EU-Lobbying: Transparenz für die Öffentlichkeit

Start eines gemeinsamen Lobbyregisters der EU

Die ständige Interaktion der Europäischen Institutionen mit Bürgerverbänden, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Fachverbänden, Gewerkschaften, Denkfabriken usw. ist gerechtfertigt und notwendig für demokratische Entscheidungsprozesse und eine angemessene Politikgestaltung, bei der die Bedürfnisse mit der Realität in Einklang gebracht werden. Um diese Interaktionsprozesse noch transparenter zu gestalten, haben das Europäische Parlament und die Kommission ein gemeinsames öffentliches Transparenzregister auf den Weg gebracht, das noch besser als bisher darüber informiert, wer Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen sucht.

11-06-27-SefcovicZum Start dieses Transparenzregisters sagte Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič: "All diejenigen, die nicht im Register sind, werden sich fragen lassen müssen, warum sie nicht transparent sind – für sie wird die tägliche Arbeit dadurch, dass sie nicht registriert sind, vor allem durch die Vorgaben des Europäischen Parlaments schwieriger werden. Mit dem neuen Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder und dem Transparenzregister haben wir für viele andere Regierungshauptstädte in Europa und der Welt Maßstäbe gesetzt."

Das neue Register tritt an die Stelle des von der Kommission 2008 eingerichteten Registers, in das sich bereits über 4000 Organisationen eingetragen haben. Es enthält weit mehr als nur die herkömmlichen Interessenvertreter: es erfasst jede Organisation und jede freiberuflich tätige Einzelperson, die versucht, Einfluss auf die EU-Politik und deren Durchführung zu nehmen. Die Organisationen und Personen, die sich registrieren lassen, werden mehr Angaben machen müssen als bisher, etwa über die Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, die wichtigsten Gesetzesvorhaben, an denen sie mitgewirkt haben, und die empfangenen EU-Mittel. Wer sich in das Transparenzregister eintragen lässt, muss sich zur Einhaltung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichten. Verstöße gegen den Kodex werden mit Folgemaßnahmen geahndet.