Neue Entscheidung zur Prozesskostenhilfe


Waage 300Die neuen Regeln über die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafverfahren haben mit der Verabschiedung vom Donnerstag, den 13.10.2016 im Ministerrat die letzte Hürde genommen.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Jeder, der in ein Strafverfahren verwickelt ist, hat das Recht auf Verteidigung und auf einen bezahlbaren Anwalt. Genau das ist gemeint, wenn von Rechtsstaatlichkeit die Rede ist. Die heutigen Regeln werden diesem Recht unionsweit Geltung verschaffen.“

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie binnen 30 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Union in innerstaatliches Recht umsetzen. Die neuen Rechte gelten ab Mai 2019.

Die neue Richtlinie enthält folgende Garantien:

  • Rasche Bereitstellung von Prozesskostenhilfe
    Prozesskostenhilfe wird spätestens vor einer Befragung insbesondere durch die Polizei bzw. vor bestimmten Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen gewährt.
     Klare Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe:
    Die Mitgliedstaaten befinden über den Anspruch auf Prozesskostenhilfe anhand folgender Prüfungen: einer Bedürftigkeitsprüfung (Einkommen und Vermögen des Betroffenen) und/oder einer Begründetheitsprüfung (ob die Prozesskostenhilfe notwendig ist, um angesichts der Fallumstände den Zugang zur Justiz zu garantieren). Für diese Prüfungen enthält die Richtlinie klare Vorgaben.
  • Prozesskostenhilfe in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls:
    Auch in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls sieht die Richtlinie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe vor. Dieses Recht gilt sowohl in dem Mitgliedstaat, der einen solchen Haftbefehl vollstreckt, als auch – bei strafrechtlichen Ermittlungen – in dem Mitgliedstaat, in dem er ausgestellt wurde.
  • Bessere Bewilligungsverfahren:
    Die Richtlinie gewährleistet, dass über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedachtsamer entschieden wird und Antragstellern schriftlich die Gründe mitgeteilt werden, wenn ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird. Sie enthält auch Regeln zur Qualitätssicherung und zur Schulung der Personen, die über den Anspruch auf Prozesskostenhilfe entscheiden, sowie zur Schulung der einschlägig tätigen Anwälte. Bei Verstößen gegen die aus dieser Richtlinie erwachsenden Rechte müssen wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.