Prüfung möglicher Absprachen zwischen BMW, Daimler und dem VW-Konzern

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet‚ um zu prüfen, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Absprachen getroffen haben, um bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht unter Wettbewerbsdruck zu stehen.

Absprache 300EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren. Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden. Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.“

Im Oktober 2017 hatte die Kommission Untersuchungen zu möglichen Absprachen zwischen Automobilherstellern über technische Entwicklungen für Pkw aufgenommen und Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von BMW, Daimler, Volkswagen und Audi in Deutschland durchgeführt.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung will die Kommission insbesondere Informationen nachgehen, wonach BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche, die den sogenannten „Fünferkreis“ bildeten, bei Zusammenkünften unter anderem über die Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Pkw sprachen.

Die Kommission wird in erster Linie untersuchen, ob die Unternehmen vereinbart haben, die Entwicklung und Einführung folgender Emissionsminderungssysteme für im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Pkw einzuschränken:

  • SCR-Systeme („SCR“ = selektive katalytische Reduktion) zur Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen von Pkw mit Dieselmotor und
  • Partikelfilter für Ottomotoren zur Verringerung schädlicher Feinstaubemissionen von Pkw mit Benzinmotor.

Im Rahmen der eingehenden Prüfung soll ermittelt werden, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, einschließlich Vereinbarungen zur Einschränkung oder Kontrolle der technischen Entwicklung (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), verboten sind.

Gegenwärtig liegen der Kommission keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die genannten Unternehmen in Bezug auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Emissionsverhaltens auf den Prüfständen abgestimmt haben.

Die Kommission wird diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können, verboten. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist in der EU‑Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Nach Artikel 11 Absatz 6 der Kartellverordnung entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der Sache. Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung besagt ferner, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten keine Entscheidungen erlassen dürfen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, den die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt.

Die Kommission hat die betroffenen Unternehmen und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Verfahrensleitung in dieser Sache unterrichtet. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

Die Kommission hat in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe wichtiger Untersuchungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie durchgeführt. Dabei hat sie bereits Geldbußen verhängt gegen Anbieter von Kfz-Wälzlagern, von Kfz-Kabelbäumen‚ von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, von Kfz-Standheizungen, Generatoren und Anlassern, Klimaanlagen und Motorkühlsystemen, BeleuchtungssystemenInsassenschutzsystemen, Bremssystemen und Zündkerzen.

Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb über das öffentlich zugängliche Registerder Kommission unter dem Aktenzeichen AT.40178 (Pkw-Emissionen) eingesehen werden.