#OurEuropeNow am 25. November in den Hauptstädten!

PulseofEurope 300Anlässlich des Abbruchs der Sondierungsgespräche zwischen der Union CDU/CSU, Bündnis 90/ die Grünen und FDP, zeigt sich "PulseofEurope" sehr besorgt und fürchtet um den europäischen Gedanken und die Stabilität Europas.

Die bekannte Bürgerbewegung Pulse of Europe, welche sich für eine aktive Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Grundrechte, Frieden und Freiheit einsetzt, ist in 21 europäischen Ländern vertreten. Jeden ersten Sonntag im Monat finden in zahlreichen europäischen Städten PulseofEurope-Veranstaltungen statt. Es gibt fest eingeplante Redebeiträge, aber auch engagierte Zuschauer können zu Wort kommen. Mit Infoständen und Kundgebungen wird Präsenz gezeigt. Ziel ist, die Idee Europa zu erhalten, Missstände aufzuzeigen und zu beheben.

In Deutschland sind aktuell die gescheiterten Koalitionsverhandlungen von Union CDU/CSU, FDP, und Bündnis 90/Die Grünen ein großes Thema für PulseofEurope. In den Gesprächen, aber auch im vorherigen Wahlkampf, sei kein klares Bekenntnis zu einer starken und geeinten EU erkennbar gewesen. Da neben Frankreich auch Deutschland als Führungskraft in Europa agiert, müsse sich Deutschland politisch mehr zu Europa bekennen.

Um ein Zeichen zu setzen, treffen sich am Samstag, 25. November, unter dem Motto #OureuropeNow Aktivisten und Europainteressierte in vielen europäischen Hauptstädten. Von Aachen aus ist der nächstgelegene Veranstaltungsort Luxemburg. Alle Aachener Aktivisten sind eingeladen sind. Es werde auch Aktivisten aus Köln, Düsseldorf und Koblenz erwartet. Neben PulseofEurope werden auch andere pro-europäische Organisationen, wie "Stand up for Europe", die "Jungen Europäern", die "Europäische Bewegung" und vielen mehr die Demonstrationen organisieren.

Die Kölner Gruppe hat zwei Busse angemietet, welche am 25. November um 10 Uhr von der Komödienstraße am Hauptbahnhof abfahren. Die Rückfahrt erfolgt am selben Tag um 18 Uhr. Wenn Interesse an der Fahrt besteht, kann man sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Events in anderen Hauptstädten:

- Paris, 15 Uhr auf der Place de la Republique
- Wien, 14 Uhr, vor dem österr. Parlament
- Prag, 15 Uhr, Mustek, Wenzelplatz/GrabenEuropäische Bewegung
- Berlin, 15 Uhr Washingtonplatz am Hbf
- Lissabon, 15 Uhr, Praca do Principe Real
- Rom, 15 Uhr, Largo dei Lombardi / Via del corso
- Tirana, 10 Uhr, Sheshi Skenderbeij

 

UN-Klimakonferenz: Konkrete Schritte zur Umsetzung des Pariser Abkommens

Die diesjährige, 23. UN-Klimakonferenz in Bonn schloss am 18. November mit dem Beschluss konkreter Schritte für die Umsetzung des Pariser Abkommens. Fast 200 Länder kamen auf der Klimakonferenz zusammen, die unter dem Vorsitz Fidschis stand. Die Parteien haben konkrete Fortschritte bei der Umsetzung des historischen Abkommens von 2015 erzielt und Vorbereitungen für die UN-Klimakonferenz im kommenden Jahr in Kattowitz getroffen. Im Rahmen des Pariser Abkommens hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 (Stand 1990) um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Das Pariser Abkommen legt einen globalen Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen und den notwendigen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Zukunft fest, um die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen. Wie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 erklärte, will die EU im Kampf gegen den Klimawandel weltweit führend bleiben. Um dieses Engagement für ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen zu bekräftigen, wird Präsident Juncker die Kommissionsdelegation auf dem „One Planet Summit" leiten, das am 12. Dezember in Paris von dem französischen Präsidenten Emanuel Macron, den Vereinten Nationen und der Weltbank ausgerichtet wird.

Der EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie, Miguel Arias Cañete, erklärte: „Der Geist von Paris ist sehr lebendig. In Bonn haben wir in den für die EU wichtigen Fragen Fortschritte erzielt, wie zum Beispiel beim Pariser Arbeitsprogramm. Aber wir müssen in den kommenden Monaten weiter auf dieser Dynamik aufbauen, denn es liegt noch viel Arbeit vor uns, bevor wir uns im nächsten Jahr in Kattowitz treffen. Das Hauptziel muss es sein, die vor zwei Jahren in Paris vereinbarten Kurs zu halten."

Die EU spielte auch in den zweiwöchigen Klimaverhandlungen in Bonn wieder eine zentrale Rolle. Als Zeichen der Führungsrolle bei Klimafragen hat die EU am Donnerstag angekündigt, dass sie beabsichtigt, den Doha-Abänderungsantrag des Kyoto-Protokolls bis Ende dieses Jahres zu ratifizieren. Die Doha-Änderung betrifft die zweite Periode des Kyoto-Protokolls, in der die Vertragsparteien verpflichtet werden, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 zu reduzieren. Die EU hat ihre Ziele für 2020 bereits 2016 übertroffen, indem sie ihre Emissionen um 23 % gesenkt hat.

Konkrete Fortschritte wurden auch beim Arbeitsprogramm zur Umsetzung des Pariser Abkommens erzielt. Die Ausgestaltung des sogenannten Talanoa-Dialogs wurde in Bonn vereinbart, um eine solide Grundlage für ehrgeizige globale Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu schaffen. Der Dialog soll einen Raum für die Darstellung von Fortschritten und den Austausch bewährter Praktiken bei der Bekämpfung des Klimawandels bieten und Beiträge aus allen Teilen der Gesellschaft sammeln.

Nächste Schritte

Im Vorfeld der nächsten UN-Klimakonferenz (COP24) im Dezember 2018 in Kattowitz (Polen) wird die EU eine aktive Rolle bei einer Reihe wichtiger hochrangiger Klimaveranstaltungen spielen, beginnend mit dem "One Planet Summit" im kommenden Monat in Paris.

Die EU wird im nächsten Jahr gemeinsam mit Kanada und China Gastgeberin des zweiten Ministertreffens über Klimaschutzmaßnahmen (MoCA) in Brüssel sein und am Petersberger Klimadialog 2018 teilnehmen.

Grundsätze für ein gerechteres und sozialeres Europa

Am 17. November haben führende EU-Politiker auf dem Sozialgipfel im schwedischen Göteborg feierlich die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. Die Säule war von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erstmals in seiner Rede zur Lage der Union 2015 angekündigt und im April 2017 von der Kommission präsentiert worden. Am Freitag den 17. November wurde sie von Präsident Juncker für die Europäische Kommission, von Präsident Tajani für das Europäische Parlament und von Ministerpräsident Ratas für den Rat der Europäischen Union unterzeichnet. Zu diesem Anlass erklärte Präsident Juncker: „Dies ist ein entscheidender Moment für Europa. Unsere Union ist im Grunde schon immer ein soziales Projekt gewesen. Sie ist mehr als nur ein Binnenmarkt, es geht um mehr als Geld, um mehr als den Euro. Es geht um unsere Werte und um die Art, wie wir leben wollen.

"Das europäische Sozialmodell ist eine Erfolgsgeschichte und hat Europa zu einem erstklassigen Lebens- und Arbeitsort gemacht. Heute bekennen wir uns zu unseren gemeinsamen Werten und verpflichten uns auf ein Paket von 20 Grundsätzen und Rechten. Vom Recht auf faire Löhne und Gehälter bis zum Recht auf Gesundheitsversorgung, vom lebenslangen Lernen, von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben über die Gleichstellung der Geschlechter bis hin zum Mindestlohn – mit der europäischen Säule sozialer Rechte tritt die EU für die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt ein."

Die Proklamation der Säule auf dem Sozialgipfel in Göteborg erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Verankerung einer ausgeprägten sozialen Dimension in der Zukunft der Europäischen Union. Dieser Zeitpunkt wurde mit Bedacht gewählt und macht die soziale Ausrichtung Europas zu einem ersten Meilenstein auf unserem Weg nach Sibiu.

