Kommission begrüßt Visaliberalisierung für ukrainische Staatsbürger

Flagge Ukraine EU 300Die Europäische Kommission hat die Entscheidung des EU-Ministerrats zu der von der Kommission vorgeschlagenen Visaliberalisierung für ukrainische Staatsbürger begrüßt. Mit der Befreiung der Visumpflicht benötigen ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Kurzzeit-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum kein Visum mehr.

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte dazu in Brüssel: „Vor einem Jahr war ich in Kiew, um dem ukrainischen Parlament persönlich zu ihren enormen Anstrengungen, die es zur Umsetzung der für die Visaliberalisierung notwendigen Reformen gemacht hat, zu gratulieren. Heute freue ich mich darüber, dass wir am Ende des Prozesses angelangt sind und begrüße den Beschluss des Rates zur Visaliberalisierung für die Ukraine als letzten Schritt in Richtung visafreies Reisen in den Schengen-Raum für ukrainische Staatsbürger."

Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte, d. h. Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung von der Visumpflicht impliziert kein Anrecht, in der EU zu arbeiten.
Die Regelung für visumfreies Reisenden tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.