Schnellere Visa-Erteilung für legal Reisende, verbesserte Sicherheitsstandards und eine engere Verknüpfung von Visumpolitik und der Rückübernahme irregulärer Migranten: Das sind die wichtigsten Änderungen der gemeinsamen EU-Visumvorschriften, die die EU-Kommission am Mittwoch, 14. März, vorgeschlagen hat.
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte: „Jedes Jahr besuchen Millionen von Reisenden die EU und kurbeln damit unsere Reise- und Tourismusbranche an. Mit unseren heute vorgeschlagenen Reformen werden legal Reisende einfacher und schneller Visa erhalten können, während zugleich die Sicherheitsstandards verbessert werden, damit nicht legal Reisende leichter ermittelt und aufgehalten werden können. “
Die heutigen Änderungen des Visakodexes sind der erste Schritt bei der Reform der gemeinsamen Visumpolitik der EU – ein Vorschlag zur Aktualisierung des Visa-Informationssystems (VIS) wird im Frühjahr dieses Jahres folgen.
Unkompliziertere, schnellere und sicherere Verfahren
Die heute vorgeschlagenen Aktualisierungen zielen darauf ab, die gemeinsamen EU-Visumvorschriften zu modernisieren und zu straffen, die Visaerteilung sowohl für legal Reisende als auch die Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zugleich die Sicherheitsstandards des Visumverfahrens zu erhöhen.
- Schnellere und flexiblere Verfahren: Der Zeitraum für die Entscheidung über Visumanträge wird von 15 auf 10 Tage verkürzt. Reisende sollen ihre Anträge bis zu sechs Monate vor ihrer geplanten Reise stellen (bisher sind es drei Monate) und die Anträge elektronisch ausfüllen und unterzeichnen können.
- Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeitsdauer: Für Mehrfachvisa werden vereinheitlichte Vorschriften gelten, um „Visa-Shopping“ zu verhindern und den Mitgliedstaaten sowie Vielreisenden Geld und Zeit zu sparen. Solche Mehrfachvisa werden für vertrauenswürdige regelmäßig Reisende mit positiver „Visum-Vorgeschichte“ für eine schrittweise ansteigende Gültigkeitsdauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgestellt. Es wird sorgfältig und wiederholt überprüft, ob die Reisenden die Einreisevoraussetzungen erfüllen.
- Kurzzeitvisa an den Außengrenzen: Um kurzzeitige touristische Besuche zu fördern, dürfen Mitgliedstaaten direkt an den Land- und Seeaußengrenzen Visa für die einmalige Einreise ausstellen. Hierfür werden zeitlich befristete, saisonale Regelungen mit strengen Bedingungen gelten. Diese Visa gelten für einen Aufenthalt von höchstens sieben Tagen und ausschließlich in dem Mitgliedstaat, der das Visum ausgestellt hat.
- Zusätzliche Ressourcen für mehr Sicherheit: In Anbetracht der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Bearbeitungskosten wird die Gebühr – die seit 2006 gleich geblieben ist – leicht erhöht (von 60 auf 80 EUR). Diese moderate Erhöhung soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weltweit eine angemessene Zahl von Bediensteten in den Konsulaten beizubehalten, um verstärkte Sicherheitsüberprüfungen ebenso wie die Aktualisierung der IT-Ausstattung und -Software zu gewährleisten, ohne dass dadurch Hindernisse für die Visumantragsteller geschaffen werden.
Visumpolitik als Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme
Wie die Staats- und Regierungschefs der EU im Juni 2017 gefordert hatten, verstärkt die Kommission nun auch die gemeinsamen Anstrengungen der EU in den Bereichen Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme, indem die Einflussmöglichkeiten durch die gemeinsame EU-Visumpolitik besser genutzt werden. Der Kommissionsvorschlag umfasst die Einführung eines neuen Mechanismus, um strengere Auflagen für die Bearbeitung von Visumanträgen zu veranlassen, wenn ein Partnerland bei der Rückübernahme irregulärer Migranten nicht ausreichend kooperiert. Einbezogen werden sollen dabei auch Reisende, die auf legalem Weg mit einem Visum eingereist, dann aber über dessen Geltungsdauer hinaus geblieben sind.
Verbesserung der Sicherheitskontrollen
Im Frühjahr dieses Jahres wird die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des Visa-Informationssystems (VIS) vorlegen, d. h. der Datenbank, in der die Anträge und die Personaldaten der Antragsteller registriert sind. Die Reform soll es den Visum- und den Grenzbeamten erleichtern, rasch wirksame Hintergrundprüfungen zu Visumantragstellern vorzunehmen. Zudem soll sie eine weitere Informationslücke auf EU-Ebene schließen, indem den nationalen Behörden gestattet wird, mit Blick auf das Grenzmanagement und aus Sicherheitsgründen Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit Langzeitvisa und Aufenthaltsdokumenten zu erhalten und solche Informationen auszutauschen.
Überlegungen zu elektronischen Visa
Bis Ende 2018 wird die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag geben und mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten Gespräche darüber führen, wie das Visumantragsverfahren vollständig digitalisiert werden könnte.
Hintergrund
Die gemeinsame Visumpolitik der EU erleichtert Reisen in die EU zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken, leistet einen Beitrag zu Wirtschaft und Wachstum in der EU und fördert direkte Kontakte zwischen den Menschen und den kulturellen Austausch. Allein im Jahr 2016 wurden fast 14 Millionen Schengen-Visa ausgestellt.
Derzeit benötigen Staatsangehörige aus 105 Nicht-EU-Ländern und -Gebieten ein Visum für Aufenthalte im Schengen-Raum. In der Regel ist der Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten Kurzzeitvisums berechtigt, bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen durch die 26 Schengen-Staaten zu reisen.
Seit dem Inkrafttreten des Visakodexes im Jahr 2010 hat sich das Umfeld für die Visumpolitik jedoch drastisch gewandelt. In den letzten Jahren sind für die EU neue Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit entstanden. Im September 2017 kündigte die Kommission an, dass sie Ideen zur Modernisierung der gemeinsamen EU-Visumpolitik vorlegen wird. In ihrem Arbeitsprogramm für 2018 bestätigte die Kommission, dass sie eine Änderung des Visakodexes vorschlagen und gleichzeitig ihren anhängigen Vorschlag zu diesem Thema zurückziehen wird.
- Quelle: Pressemeldung
- aktuellen Daten zu Schengen-Visa
- Liste der visumspflichtigen LänderListe der visumspflichtigen Länder
- F&A: Die gemeinsame EU-Visumpolitik an neue Herausforderungen anpassen
- Factsheet: Eine solidere, effizientere und sicherere Visumpolitik der EU
- Mitteilung: Anpassung der gemeinsamen Visumpolitik an neue Herausforderungen
- Vorschlag: Verordnung zur Änderung des Visakodexes
- Anhänge des Verordnungsvorschlags
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Folgenabschätzung
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Zusammenfassung der Folgenabschätzung
- Kurzlink auf diesen Artikel: http://bit.ly/Visumspflicht