausbildung absolvieren (NEETs - Not in Employment, Education or Training), ist um 900.000 gesunken.

Angesichts dieser Fortschritte hat die Kommission vor kurzem vorgeschlagen, die Haushaltsmittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu erhöhen und zusätzlich 1 Mrd. Euro für die YEI bereitzustellen, die mit einer weiteren Milliarde aus dem Europäischen Sozialfonds aufgestockt wird. Mit diesen 2 Mrd. Euro könnten bis 2020 eine Million mehr junge Menschen in den Mitgliedstaaten unterstützt werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit am höchsten ist.

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