Der Berufungsausschuss zur Zulassung von Glyphosat hat am 27. November getagt, um die Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat zu erörtern. Nach dem Meinungsaustausch und der Abstimmung der Vertreter der Mitgliedstaaten über den Vorschlag der Kommission zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um fünf Jahre kam der Berufungsausschuss zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit angenommen wurde.
Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, für (oder gegen) den Kommissionvorschlag stimmen. Bei der gestrigen Abstimmung haben sich 18 Vertreter der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung ausgesprochen, neun waren dagegen und es gab eine Enthaltung. Die 18 Mitgliedstaaten repräsentieren über 65 Prozent der Bevölkerung, somit wurde eine qualifizierte Mehrheit erreicht.
Der für Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Andriukaitis kommentierte die Abstimmung wie folgt: „Die heutige Abstimmung zeigt, dass wir, wenn wir alle wollen, in der Lage sind, unsere kollektive Verantwortung bei der Entscheidungsfindung zu übernehmen.“
Der verabschiedete Vorschlag genießt die größtmögliche Unterstützung der Mitgliedstaaten und gewährleistet gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften.
Die Kommission wird die Entscheidung nun vor Ablauf der derzeitigen Zulassung am 15. Dezember erlassen, wie in den geltenden EU-Rechtsvorschriften vorgesehen. Das Kollegium der Kommissare wird am 12. Dezember offiziell der Entscheidung zustimmen, sich zur Bürgerinitiative „Stop Glyphosate“ äußern und weitere Vorschläge machen. Anschließend wird die Entscheidung über die Verlängerung der Zulassung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Glyphosat-basierte Produkte, sowie deren Verwendungsbedingungen im Hoheitsgebiet fallen weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen für jedes Produkt eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der klimatischen und landwirtschaftlichen Bedingungen in ihrem Hoheitsgebiet durchführen. Die Kommission hat stets die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, die Einführung von Pestiziden mit geringem Risiko und von Bio-Pestiziden gefordert, ebenso das Verbot bestimmter Beistoffe, die in Produkten auf Glyphosatbasis verwendet werden.