Parlament und Rat einigen sich auf Reform des EU-Emissionshandelssystems

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 9. November vorläufig auf eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 geeinigt. Die Reform soll dazu beitragen, einen wesentlichen Teil der im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtung zu erfüllen. Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. „Wieder einmal übernimmt die EU eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels, indem sie die Rechtsvorschriften erlässt, die erforderlich sind, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen und das Emissionshandelssystem zu stärken", so EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete. „Dank dieser neuen Rechtsvorschriften wird Europas Emissionshandelssystem fit für die Zukunft."

Die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat liefert ein klares Ergebnis nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen, die auf den Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems von Juli 2015 zurückgehen.

Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete begrüßte die politische Einigung und erklärte weiter: „Die heutige richtungsweisende Einigung zeigt, dass  die Europäische Union konkrete Maßnahmen trifft, um ihre in Paris eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ich freue mich insbesondere darüber, dass zum einen eine solide Regelung für die Verlagerung von CO2-Emissionen  und zum anderen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Marktstabilitätsreserve vereinbart wurden.“

Das EU-Emissionshandelssystem setzt eine Obergrenze für den Kohlendioxid-Ausstoß von mehr als 11.000 Anlagen im Energiesektor und in der energieintensiven Industrie durch ein marktbasiertes System für Emissionshandel und -begrenzung.

Aufbauend auf dem Vorschlag der Kommission haben Parlament und Rat im Wesentlichen folgende Änderungen vereinbart:

- Wesentliche Änderungen des Systems, um die Reduzierung der Emissionen zu beschleunigen und die  Marktstabilitätsreserve zu stärken, so soll die Verringerung des derzeitigen Überangebots an Zertifikaten auf dem Kohlenstoffmarkt beschleunigt werden;

- Zusätzliche Schutzvorkehrungen für die europäische Industrie

- Verschiedene Fördermechanismen, die der Industrie und dem Energiesektor helfen sollen, die Innovations- und Investitionsherausforderungen beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewältigen.

Nächste Schritte:

Nach der politischen Einigung muss der Text vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber wird die überarbeitete EU-Richtlinie über das Emissionshandelssystem im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.