In Zeiten tief greifenden Wandels – sei es im Leben oder in der Politik – liegt es nahe, sich auf das zu besinnen, was uns ausmacht und uns zusammenhält. Daher bin ich froh, dass wir uns alle in weniger als einem halben Jahr nach dem Vorschlag der Kommission auf die europäische Säule sozialer Rechte einigen konnten. Diese gemeinsame Verpflichtungserklärung ist eine starke Demonstration europäischer Einigkeit.

Wie stark die Säule – und Europas gesamte soziale Ausrichtung – wird, liegt in unserer Hand. Diese gemeinsame Verantwortung beginnt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft. Daher respektieren und akzeptieren wir zwar die unterschiedlichen Konzepte, die in ganz Europa bestehen, müssen nun aber Zusagen in konkretes Handeln umsetzen. Das sind wir den Europäerinnen und Europäern schuldig.“

Schwerpunkte des Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum sind die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen für die Arbeitsmärkte und die gegenwärtigen und künftigen Wohlstandsmodelle. Der Gipfel bietet den wichtigsten Interessenträgern eine einzigartige und aktuelle Gelegenheit, die soziale Dimension der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erörtern.

Arbeitsmärkte und Gesellschaften entwickeln sich schnell; die Globalisierung, die digitale Revolution, sich wandelnde Arbeitsmodelle und gesellschaftliche und demografische Entwicklungen bringen sowohl neue Chancen als auch neue Herausforderungen mit sich. Die Herausforderungen, z. B. erhebliche Ungleichheit, Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit oder die Solidarität zwischen den Generationen, sind in den verschiedenen Mitgliedstaaten oft ähnlich, wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt.

Europa hat bei der Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise seine Entschlossenheit gezeigt, und durch dieses entschiedene Handeln ist die Wirtschaft der Union jetzt stabiler, das Beschäftigungsniveau ist so hoch wie nie zuvor und die Arbeitslosigkeit geht kontinuierlich zurück. Die sozialen Folgen der Krise – von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit bis zum Armutsrisiko – sind jedoch weitreichend; hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf.

Die europäische Säule sozialer Rechte soll neue und wirksamere Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie soll ein Kompass für effiziente beschäftigungspolitische und soziale Ergebnisse werden, die unmittelbar die wesentlichen Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen, und sie soll als Richtschnur dazu beitragen, dass soziale Rechte besser in konkrete Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden.

In der europäischen Säule sozialer Rechte kommen Grundsätze und Rechte zum Ausdruck, die im Europa des 21. Jahrhunderts für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Es werden einige Rechte bekräftigt, die bereits Teil des Besitzstands der Union sind. Zudem kommen neue Grundsätze hinzu, die auf die Herausforderungen abzielen, die sich aus gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ergeben. Damit die Grundsätze und Rechte rechtlich durchsetzbar sind, müssen zuerst auf der geeigneten Ebene entsprechende Maßnahmen oder Rechtsvorschriften angenommen werden.

Die Grundsätze, die in der europäischen Säule sozialer Rechte verankert sind, betreffen Unionsbürgerinnen und -bürger und Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU. Wenn sich ein Grundsatz auf Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bezieht, betrifft er alle erwerbstätigen Personen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus und den Modalitäten und der Dauer ihrer Beschäftigung.

Factsheets:

EU-Sozialgipfel: Arbeitsplätze, Chancengleichheit und Bildung

Am 17. November treffen sich die Präsidenten der EU-Organe und die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten nach 20 Jahren erstmals wieder zu einem EU-Sozialgipfel. Sie diskutieren mit den Sozialpartnern, wie faire Arbeitsplätze und Wachstum in der Europäischen Union gefördert werden können. Das Gipfeltreffen ist eine gemeinsame Initiative von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfven.

Im Mittelpunkt des Sozialgipfels wird die Frage stehen, wie wir neue Chancen optimal nutzen und gemeinsame Herausforderungen für die Arbeitsmärkte und die gegenwärtigen und künftigen Wohlstandsmodelle bewältigen können. Ausgehend von der Perspektive der einzelnen Mitgliedstaaten und ihren jeweiligen Erfahrungen werden die Diskussionen zur Gestaltung einer besseren Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger Europas beitragen. Es wird drei parallele Arbeitssitzungen mit folgenden Diskussionsthemen geben: 1) Zugang zum Arbeitsmarkt, 2) faire Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und 3) beruflicher Wechsel: Übergänge erleichtern. Die Diskussionen können EU-weit per Webcast verfolgt werden.

Es gibt zwar khttp://europedirect-aachen.de/index.php?option=com_content&view=form&layout=edit&a_id=0&Itemid=51ein europaweit anwendbares Einheitskonzept, wohl aber gemeinsame Herausforderungen; auch besteht gemeinsamer Handlungsbedarf. Der Gipfel ist ein Eckpfeiler der breiter angelegten Debatte über die Zukunft Europas, die die Europäische Kommission zu Beginn des Jahres mit ihrem Weißbuch angestoßen hat. Er bietet den wichtigsten Interessenträgern eine einzigartige und aktuelle Gelegenheit, die soziale Dimension der EU und ihrer Mitgliedstaaten voranzutreiben.

Hintergrund

Die Arbeitswelt ändert sich in rasantem Tempo. Globalisierung, digitale Revolution und sich verändernde Arbeitsmuster und demografische Entwicklungen bringen neue Möglichkeiten und neue Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig hat die Wirtschaftskrise tiefe Spuren in unseren Gesellschaften hinterlassen, von Langzeitarbeitslosigkeit bis zum hohen privaten und öffentlichen Schuldenstand in vielen Teilen Europas. Dank entschiedener Maßnahmen auf mehreren Ebenen ruht die Wirtschaft der EU wieder auf einer stabileren Basis. Es gibt jedoch nach wie vor große soziale Ungleichheiten, und die Menschen fragen sich, ob Innovationen, der technologische Wandel und die Vor- und Nachteile, die mit offenen Märkten und Gesellschaften einhergehen, gleichmäßig verteilt sind. Viele Menschen in Europa machen sich Sorgen um die Zukunft und die Auswirkungen auf das eigene Leben und das ihrer Kinder.

Diese Entwicklungen haben Zweifel gesät und dazu geführt, dass die soziale Marktwirtschaft der EU und ihr Versprechen, niemanden zurückzulassen und dafür zu sorgen, dass es jeder Generation besser geht als der vorigen, hinterfragt werden. Auch das Vertrauen in die Regierungen ist erschüttert. Europa verfügt zwar über ein reiches Instrumentarium an bewährten Praktiken; die Gestaltung der Zukunft sowie der Aufbau fairer und wohlhabender Gesellschaften auf dem Weg des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit werden jedoch auch in den kommenden Jahren eine anspruchsvolle Aufgabe bleiben. Die Debatte zur Zukunft Europas ist ein Kernstück der Agenda der EU. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht werden und bessere Ergebnisse für alle Europäer liefern.

Factsheets:

 

 

EU und China stärken Zusammenarbeit bei Kultur und Bildung

Die EU und China wollen die Zusammenarbeit zwischen den Kulturhauptstädten Europas und den Kulturstädten Ostasiens stärken und auch beim EU-Pilotprojekt „Creative Tracks“ für junge Unternehmer aus der Kultur- und Kreativbranche intensiver zusammenzuarbeiten. Der EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Tibor Navracsics, und der chinesische Vize-Premierminister Liu Yandong trafen sich am 13. und 14. November 2017 anlässlich des 4. hochrangigen EU-China-Dialogs zwischen den Menschen in Schanghai.

Im Anschluss an das Treffen erklärte Kommissar Navracsics: „Die EU und China übernehmen immer mehr gemeinsame Verantwortung auf globaler Ebene. Gemeinsam bearbeiten wir komplexe Themen – von der Bekämpfung von Armut und Klimawandel bis hin zur Förderung von Handel und Sicherheit. Wir teilen zwar viele Ansichten, müssen aber auch Differenzen überwinden. Die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Achtung zwischen den Menschen und den Kulturen ist heute daher besonders wichtig, wenn wir Erfolg haben wollen.“

Der seit 2012 gepflegte Dialog soll das Vertrauen und das gegenseitige Verständnis zwischen den Menschen in der EU und in China fördern. In diesem Jahr konzentrierte sich der Austausch auf die Kultur, aber auch die Themen Bildung, Gleichstellung von Frau und Mann, Jugend und – zum ersten Mal – Sport standen auf der Agenda.

