EU-Ukraine: Assoziierungsabkommen vollständig in Kraft getreten

Flagge Ukraine EU 300Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine ist am 1. September vollständig in Kraft getreten. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte hierzu: „Entschlossenheit ist eine Tugend. Trotz aller Schwierigkeiten haben wir es jetzt geschafft. Mit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine löst die Europäische Union ihr Versprechen gegenüber ihren ukrainischen Freunden ein. Ich danke allen, die dies ermöglicht haben: denen, die auf dem Majdan gestanden haben, und denen, die sich intensiv darum bemühen, das Land zum Besseren zu reformieren. Dies ist ein Tag zum Feiern für unseren europäischen Kontinent."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, sagte: „Heute erreichen wir endlich, wofür wir in den letzten Jahren gearbeitet haben: eine engere Bindung zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Dies bedeutet engere Beziehungen zwischen unseren Bürgern, größere Märkte, mehr Chancen für Unternehmen und Unternehmer und verstärkter Austausch von Erfahrungen, Informationen und Fachwissen. Damit zeigt sich, dass wir dieselben Ziele haben und dass das ukrainische Volk in den kommenden Jahren auf die Unterstützung und Zusammenarbeit der Europäischen Union zählen kann.“

Das Assoziierungsabkommen, einschließlich der darin vorgesehenen vertieften und umfassenden Freihandelszone, ist das wichtigste Instrument für eine stärkere Annäherung zwischen der Ukraine und der EU: Es fördert engere politische und wirtschaftliche Bindungen sowie die Achtung gemeinsamer europäischer Werte. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone bietet einen Rahmen für die Modernisierung der Handelsbeziehungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine, indem Märkte geöffnet und Gesetze, Standards und Vorschriften an europäische und internationale Normen angeglichen werden.

Die Europäische Union unterstützt vorbehaltlos die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie die kontinuierlichen und ehrgeizigen Bemühungen der ukrainischen Behörden, die Institutionen und die Wirtschaft des Landes zu reformieren. Mit dieser Reform würde sich das gesamte Potenzial des Assoziierungsabkommens entfalten und käme die Bevölkerung der Ukraine in den Genuss aller seiner Vorteile.

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens hat sich die Ukraine zu strukturellen Reformen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Handel und nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Darüber hinaus sieht das Abkommen eine stärkere Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltschutz, soziale Entwicklung und sozialer Schutz, Verkehr, Verbraucherschutz, Chancengleichheit, Bildung, Jugend und Kultur, Industrie und Energie vor. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird die Zusammenarbeit in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Steuern, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Bildung und digitale Technologie neue Impulse erhalten.