Zahl der betrogenen Verbraucher in sozialen Medien wächst

datenschutz 370Immer mehr Verbraucher beschweren sich bei den Verbraucherschutzbehörden über Betrug bei der Nutzung von sozialen Medien sowie über Nutzungsbedingungen, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen. Facebook, Twitter und Google+  werden nun in spätestens vier Wochen Maßnahmen vorlegen, wie sie dagegen in ihren sozialen Netzwerken vorgehen werden. Das ist das Ergebnis eines Treffens der EU-Kommission mit den betroffenen Unternehmen am Donnerstag.

„Angesichts der zunehmenden Bedeutung der sozialen Netzwerke im Internet muss nun dafür gesorgt werden, dass unsere strengen EU-Vorschriften, die die Verbraucher vor unlauteren Praktiken schützen sollen, auch in diesem Bereich eingehalten werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Verbraucher in der EU nur ein Gericht in Kalifornien anrufen können, um Streitigkeiten beizulegen. Außerdem können wir nicht akzeptieren, dass Nutzern das Recht vorenthalten wird, von einem Online-Einkauf zurückzutreten. Darüber hinaus müssen Social-Media-Unternehmen mehr Verantwortung bei der Bekämpfung betrügerischer Machenschaften auf ihren Plattformen übernehmen“, sagte Kommissarin Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung.

Klarstellung der Nutzungsbedingungen oder Entfernung gesetzeswidriger Begriffe

Die Bedingungen der sozialen Medien für die Nutzung ihrer Dienstleistungen sollten mit dem europäischen Verbraucherrecht in Einklang gebracht werden. So gelten gemäß der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Standardvertragsklauseln, die ein erhebliches Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Nachteil des Verbrauchers verursachen, als missbräuchlich und damit ungültig (Artikel 3 der Richtlinie). Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass Vertragsklauseln in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein müssen (Artikel 5), damit die Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über ihre Rechte informiert sind.

Dies bedeutet in der Praxis u. a. Folgendes:

  • Soziale Medien dürfen Verbraucher nicht um das Recht bringen, in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat vor Gericht zu gehen.
  • Soziale Medien dürfen von Verbrauchern nicht verlangen, auf zwingende Rechte zu verzichten, z. B. das Recht auf Rücktritt vom Kauf im Internet.
  • Gesponserte Inhalte dürfen nicht versteckt werden, sondern müssen als solche erkennbar sein.
  • Social-Media-Netzwerke können nicht einseitig die Geschäftsbedingungen ändern, ohne die Verbraucher eindeutig über die Gründe zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.
  • Vertragskündigungen durch die Betreiber sozialer Medien sollten klaren Regeln unterliegen; sie sollten nicht ohne Grund einseitig beschlossen werden dürfen.

Beseitigung von Betrug und Verbraucherirreführung

Social-Media-Unternehmen müssen sämtliche Betrugsversuche und Täuschungen von ihren Websites entfernen, die den Verbraucher irreführen könnten, sobald sie von solchen Praktiken Kenntnis erlangen. In diesem Zusammenhang sollten die nationalen Verbraucherschutzbehörden über einen unmittelbaren und standardisierten Kommunikationskanal verfügen, um solche strafbaren Handlungen den Betreibern sozialer Medien zu melden (z. B. einen Verstoß gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken oder die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher) und zu erreichen, dass entsprechende Inhalte entfernt werden, sowie um Informationen über die für die Gesetzesverstöße verantwortlichen Händler zu erlangen. Dies steht im Einklang mit dem EU-Verbraucherschutzrecht und mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, was den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, Verfahren festzulegen, um rechtswidrige Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Nachfolgend einige Beispiele bekannter Praktiken:

  • Betrügereien, bei denen es um Zahlungen von Verbrauchern geht.
  • Abo-Fallen: Verbrauchern wird die Anmeldung zu einem kostenlosen Test angeboten, ohne dass sie klare und ausreichende Informationen erhalten.
  • Vermarktung gefälschter Waren.
  • Irreführende Werbeaktionen