Beide Parteien zogen eine Bilanz der mit den Erasmus+-Mobilitätsmaßnahmen zwischen der EU und China erzielten Fortschritte. Seit 2015 haben schon über 4000 Studierende und Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter das Programm genutzt. Außerdem ist China mit seinen mehr als 70 teilnehmenden Universitäten nach wie vor der größte Nutznießer von Projekten zum Kapazitätsaufbau unter den Partnerländern; dadurch wird ein Beitrag zur Modernisierung und Internationalisierung der chinesischen Hochschullandschaft geleistet. Im Anschluss an den 3. hochrangigen EU-China-Dialog zur Innovationskooperation am 2. Juni 2017 vereinbarten die Parteien in den Bereichen Forschung und Entwicklung, die Mobilität von Forschenden im Zuge von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zu fördern.

Hintergrund

In den vergangenen zehn Jahren haben die EU und China in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend durch bereichsbezogene politische Dialoge eng zusammengearbeitet. Im Jahr 2012 beschlossen die Europäische Kommission und China, diese bereichsbezogenen Aktivitäten im hochrangigen Dialog zwischen den Menschen zusammenzufassen, der den Wirtschafts- und Handelsdialog auf hoher Ebene und den strategischen Dialog auf hoher Ebene ergänzt.

Der hochrangige Dialog zwischen den Menschen findet alle zwei Jahre statt und ist das übergeordnete Forum für alle gemeinsamen Initiativen der EU und Chinas im Bereich des Austauschs zwischen den Menschen.

Fünf Prozent des BIP für Bildung bis 2025

Mehr Geld für Bildung, engere Zusammenarbeit bei den Lehrplänen, ein europäischer Studentenausweis, gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse von der Schule bis zur Hochschule, Mobilität für alle: das sind einige der Vorschläge, die die EU-Kommission am 14. November für die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums bis 2025 vorgestellt hat. Diese Ideen sollen einen Beitrag zum Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs am 17. November 2017 in Göteborg leisten, auf dem die Zukunft von Bildung und Kultur erörtert werden.

„Eine der größten Errungenschaften Europas war es, unseren Kontinent durch die Schaffung eines Raumes zu einen, in dem Arbeitnehmer und Bürger sich frei bewegen können. Im Bereich der Bildung ist die Mobilität nach wie vor durch Hindernisse eingeschränkt. Bis 2025 sollten wir in einem Europa leben, in dem wir lernen, studieren und forschen können, ohne von Grenzen behindert zu werden, und in dem es die Norm ist, eine Zeit lang in einem anderen Mitgliedstaat zu lernen, zu studieren oder zu forschen,“ erklärte der Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen, zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit.

EU-Bildungskommissar Tibor Navracsics ergänzte : „Bildung hilft uns, uns an eine Welt im raschen Wandel anzupassen, eine europäische Identität zu entwickeln, andere Kulturen zu verstehen und die neuen Fertigkeiten zu erwerben, die wir in einer mobilen, multikulturellen und zunehmend digitalen Gesellschaft brauchen.“

Bei ihrem Treffen im März 2017 in Rom bekannten sich führende Vertreter Europas zu einer „Union, in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können“. Nach Auffassung der Kommission sind Bildung und Kultur von wesentlicher Bedeutung bei der Bewältigung großer Herausforderungen wie der alternden Erwerbsbevölkerung, der fortlaufenden Digitalisierung und des künftigen Kompetenzbedarfs sowie im Hinblick auf Förderung von kritischem Denken und Medienkompetenz in Zeiten von „alternativen Fakten“ und Falschinformationen im Internet und auf die Notwendigkeit, angesichts von Populismus und Fremdenhass das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken.

Ein europäischer Bildungsraum sollte Folgendes umfassen:

- Mobilität für alle: aufbauend auf den positiven Erfahrungen des Programms Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps Ausbau der Teilnahme an diesen Programmen sollen noch mehr Personen an diesen Programmen teilnehmen; Einführung eines neuen EU-Studienausweises als nutzerfreundliche neue Möglichkeit zur Speicherung von Informationen über akademische Leistungen;

- Gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen: Einleitung eines neuen „Sorbonne-Prozesses“ auf der Grundlage des „Bologna-Prozesses“, um die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen vorzubereiten;

- Stärkere Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Lehrplänen: Ausarbeitung von Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die Bildungssysteme alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die in der Welt von heute als unverzichtbar gelten;

- Förderung des Sprachenlernens: Festlegung einer neuen Benchmark, nach der bis 2025 alle jungen Europäerinnen und Europäer beim Abschluss der Sekundarstufe II neben ihrer bzw. ihren Muttersprache(n) über gute Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen sollten;

- Förderung des lebenslangen Lernens: Streben nach Konvergenz und Erhöhung des Anteils der Menschen, die lebenslang weiter lernen, auf 25 % im Jahr 2025;

- Mainstreaming von Innovation und digitalen Kompetenzen in der Bildung: Förderung innovativer und digitaler Lehrmethoden und Ausarbeitung eines neuen Aktionsplans für digitale Bildung;

- Unterstützung der Lehrkräfte: Vervielfachung der Zahl der Lehrkräfte, die am Programm Erasmus+ und am eTwinning-Netz teilnehmen, und Bereitstellung politischer Orientierungshilfen für die berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Schulleitungen;

- Schaffung eines Netzes europäischer Universitäten, damit europäische Universitäten von Weltrang nahtlos über Grenzen hinweg zusammenarbeiten können, und Förderung der Einrichtung einer Fakultät für europäische und transnationale Governance;

- Investieren in die Bildung: Unterstützung von Strukturreformen im Rahmen des europäischen Semesters, um die Bildungspolitik zu verbessern, Verwendung von EU-Mitteln und EU-Investitionsinstrumenten zur Finanzierung von Bildung und Festlegung einer Benchmark für die Mitgliedstaaten, die 5 % ihres BIP in die Bildung investieren sollen.

- Schutz des kulturellen Erbes und Stärkung des Bewusstseins für eine europäische Identität und Kultur: Entwicklung einer europäischen Agenda für Kultur unter Ausnutzung der Dynamik des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 und Ausarbeitung einer Empfehlung des Rates über gemeinsame Werte, inklusive Bildung und die europäische Dimension von Unterricht und Lehre.

- Stärkung der europäischen Dimension von Euronews, das 1993 von mehreren europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, einen europäischen Fernsehsender zu schaffen, der Zugang zu unabhängigen, hochwertigen Nachrichten aus europaweiter Perspektive bietet.

 

Winterreifen in Europa

Weihnachtsshopping in Frankreich. Winterurlaub in Österreich. Skiferien in Bulgarien. Die Anreise mit dem Auto. Und im Gepäck die Frage: Sind Winterreifen Pflicht? Die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland informiert über die aktuellen Regelungen in Europa.

In Frankreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch die entsprechende Beschilderung (weißer Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund) vorgeschrieben werden. Sind statt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt, findet sich unter dem Schild der Zusatz: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Beschilderung je nach Wetterlage kurzfristig erfolgen kann, empfehlen wir Autofahrern, sich vor Reiseantritt zu erkundigen, ob Ketten oder Winterreifen erforderlich sind. Informationen darüber gibt es bei den Préfectures der jeweiligen Region.

In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 t von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und bei Diagonalreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Die Benutzung von Sommerreifen mit Schneeketten ist erlaubt, wenn die Straße permanent oder fast immer mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen oder Schneeketten können aber bei entsprechender Witterung mittels Verkehrsschilder („obligo di pneumatici invernali o catene a bordo“) für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben werden. Ausnahme: Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner – Affi) besteht vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht, die sich u. a. durch die Nutzung von Winterreifen einhalten lässt.

Und in diesen EU-Ländern haben sich die Vorschriften geändert:

In Deutschland müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Pflicht. Sie sind auf allen 4 Rädern zu montieren. Neu seit Juni 2017: M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind noch bis 30. September 2024 erlaubt. Dann dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen eingesetzt werden.

In Bulgarien ist eine wintertaugliche Bereifung vom 15. November bis 1. März vorgeschrieben. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahres- oder Sommerreifen sein. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm betragen. Spikereifen sind nicht erlaubt, Schneeketten nur, wenn es die Witterung erfordert.

In Litauen wurden die Vorschriften für Motorräder, Mopeds und Quads dahingehend geändert, dass von 1. März bis 30. November mit Sommerreifen gefahren werden darf, aber nur, wenn die Straße frei von Eis und Schnee ist.

