Maut: EU-Kommission beendet Vertragsverletzungsverfahren

Stau Autos 300Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Pkw-Maut beendet. Nachdem Deutschland im Mai das Infrastrukturabgabegesetz geändert hat, ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland damit die Bedenken bezüglich der Diskriminierung von Ausländern ausgeräumt hat.

 Im Dezember hatten sich EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc und Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, in der Mautfrage auf eine umweltfreundliche, faire und gerechte für alle Autofahrer geeinigt.

Die Kommission hat daher beschlossen, das im Juni 2015 wegen der Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Personenkraftwagen („Pkw-Maut“) gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Nachdem Deutschland im März eine Änderung des Maut-Gesetzes verabschiedet hat, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Deutschland ihren Bedenken Rechnung getragen hat, indem es jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit beseitigt hat. Daher hat die Kommission beschlossen, das Verfahren einzustellen.

Die Kommission wird wie üblich weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften überwachen. Damit wurden die seit Jahren andauernden Meinungsverschiedenheiten über die rechtliche Ausgestaltung der geplanten Pkw-Maut in Deutschland beigelegt.