Bericht: Europäer wissen zu wenig über ihre Rechte als EU-Bürger

14 06 16 VerbraucherrechteJeder Europäer besitzt als Bürger der Europäischen Union bestimmte Rechte, darunter das Recht auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen unabhängig vom Wohnort in der Europäischen Union. Doch viele EU-Bürger üben ihre Rechte aus Unkenntnis nicht vollständig aus, wie ein am Dienstag von der EU-Kommission vorgelegter Bericht zeigt. „87 Prozent der Europäer sind sich ihrer Unionsbürgerschaft bewusst, das ist mehr als jemals zuvor. Dennoch sind ihnen nicht immer die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte bekannt“, so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

„Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darin bestärken, sich besser über ihre Unionsrechte zu informieren, um sie auch leichter in Anspruch nehmen zu können“, so Jourová weiter.

EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Um dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU ihre Rechte in Zeiten zunehmender Globalisierung und grenzüberschreitender Herausforderungen uneingeschränkt wahrnehmen können, werden wir uns weiter für die Verbesserung der Sicherheit innerhalb der EU und die Stärkung des Schutzes an unseren gemeinsamen Außengrenzen einsetzen.“

Zur  Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und der gemeinsamen Werte der EU plant die Kommission unter anderem Folgendes:

  • Eine europaweite Informationskampagne, um die Bürger besser über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte zu informieren.
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements: Die Kommission möchte jungen Menschen in Europa mehr Chancen geben, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und Solidarität zu zeigen. Das am 7. Dezember 2016 auf den Weg gebrachte Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen die Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig Menschen in Not zu helfen.
  • Entwicklung eines zentralen digitalen Zugangstors, um den Bürgern einen einfachen Online-Zugriff auf Informationen und Unterstützung in einer Vielzahl von Verwaltungsfragen zu bieten.
  • Ausbau der Bürgerdialoge und öffentlichen Debatten für den Meinungsaustausch mit EU‑Bürgern, um ihnen eine klarere Vorstellung davon zu vermitteln, wie sich die EU auf ihr tägliches Leben auswirkt. Seit Amtsantritt der Juncker-Kommission haben bereits 125 Bürgerdialoge mit EU-Kommissaren stattgefunden.
  • Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Teilnahme an EU‑Wahlen, sowohl als Wähler als auch als Kandidaten, insbesondere im Vorfeld der Wahlen von 2019 durch Förderung bewährter Verfahren.

Europäer sind sich mehr denn je ihres Status als Bürger der Union bewusst und der Anteil der Europäer, die mehr über ihre Rechte erfahren möchten, steigt weiter. Vier von fünf Europäern wissen insbesondere das Recht auf Freizügigkeit zu schätzen, welches es ihnen gestattet, an einem beliebigen Ort in der EU zu arbeiten, zu studieren oder einer Geschäftstätigkeit nachzugehen (Eurobarometer vom Dezember 2016). Dennoch üben viele EU-Bürger ihr Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen aus Unkenntnis nicht aus und vielen ist nicht bekannt, dass sie konsularischen Schutz durch die Botschaften der anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können.

Wer die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats besitzt, ist automatisch auch Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ersetzt nicht die nationale Staatsbürgerschaft, sondern ergänzt sie.