 

Durchbruch für militärische Zusammenarbeit in der EU

Bei ihrem Treffen am 13. November in Brüssel haben die EU-Außenminister einen historischen Schritt für eine engere militärische Kooperation unternommen. Die Ministerinnen und Minister von 23 Mitgliedstaaten unterschrieben in einer feierlichen Zeremonie, an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO) teilzunehmen. Neben Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien überreichten ebenso Polen, Ungarn und 17 weitere EU-Staaten ihre Unterschrift an die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini. Dieser ständige Rahmen für die Verteidigungszusammenarbeit ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Verteidigungsfähigkeiten gemeinsam zu entwickeln, in gemeinsame Projekte zu investieren und die operative Einsatzbereitschaft zu verbessern.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte schon 2014 eine engere Koordinierung in der Verteidigungspolitik angemahnt. „Ich denke, wir sollten die im EU-Vertrag vorgesehenen Bestimmungen ernster nehmen, die es den europäischen Ländern, die das wünschen, erlauben, stetig eine gemeinsame europäische Verteidigungsfähigkeit aufzubauen. Ich weiß dass das nicht allen Ländern gefällt. Aber die Länder, die vorangehen wollen, sollten dazu ermutigt werden. Europäische Verteidigungskapazitäten zu bündeln macht ökonomisch absolut Sinn“, sagte Juncker bereits damals.

Die EU-Kommission begrüßte am 13. November die Zusage Deutschlands und der 22 weiteren Staaten, sich mit gemeinsamen Projekten an der Stärkung der EU-Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu beteiligen. Die Teilnahme an der engeren militärischen Zusammenarbeit ist freiwillig, wird allerdings bindend, sobald ein Mitgliedstaat sein Mitwirken offiziell bekundet hat. Dazu gehören auch eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben, die Entwicklung gemeinsamer Rüstungsprojekte und die Bereitstellung von Armeeangehörigen in Krisensituationen.

Die konkrete engere militärische Kooperation soll im Dezember mit dem Aufbau eines von Deutschland und Frankreich angestoßenen Sanitätskommandos starten.

EU-Kommission will Mobilität des Militärs verbessern

Die EU-Kommission hat am 10. November Vorschläge vorgelegt, wie die Mobilität des Militärs verbessert und Hindernisse für Bewegungen von militärischer Ausrüstung und militärischem Personal in der EU abgebaut werden können.

„Die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist für die Union vorrangig und wir müssen in der Lage sein, auf Krisensituationen innerhalb wie auch außerhalb der EU durch eine Bündelung verschiedener Initiativen wirksam zu reagieren und eine „Europäische Union, die schützt“ zu schaffen. Durch die Umsetzung des im letzten Jahr vorgeschlagenen Verteidigungspakets haben wir bereits Riesenfortschritte erzielt. Wir fügen dem nun einen spezifischen, aber äußerst realen Bereich der militärischen Mobilität hinzu, in dem selbst reinste Routinebewegungen in der Praxis Schwierigkeiten bereiten“, erklärte die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini bei Annahme der Mitteilung.

Die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc fügte hinzu: „Es ist höchste Zeit, dass wir nach besseren Synergien zwischen der zivilen und der militärischen Nutzung unseres Verkehrsnetzes Ausschau halten. Auf dem Spiel steht unsere gemeinsame Sicherheit.“ Die Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt dabei unangetastet. Es sollen Synergien mit zivilen Aktivitäten geschaffen, ohne die zivile Nutzung der Infrastruktur zu beeinträchtigen oder unnötige Belastungen zu verursachen. Jede Maßnahme wird nicht nur zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, sondern auch mit anderen beteiligten Akteuren wie etwa der NATO koordiniert.

Die wichtigsten Aktionsstränge zur Verbesserung der militärischen Mobilität in der EU sind:

- Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses des Bedarfs und der Anforderungen, die von den Mitgliedstaaten eingehender untersucht und einvernehmlich bestimmt werden müssen;

- Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der zu nutzenden Infrastruktur und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Infrastrukturnormen;

- Behandlung relevanter rechtlicher und verfahrenstechnischer Fragen (Zollformalitäten, Gefahrgüter, sonstige rechtliche Beschränkungen, einzelstaatliche Verfahren).

Im Hinblick auf die Infrastrukturpolitik schlägt die EU-Kommission das vorhandene transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) als Grundlage vor. Verschiedene Punkte werden genannt, in denen Synergien erzielt werden können. Dazu zählen u. a. eine mögliche Doppelnutzung des Netzes für zivile und militärische Zwecke, die Zusammenarbeit mit Akteuren des Verteidigungsbereichs in der Datenbank zur TEN-V-Politik (TENtec) sowie Überlegungen über eine Nutzung der Fazilität „Connecting Europe“ – des Finanzierungsinstruments zur Verwirklichung des TEN-V – im Verteidigungsbereich.

Nächste Schritte

Die Hohe Vertreterin und die Kommission werden bis März 2018 einen Aktionsplan zur militärischen Mobilität den Mitgliedstaaten zur Billigung vorlegen. Der Plan wird Empfehlungen zu einzelnen Maßnahmen, zu den ausführenden Akteuren sowie ehrgeizige Fristen enthalten, um die festgestellten Hindernisse für die militärische Mobilität im europäischen Raum abzubauen. Dabei werden auch die Ergebnisse der einschlägigen Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Europäischen Verteidigungsagentur herangezogen, die unlängst zur Einholung von Fachwissen eingerichtet wurde.

Antidumping-Gesetzgebung der EU

Die Europäische Union aktualisiert derzeit ihr Antidumpinggesetz, um unlauteren Handelspraktiken von Drittländern entgegenzuwirken, deren Regierungen sich stark in die Wirtschaft einmischen. Anfang Oktober haben sich das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments und des Ministerrates auf eine finale Fassung der Verordnungsreform geeinigt. Zum ersten Mal soll damit in Zukunft bei der Entscheidung über Antidumpingmaßnahmen die Einhaltung internationaler Arbeits- und Umweltstandards bei der Herstellung von Produkten berücksichtigt werden.

Arbeitsplätze und Unternehmen in der EU stehen aufgrund der Produktionsüberkapazitäten Chinas und der subventionierten Wirtschaft, insbesondere im Stahlsektor, unter enormem Druck. Die meisten Antidumping-Verfahren, die von der EU eingeleitet wurden, waren gegen China gerichtet. Im Mai 2016 forderten die Europaabgeordneten in einer Entschließung die Kommission auf, den WTO-Regeln entsprechend gegen den unlauteren Wettbewerb aus China vorzugehen.

Das Auslaufen von Teilen des WTO-Beitrittsprotokolls von 2001 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 2016 warf die Frage auf, ob die WTO-Mitglieder China als Marktwirtschaft anerkennen oder nicht und entsprechende Antidumpingmaßnahmen erlassen oder nicht.

In den neuen Regeln für die Berechnung und Erhebung von Einfuhrzöllen werden u.a. die folgenden inhaltlichen Kernpunkte der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments aufgegriffen:
• Nach den neuen Regeln würde für alle WTO-Mitglieder die gleiche Antidumping-Methode angewendet werden, unabhängig davon, ob sie Marktwirtschaftsstatus haben oder nicht. Die Maßnahmen würden sich dann an alle Länder mit „erheblicher Marktverzerrung" richten, also wenn die Preise aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht marktwirtschaftlich sind.


• Bei Antidumpinguntersuchungen soll zukünftig berücksichtigt werden, ob das Ausfuhrland internationale Arbeits-, Steuer- und Umweltstandards sowie Eigentumsrechte, geltendes Gesellschaftsrecht und Steuer- und Konkursverfahren einhält.
• Die EU-Kommission soll verpflichtet werden, detaillierte Marktberichte zu Ausfuhrländern zu erstellen und Leitlinien zur Bestimmung von Marktverzerrungen zu entwickeln.
• Europäische Unternehmen werden von zusätzlicher Beweislast bei der Feststellung von Marktverzerrungen freigehalten.
• Kleinen und mittelständischen Unternehmen soll bei der Anwendung der neuen Berechnungsmethoden eine Hilfestellung geboten werden.

"EU-Unternehmen verdienen einen besseren Schutz vor unfairen Handelspraktiken, die Arbeitsplätze und Investitionen in ganz Europa gefährden. Der freie Welthandel ist nur zu unserem Vorteil, wenn sich alle an die Regeln halten. Indem wir klare und harte Antidumping-Regeln schaffen, können wir die Bürger vor den negativen Auswirkungen der Globalisierung schützen", sagte der Berichterstatter Salvatore Cicu (EVP, IT).
Die Anfang Oktober erzielte informelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat steht kommende Woche (14.11.) in Straßburg zur Debatte und Abstimmung 1‌5‌.‌1‌1‌.‌.

