Informationen zum Reisen in der EU

Urlaub EU 300Nächsten Freitag beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Für viele bedeutet Ferienzeit auch Reisezeit, daher haben wir für Sie auf unserer Website eine Reihe von Informationen und Informationsquellen zusammengestellt, die Fragen zum Reisen im EU-Ausland beantworten.

Bereits im letzten Jahr haben wir einige Fragen zum Reisen innerhalb der EU beantwortet und auf Dinge verwiesen, die beachtet werden sollten.
In den meisten Bereichen haben sich die EU-Reglungen nicht verändert, allerdings sind seit dem 15.06.2017 die Roaming-Gebühren, die beim Telefonieren und der Nutzung des mobilen Internets anfielen, abgeschafft. Die SIM-Karten können nun ohne zusätzliche Gebühren in den EU-Mitgliedsländern genutzt werden, das betrifft Anrufe aus dem EU-Ausland, SMS und auch das Datenroaming. Bei Anrufen aus dem Heimatland, bzw. dem Land, in dem die SIM-Karte registriert ist (z.B. in Deutschland,) in ein anderes EU-Land (z.B. die Niederlande), können allerdings noch erhöhte Kosten anfallen.
Einen billigeren Handy-Vertrag im Ausland abzuschließen ist aber nicht ohne Weiteres möglich: In der Neuregelung ist eine sogenannte „Fair-Use-Grenze“ enthalten, die die Nutzung des Roaming-Angebots begrenzt - für die meisten Urlauber ist diese Grenze aber großzügig bemessen.

Links zu den weiteren Themen finden Sie hier:

Weitere nützliche Hinweise erhalten Sie auf der Website des Zentrums für europäischen Verbraucherschutz (ZEV) oder in den Informationsbroschüren, die wir für Sie im Eingangsbereich des Bürgersservice am Katschhof auslegen oder die Sie sich während der Öffnungszeiten bei uns im Büro abholen können.
Einen Überblick über alle Broschüren des ZEV finden Sie hier (Link).

Falls Sie beim Reisen mit der Bahn, Bus oder dem Flugzeug einmal Probleme haben sollten und auf ihre Beschwerde beim Verkehrsunternehmen nicht oder nicht zufriedenstellend reagiert wird, kann Ihnen das Eisenbahn Bundesamt (EBA) weiterhelfen. Das EBA ist die deutsche Durchsetzungsstelle, die sich um die gesetzlichen Ansprüche von Reisenden kümmert und diese gewährleistet.