 

EU-Nachrichten Nr. 18 vom 09.11.2017

EU-Nachrichten Nr. 18

Beitrag zum Klimaschutz
EU will führend beim sauberen Verkehr werden
Die EU will weiter weltweit eine Führungsrolle beim Klimaschutz spielen – auch im Verkehr. Außerdem soll die in der EU und besonders in Deutschland starke Automobilindustrie dabei unterstützt werden, eine globale Führungsposition bei der Entwicklung umweltverträglicher Fahrzeuge der Zukunft zu spielen.

Kurz & Knapp
Währungsunion
Chance für tiefgreifende Reform

Im Fokus
Herbstprognose
Anhaltendes Wachstum bis 2019 erwartet

„Horizont 2020“
Zukunftsmärkte stärker mitbestimmen

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Parlament und Rat einigen sich auf Reform des EU-Emissionshandelssystems

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 9. November vorläufig auf eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 geeinigt. Die Reform soll dazu beitragen, einen wesentlichen Teil der im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtung zu erfüllen. Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. „Wieder einmal übernimmt die EU eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels, indem sie die Rechtsvorschriften erlässt, die erforderlich sind, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen und das Emissionshandelssystem zu stärken", so EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete. „Dank dieser neuen Rechtsvorschriften wird Europas Emissionshandelssystem fit für die Zukunft."

Die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat liefert ein klares Ergebnis nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen, die auf den Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems von Juli 2015 zurückgehen.

Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete begrüßte die politische Einigung und erklärte weiter: „Die heutige richtungsweisende Einigung zeigt, dass  die Europäische Union konkrete Maßnahmen trifft, um ihre in Paris eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ich freue mich insbesondere darüber, dass zum einen eine solide Regelung für die Verlagerung von CO2-Emissionen  und zum anderen Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Marktstabilitätsreserve vereinbart wurden.“

Das EU-Emissionshandelssystem setzt eine Obergrenze für den Kohlendioxid-Ausstoß von mehr als 11.000 Anlagen im Energiesektor und in der energieintensiven Industrie durch ein marktbasiertes System für Emissionshandel und -begrenzung.

Aufbauend auf dem Vorschlag der Kommission haben Parlament und Rat im Wesentlichen folgende Änderungen vereinbart:

- Wesentliche Änderungen des Systems, um die Reduzierung der Emissionen zu beschleunigen und die  Marktstabilitätsreserve zu stärken, so soll die Verringerung des derzeitigen Überangebots an Zertifikaten auf dem Kohlenstoffmarkt beschleunigt werden;

- Zusätzliche Schutzvorkehrungen für die europäische Industrie

- Verschiedene Fördermechanismen, die der Industrie und dem Energiesektor helfen sollen, die Innovations- und Investitionsherausforderungen beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewältigen.

Nächste Schritte:

Nach der politischen Einigung muss der Text vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Nach der Billigung durch beide Mitgesetzgeber wird die überarbeitete EU-Richtlinie über das Emissionshandelssystem im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

CO2-Emissionen von Neuwagen sollen bis 2030 um fast ein Drittel sinken

Die Kommission hat am 8. November neue Zielvorgaben für die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Pkw und Lkw in der EU vorgeschlagen, um den Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen. Im Jahr 2030 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen sowohl bei neuen Pkw als auch bei neuen Lieferwagen 30 Prozent niedriger sein als 2021. Das ist ein erheblicher Schritt zum gesamten Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 in der EU, zu dem sich die EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat.

Während in Bonn gleichzeitig die internationale Klimakonferenz stattfindet, zeigt die Kommission, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte in seiner Rede zur Lage der Union im September: „Ich möchte, dass Europa führend ist, wenn es darum geht, den Klimawandel zu bekämpfen. Im vergangenen Jahr haben wir mit dem Pariser Klimaschutzabkommen, das hier in diesem Hause ratifiziert wurde, die globalen Spielregeln gesetzt. Da die Vereinigten Staaten ihren Ehrgeiz offenbar heruntergeschraubt haben, muss Europa dafür Sorge tragen, unsere Erde – die unteilbar Heimat aller Menschen ist – wieder großartig zu machen.“

Mit dem Inkrafttreten des Pariser Übereinkommens hat sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet, zu einer modernen Wirtschaft mit niedrigem Kohlendioxidausstoß überzugehen, während die Automobilindustrie gerade einen tiefgreifenden Wandel erlebt. Die EU muss die Chance ergreifen und eine globale Führungsposition einnehmen, während Länder wie die Vereinigten Staaten und China sehr rasch Fortschritte machen. Ein Beispiel: Der Absatz neuer Pkw in der EU ist gegenüber dem Absatz weltweit von 34 Prozent vor der Finanzkrise (2008/2009) auf nun 20 Prozent zurückgegangen. Um Marktanteile zu erhalten und den Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, hat die Kommission am 8. November neue Zielvorgaben für EU-weite durchschnittliche CO2-Emissionen neuer Pkw und Lieferwagen vorgeschlagen, die ab 2025 bzw. 2030 gelten sollen.

Der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Kommission Maros Šefčovič erklärte hierzu: „Es ist ein Zeitalter des klimafreundlichen wirtschaftlichen Wandels angebrochen. Das heutige Vorschlagspaket schafft die Voraussetzungen dafür, dass europäische Hersteller den globalen Energiewandel anführen können, statt anderen hinterherlaufen zu müssen. Es wird sie dazu motivieren, die besten, saubersten und wettbewerbsfähigsten Fahrzeuge herzustellen und damit das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher wiederzugewinnen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: eine moderne, nachhaltige europäische Wirtschaft mit saubererer Luft in unseren Städten und besserer Einbeziehung erneuerbarer Energien in unsere jetzigen und künftigen Energiesysteme.“

Die Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen, welche die Kommission am 8. November vorgeschlagen hat, basieren auf fundierten Analysen und einer breiten Einbeziehung der Interessenträger - von NGOs bis zur Industrie. Im Jahr 2030 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen sowohl bei neuen Pkw als auch bei neuen Lieferwagen 30 Prozent niedriger sein als 2021.

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, erklärte: „Der globale Wettlauf um die Entwicklung sauberer Autos ist eröffnet. Es gibt keinen Weg zurück. Doch Europa muss seine Angelegenheiten in Ordnung bringen, wenn es eine leitende und führende Rolle in diesem globalen Wandel einnehmen will. Wir brauchen die richtigen Ziele und die richtigen Anreize. Genau das erreichen wir mit diesen CO2-Maßnahmen für Pkw und Lieferwagen. Unsere Ziele sind ambitioniert, kostenwirksam und durchsetzbar. Mit den Zwischenzielen für 2025 werden wir bereits jetzt Investitionen anstoßen. Mit den Zielen für 2030 geben wir Stabilität und die Richtung vor, um diese Investitionen aufrechtzuerhalten. Wie investieren heute in Europa und gehen hart gegen Umweltverschmutzung vor, damit wir unsere Zusage im Übereinkommen von Paris zur Reduzierung unserer Emissionen um mindestens 40 Prozent bis 2030 erfüllen können.“

Das Paket für saubere Mobilität umfasst folgende Dokumente:

- Neue CO2-Normen, um die Innovationsbereitschaft der Hersteller zu fördern und ihnen zu helfen, emissionsarme Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Der Vorschlag enthält auch Zielvorgaben für 2015 und für 2030. Mit den Zwischenzielen für 2025 wird sichergestellt, dass bereits jetzt Investitionen angestoßen werden. Die Ziele für 2030 geben Stabilität und die langfristige Richtung vor, um diese Investitionen aufrechtzuerhalten. Diese Ziele tragen dazu bei, den Übergang von Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor zu sauberen Fahrzeugen voranzutreiben.

- Die Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge zur Förderung sauberer Mobilitätslösungen in öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Damit werden der Nachfrage und der weiteren Verwirklichung sauberer Mobilitätslösungen starke Impulse gegeben.

- Einen Aktionsplan und Investitionslösungen für die europaweite Einführung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Ziel ist eine Anhebung des Ambitionsgrads der nationalen Pläne, die Erhöhung der Investitionen und die Verbesserung der Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.

- Die Überarbeitung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr, die den kombinierten Einsatz verschiedener Güterverkehrsträger (z. B. Lastkraftwagen und Züge) fördert, wird es für die Unternehmen leichter machen, Anreize zu nutzen, und wird somit zum kombinierten Einsatz von Lastwagen und Zügen, Binnen- und Seeschiffen bei der Güterbeförderung motivieren.

- Die Verordnung über den Personenkraftverkehr zur Förderung der Entwicklung von Fernbusverbindungen in ganz Europa und zur Eröffnung von Alternativen zur Nutzung privater Pkw wird dazu beitragen, die Emissionen aus dem Verkehr und die Überlastung der Straßen weiter zu verringern. Damit werden insbesondere einkommensschwachen Menschen zusätzliche, bessere und erschwinglichere Mobilitätsmöglichkeiten geboten.

- Die Batterieinitiative ist von strategischer Bedeutung für die integrierte Industriepolitik der EU und dafür, dass die Fahrzeuge und andere Mobilitätslösungen der Zukunft und ihre Komponenten in der EU entwickelt und hergestellt werden können.

CO2-Emissionen in der EU seit 1990 um 23 Prozent gesunken

Auf der zurzeit in Bonn stattfindenden UN-Klimakonferenz hat die EU-Kommission am 7. November einen Bericht mit dem Titel „Zwei Jahre nach Paris - Fortschritte bei der Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der EU“ vorgestellt. Dieser zeigt, dass sich die Treibhausgasemissionen seit 1990 und 2016 um 23 Prozent verringert haben, während die Wirtschaft im gleichen Zeitraum um 53 Prozent wuchs. Zudem wird gezeigt, dass die EU trotz des jüngsten Wirtschaftswachstums auf dem besten Weg ist, ihr Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2020 zu erreichen.

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie, erklärte hierzu: „Zwei Jahre nach Abschluss des Klimaschutzübereinkommens von Paris ist die Kommission nach wie vor entschlossen, die in der Union erzeugten Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent zu verringern. Wir sind auf dem besten Weg, unser Ziel für 2020 zu erreichen, und sind dabei, unseren Klimaschutz-Rechtsrahmen für das nächste Jahrzehnt zu vervollständigen. Dank innovativer Technologien nehmen unsere Emissionen ab, während die Wirtschaft wächst. Das zeigt, dass Wachstum und Klimaschutz sehr wohl vereinbar sind. Natürlich gibt es trotzdem noch Herausforderungen; so nehmen zum Beispiel die Emissionen im Verkehrssektor in der EU weiterhin zu. Deswegen wird die Kommission morgen Maßnahmen vorstellen, mit denen die Emissionen von Autos und Transportfahrzeugen ab 2021 drastisch reduziert werden sollen.“

Im Rahmen des Pariser Abkommens hat sich die EU verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken und gleichzeitig die EU-Wirtschaft zu modernisieren sowie Arbeitsplätze und Wachstum für alle europäischen Bürger zu schaffen. Im Jahr 2016 gingen die Emissionen in der EU um 0,7 Prozent zurück, während das BIP um 1,9 Prozent stieg.

Die EU ist eine der großen Volkswirtschaften mit den niedrigsten Pro-Kopf-Emissionen, und die Emissionen pro BIP-Einheit gehen weiter zurück.  Der Fortschrittsbericht befasst sich auch mit dem Beitrag der EU zu internationalen Klimaschutzmaßnahmen. 2016 waren die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin einer der wichtigsten Geber von Klimafinanzierungen für Entwicklungsländer und erhöhten ihren Gesamtbeitrag im vergangenen Jahr auf 20,2 Mrd. Euro.

UN-Klimakonferenz: EU erwartet Fortschritte

Am 6. November 2017 hat die 23. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 23) unter dem Vorsitz von Fidschi begonnen. Sie findet bis zum 17. November 2017 in Bonn statt. Die EU erwartet, dass die internationale Staatengemeinschaft dort erneut ihre Zusage bekräftigt, die weltweite Reaktion auf den Klimawandel zu verstärken und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen.

Nachdem das Übereinkommen im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, steht nun die Ausarbeitung entsprechender Durchführungsleitlinien im Mittelpunkt. Die EU wird durch Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, und durch Siim Kiisler, den Umweltminister Estlands vertreten. Im Laufe der Konferenz nehmen zudem Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovic, und Karmenu Vella, zuständig für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, teil.

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, sagte: Das Übereinkommen von Paris hat die Richtung für den globalen Übergang zu einem geringeren CO2-Ausstoß vorgegeben. Angesichts der überall auf der Welt immer häufiger auftretenden intensiven Wetterextreme führt uns die Klimaforschung die Dringlichkeit der zu bewältigenden Herausforderungen deutlich vor Augen. Jetzt ist die Zeit gekommen, unsere ambitionierten Ziele in die Tat umzusetzen und die Durchführung zu beschleunigen. Die COP23 ist ein entscheidender Zeitpunkt, um sicherzustellen, dass wir auf dem richtigen Weg sind für die erste Etappe – die Fertigstellung des Arbeitsprogramms von Paris bis 2018.“

Die EU erwartet, dass die Konferenz deutliche Fortschritte bei der Erarbeitung der technischen Vorschriften und Leitlinien für die Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens von Paris erzielt, beispielsweise in Bezug auf den Transparenzrahmen und den fünfjährigen Zyklus zur Überprüfung des Ambitionsniveaus, der bewirken soll, dass die Länder nach und nach ihre Beiträge erhöhen. Das Arbeitsprogramm soll auf der UN-Klimakonferenz (COP24) angenommen werden, die im Jahr 2018 in Katowice (Polen) stattfindet.

Bisherige Fortschritte und Ziele

Die EU erzielt solide Fortschritte bei der Vollendung eines Rechtsrahmens für die Verwirklichung des Ziels von Paris, die Treibhausgasemissionen der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Dies umfasst die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) für die Zeit nach 2020, die Festlegung von Emissionsreduktionszielen für nicht unter das EHS fallende Sektoren wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den EU-Rechtsrahmen für Klimaschutz. Darüber hinaus will die Kommission am 8. November Vorschläge für saubere Mobilität vorlegen, das den Übergang der EU zu einer CO2-armen Mobilität und Wirtschaft weiter erleichtern soll.

Die EU bleibt dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, ab dem Jahr 2020 und bis zum Jahr 2025 weltweit aus ganz verschiedenen Quellen 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu mobilisieren und die Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel deutlich anzuheben.

Veranstaltungen während der UN-Klimakonferenz

Während der Konferenz finden im EU-Pavillon in Bonn mehr als 100 Veranstaltungen statt. Diese Veranstaltungen, die von einer Vielzahl von Ländern und Organisationen aus Europa und der übrigen Welt organisiert werden, befassen sich mit breitgefächerten klimabezogenen Themen, die von der Energiewende bis zur Rolle von Wäldern und Ozeanen über Klimafinanzierung, Forschung und Entwicklung bis hin zur Bewertung von Klimarisiken reichen.

Drei EU-Kommissare bei UN-Klimakonferenz in Bonn diese Woche

Ab Montag, den 6. November, findet in Bonn für zwei Wochen die 23. Konferenz der UN-Klimarahmenkonvention (COP23) unter dem Vorsitz von Fidschi statt. In Bonn kommen Minister und Regierungsbeamte sowie eine Vielzahl von Vertretern der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zusammen, um über den Klimawandel, seine Auswirkungen, Verpflichtungen und Klimaziele zu sprechen. Der für den Klimaschutz und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete, der Vizepräsident für die Energieunion, Maroš Šefčovic, und Karmenu Vella, zuständig für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei werden an der Konferenz teilnehmen.

Zudem wird die Europäische Union durch den estnischen Umweltminister Siim Kiisler vertreten, da Estland derzeit den Ratsvorsitz innehat.

Vizepräsident Šefčovic wird am 12. November am Klimagipfel der lokalen und regionalen Entscheidungsträger teilnehmen, um das Engagement der EU im Rahmen globaler Initiativen von Städten und Kommunalregierungen zu bekräftigen. Hierbei soll auch der globale Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie, dessen Co-Vorsitzender Šefčovic  ist, eingeleitet werden. Am 10. November wird Kommissar Karmenu Vella auf dem EU-Ozeantag über die Notwendigkeit einer kombinierten Agenda für Ozeane und Klimawandel sprechen.

Die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls finden sich in Bonn zu ihrem jährlichen Treffen zusammen, um zu erörtern, wie internationale Klimaschutzmaßnahmen vorangebracht und Entscheidungen umgesetzt werden können, um Verpflichtungen einzuhalten. In diesem Jahr werden die Parteien die wichtigen Elemente des Pariser Abkommens besprechen und einen Aktionsplan für die Zeit bis 2020 erarbeiten.

Während der Konferenz wird die EU mehr als 100 Nebenveranstaltungen im EU-Pavillon in Bonn ausrichten. Diese Veranstaltungen, die von verschiedenen Ländern und Organisationen aus Europa und dem Rest der Welt organisiert werden, befassen sich mit einem breiten Spektrum klimabezogener Themen, von der Energiewende über die Rolle von Wäldern und Ozeanen, Klimafinanzierung, Forschung und Innovation bis hin zur Bewertung von Klimarisiken.

EU-Nachrichten Nr. 17 vom 26.10.2017

EU-Nachrichten Nr. 17

EU-Kommission stellt Arbeitsprogramm 2018 vor
Mehr Dialog mit Öffentlichkeit angestrebt
Welche Initiativen sich die EU-Kommission für 2018 vorgenommen hat, geht aus ihrem jetzt vorgelegten neuen Jahresarbeitsprogramm hervor. Neben neuen Strategien und Gesetzesvorschlägen ist auch wieder geplant, etliche Legislativvorschläge zurückzuziehen und bestehende Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen. Das gehört zum kontinuierlichen Prozess für bessere Rechtsetzung (REFIT ), einer der Prioritäten der Kommission.

Kurz & Knapp
Sozialdumping unterbinden
EU-Entsenderichtlinie wird überarbeitet

Im Fokus
Signal an Ankara
Die Vorbeitrittsbeihilfen für die Türkei könnten gekürzt werden

Terrorismus-Abwehr
EU fördert den Schutz öffentlicher Räume

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link

Juncker und Macron im Raumfahrtzentrum Guyana

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron besuchen am 27. Oktober gemeinsam den Weltraumbahnhof Kourou in Französisch Guyana. Beide Politiker wollen damit die Bedeutung eines unabhängigen europäischen Zugangs zum Weltraum sowie die strategischen Interessen einer ehrgeizigen europäischen Industriepolitik unterstreichen. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Herbst ihre Strategie für eine neue Raumfahrtpolitik vorgestellt, um die europäische Raumfahrtindustrie leistungs- und wettbewerbsfähiger zu machen.

Die EU-Kommission hat für die Weiterentwicklung ihrer Raumfahrprogramme Copernicus, Galileo, und EGNOS ein Investitionsbudget von 12 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014-2020 vorgesehen.

Copernicus, weltweit ein führender Anbieter von Erdbeobachtungsdaten, trägt bereits zur Rettung von Menschenleben auf dem Meer bei, verbessert unsere Reaktion auf Naturkatastrophen wie Erdbeben, Waldbrände oder Überschwemmungen und hilft Landwirten, ihre Felder besser zu bewirtschaften. Galileo, Europas eigenes globales Satellitennavigationssystem, wird bald genauere und zuverlässigere Standort- und Zeitbestimmungsdaten für autonome und vernetzte Fahrzeuge, den Schienenverkehr, den Luftverkehr und andere Bereiche liefern. Die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS (link is external)) bietet Nutzern an Land, zu Wasser und in der Luft in einem Großteil Europas sicherheitskritische Navigationsdienste.

Über Europe by Satellite kann der Besuch der beiden Präsidenten verfolgt werden.

EU will Budget für Bildungsprogramm Erasmus+ 2018 um 200 Mio. Euro aufstocken

Die Mittel für das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ werden 2018 voraussichtlich um mehr als 200 Mio. Euro aufgestockt. Damit würde sich das Budget um 8 Prozent gegenüber 2017 erhöhen, insgesamt könnten dann 2018 für Erasmus+ 2,7 Mrd. Euro bereitstehen. Die Europäische Kommission hat am 25. Oktober die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018 für Erasmus+, das Programm der Europäischen Union für Mobilität und Kooperation in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, veröffentlicht.

Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, erklärte: „Ich freue mich, dass die Europäische Union bereit ist, im Jahr 2018 2,7 Mrd. Euro in Erasmus+ zu investieren, um äußerst wertvolle Bildungsprojekte zu unterstützen und Hunderttausenden jungen Europäerinnen und Europäern die Möglichkeit für ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland zu bieten. Die Feierlichkeiten anlässlich des 30-jährigen Bestehens von Erasmus während des ganzen Jahres 2017 haben gezeigt, welch positive Wirkung diese Erfolgsgeschichte der EU auf das Leben von Menschen in ganz Europa hat. Wie Präsident Juncker im Juni unterstrich, ist jeder Euro, den wir in Erasmus+ investieren, eine Investition in die Zukunft eines jungen Menschen und in die Zukunft unserer europäischen Idee. Ich danke auch den Staats- und Regierungschefs, die die Idee unterstützen, dass Erasmus+ in Zukunft noch ehrgeizigere Ziele verfolgen sollte.“

Auch 2018 wird Erasmus+ seinen Beitrag zur Umsetzung der politischen Prioritäten der Kommission leisten, insbesondere zu den Zielen der jüngsten Initiativen „Eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung“ und „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“. Die Initiativen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, allen jungen Menschen eine hochwertige, inklusive und zukunftsorientierte Bildung zu bieten. Im Einklang mit der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen wird Erasmus+ auch weiter eine tragende Rolle bei der Förderung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen spielen, die die Menschen brauchen, um sich in unserer von schnellem Wandel geprägten Gesellschaft zu entfalten. Dazu gehören beispielsweise Querschnittskompetenzen wie Kreativität, Problemlösungsfähigkeiten und unternehmerisches Denken.

Insgesamt stehen für 2018 über Erasmus+ voraussichtlich 2,7 Mrd. Euro für folgende Zwecke zur Verfügung:

Förderung der Mobilität von jungen Menschen, Studierenden, Trainees, Auszubildenden und internationalen Freiwilligen sowie von Lehrkräften, Ausbildern und Jugendbetreuern
Gründung bzw. Stärkung von Partnerschaften zwischen Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend tätig sind, und der Arbeitswelt
Förderung des Dialogs und des Aufbaus einer Wissensbasis, die die Voraussetzung für eine Reform der Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugend sind
Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Zusammenhang mit Europastudien im Rahmen der Jean-Monnet-Aktivitäten
Förderung transnationaler Projekte im Bereich Sport mit dem Schwerpunkt Breitensport

Ähnlich wie in den vergangenen Jahren wird Erasmus+-Projekten zur Förderung der sozialen Inklusion durch Bildung, Jugendarbeit und Sport auch im Jahr 2018 Priorität eingeräumt.

Um 2018 noch mehr Menschen den Zugang zu Erasmus+ zu ermöglichen, wird die Kommission europaweit ein vereinfachtes Verfahren zur Einreichung von Finanzhilfevorschlägen über Online-Formulare einführen und die Finanzhilfemöglichkeiten für Schulen zur Teilnahme an Mobilitäts- und Austauschprojekten für Schüler und Personal vereinfachen.

Gleichzeitig hat die Kommission am 25. Oktober den Erasmus+-Programmleitfaden in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die wichtigste Informationsquelle für Antragsteller, die ausführliche Informationen über alle Möglichkeiten im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018 für Erasmus+ bietet.

Glyphosat: Keine Abstimmung im Ständigen Ausschuss

Der Ständige Ausschuss für pflanzliche Futter- und Lebensmittel, auch SCOPAFF genannt, ist am 25. Oktober zusammengetreten, um die Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat zu diskutieren. Am Ende der Sitzung wurde nicht abgestimmt.

Die Kommission hat die Standpunkte der verschiedenen Delegationen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen, wird diese jetzt analysieren und in Kürze einen Termin für die nächste Tagung des Ständigen Ausschusses bekannt geben.

Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die die größtmögliche Unterstützung findet und den Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleistet - im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten.

Im Juni 2016 wurde die Zulassung von Glyphosat kurzfristig verlängert, weil die Mitgliedsstaaten sich weder für noch gegen eine Verlängerung entschieden haben. Diese kurzfristige Verlängerung läuft zum 31. Dezember diesen Jahres aus. Bis dahin muss eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung getroffen worden sein.

Glyphosat ist ein Wirkstoff, der breiten Einsatz in Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel (d.h. Formulierungen, die Glyphosat und weitere chemische Stoffe enthalten) werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen schneller und gleichmäßiger reifen lässt.

Agenda für ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa

Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober ihre Pläne für den Abschluss der Arbeiten zu den zehn politischen Prioritäten vorgestellt, die Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bis zum Ende seiner Amtszeit verwirklichen will. Dazu sagte Präsident Juncker: „Europa gewinnt seine Stärke zurück, und wir müssen diese neue Dynamik nutzen. Wir haben bereits 80 Prozent der Vorschläge vorgelegt, die wir zu Beginn der Amtszeit dieser Kommission versprochen haben. Nun geht es vorrangig darum, die Vorschläge zu Rechtsvorschriften zu machen und diese umzusetzen. Je früher das Europäische Parlament und der Rat den Gesetzgebungsprozess abschließen, desto eher werden wir den Nutzen unserer gemeinsamen Arbeit spüren.”

Frans Timmermans, der Erste Vizepräsident der Kommission, fügte hinzu: „Das heute verabschiedete Arbeitsprogramm der Kommission wird sicherstellen, dass Europa den Schwerpunkt weiter nachdrücklich auf die Bereiche legt, in denen ein Handeln auf europäischer Ebene den größten Mehrwert erbringt. Die Europäische Union wird nicht nach der Anzahl neu erlassener Richtlinien und Verordnungen beurteilt, sondern nach den konkreten Ergebnissen unserer Politik für die Bürger und Unternehmen."

Die 26 neuen Initiativen, die im Arbeitsprogramm 2018 enthalten sind, haben zwei Schwerpunkte: Erstens geht es um gezielte legislative Maßnahmen zur Vollendung unserer Arbeit in vorrangigen Politikbereichen. Sie sollen alle bis Mai 2018 vorgelegt werden, damit das Europäische Parlament und der Rat die gesetzgeberischen Arbeiten rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni 2019 abschließen können. Zweitens werden in dem Arbeitsprogramm längerfristig ausgerichtete ehrgeizige Maßnahmen und Initiativen vorgestellt, die die neue Union der 27 zur Gestaltung ihrer Zukunft bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus ergreifen sollte. Diese Vorschläge tragen der Debatte Rechnung, die durch das Weißbuch der Kommission über die Zukunft Europas und die Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 2017 in Gang gesetzt wurde.

Um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt auf Ergebnissen liegt, werden in dem Arbeitsprogramm der Kommission 66 vorrangige anhängige Vorschläge genannt, die in den letzten zwei Jahren vorgelegt wurden und nun rasch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden müssen. Außerdem schlägt die Kommission vor, 15 anhängige Vorschläge zurückzuziehen, da keine Einigung absehbar ist, sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen oder sie technisch überholt sind.

Das Arbeitsprogramm enthält 15 Vorschläge, die auf die Überprüfung geltender Rechtsvorschriften im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der REFIT-Plattform zurückgehen. Die wirksame Um- und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten wird ebenfalls eine Priorität darstellen, damit gewährleistet werden kann, dass Bürger und Unternehmen in den Genuss der angestrebten Vorteile kommen. Die Kommission wird darüber hinaus drei überholte Rechtsakte aufheben.

 

 

 

Projekförderung für die Europawoche 2018

Europawoche 2018: Minister ruft zur Bewerbung beim Wettbewerb auf

Der neue NRW-Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner hat Kommunen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen und sonstige Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich am Wettbewerb zur Europawoche 2018 zu beteiligen. Prämiert werden zivilgesellschaftliche Projekte mit einem Preisgeld bis zu einer Höchstsumme von jeweils 2.000 Euro.

Grundsätzlich sollte es sich um Projekte handeln, die einer möglichst großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind, eine große öffentliche Resonanz erfahren und in der Europawoche vom 2. Mai bis 15. Mai 2018 im Land Nordrhein-Westfalen stattfinden. Die Europawoche im kommenden Jahr steht unter dem Motto "Europäisches Kulturerbejahr 2018". Am Wettbewerb teilnehmen können ausgewählte Projekte wahlweise zu den Themenfeldern:

  • "Europa liebenswert - europäische Kultur verbindet"
  • "Europa erlebenswert - europäischer Kultur begegnen"
  • "Europa erstrebenswert - europäische Kultur formen".

Europaminister Holthoff-Pförtner: "Die kulturelle Vielfalt Europas ist ein riesiger Schatz. Wir haben lokale Sprachen und Dialekte, traditionelle Gerichte und Berufe, Musik, Tanz, Kunst und Kunsthandwerk, Baudenkmäler, regionale, nationale und europäische Geschichte oder Architektur - dieses kulturelle Erbe Europas bereichert unsere Gesellschaft in hohem Maße. Gerade Nordrhein-Westfalen, das mitten in Europa liegt, profitiert davon enorm. Ich bin schon jetzt sehr gespannt auf die Projektideen und freue mich auf viele tolle Beiträge zum Wettbewerb."

Die Europawoche findet in jedem Jahr um den 9. Mai statt, den Europatag der EU. Eine Woche lang sollen Workshops, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Lesungen, Gesprächsrunden oder andere innovative Projekte zur Auseinandersetzung mit Europa und der Europäischen Union anregen.
Einsendeschluss für die Bewerbungen zum Wettbewerb ist der 22. Januar 2018.

Ausschreibung Europawoche 2018

Europawoche 300Kommunen, Vereine, Verbände, Schulen, Hochschulen und sonstige Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen werden von Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner aufgerufen, am Wettbewerb zur Europawoche 2018 teilzunehmen. Zivilgesellschaftliche Projekte können sich ein Preisgeld von bis zu  2.000 Euro erhoffen.
 
Teilnahmekriterium für die Projekte ist grundsätzlich, dass es sich um Projekte handelt, die vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind, öffentliche Wahrnehmung haben und in der Europawoche vom 2. Mai bis 15. Mai 2018 im Land Nordrhein-Westfalen stattfinden. Das Motto der Europawoche im kommenden Jahr ist „Europäisches Kulturerbe Jahr 2018“. Folgende Themenfeldern stehen den Projekten im Wettbewerb zur Auswahl:

  • „Europa liebenswert – europäische Kultur verbindet“
  • „Europa erlebenswert – europäischer Kultur begegnen“
  • „Europa erstrebenswert – europäische Kultur formen“

Europaminister Holthoff-Pförtner: „Die kulturelle Vielfalt Europas ist ein riesiger Schatz. Wir haben lokale Sprachen und Dialekte, traditionelle Gerichte und Berufe, Musik, Tanz, Kunst und Kunsthandwerk, Baudenkmäler, regionale, nationale und europäische Geschichte oder Architektur – dieses kulturelle Erbe Europas bereichert unsere Gesellschaft in hohem Maße. Gerade Nordrhein-Westfalen, das mitten in Europa liegt, profitiert davon enorm. Ich bin schon jetzt sehr gespannt auf die Projektideen und freue mich auf viele tolle Beiträge zum Wettbewerb.“
 
Die Europawoche findet jährlich um den 9. Mai statt, den Europatag der EU. Die Woche über werden Workshops, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Lesungen, Gesprächsrunden oder andere innovative Projekte angeboten, welche zur Auseinandersetzung mit Europa und der Europäischen Union anregen sollen. 

Einsendeschluss für die Bewerbungen zum Wettbewerb ist der 22. Januar 2018. Die Teilnahmebedingungen und Unterlagen sowie weiterführende Informationen finden Sie zum Download in der Seitenleiste.

EU stellt weitere 30 Millionen Euro für Rohingya-Flüchtlinge bereit

Die Europäische Union hat auf der Geberkonferenz für die Rohingya in Genf am 24. Oktober angekündigt, weitere 30 Mio. Euro für die Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch bereit zu stellen. Die EU richtet gemeinsam mit Kuwait, dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) die Geberkonferenz für die Rohingya aus. Die 30 Mio. Euro ergänzen die bisher für die Rohingya Gemeinden in Bangladesch bereitgestellten 21 Mio. Euro EU-Hilfen.

„Wir haben uns heute hier zusammengefunden, um gemeinsam für Gerechtigkeit einzustehen. Gerechtigkeit für die staatenlosen Menschen, die schon viel zu lange leiden müssen, die Rohingya. Genau wie alle anderen Menschen auf der Welt verdienen auch die Rohingya etwas Besseres, sie verdienen eine Zukunft. Wir haben eine moralische Verpflichtung, diesen Menschen Hoffnung zu geben. Mit unserer humanitären Hilfe können lebensnotwendige Güter wie Wasser, Sanitäreinrichtungen, Lebensmittel, medizinische Versorgung, Schutz und Bildung bereitgestellt werden“, erklärte EU-Kommissar Stylianides.

Neven Mimica, EU-Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, ergänzte: „Neben der unmittelbaren Hilfe müssen wir uns auch über langfristige Lösungen für die Rohingya und die Aufnahmegemeinschaften Gedanken machen. Zwar sollte das Hauptaugenmerk nach wie vor darauf liegen, die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere und menschenwürdige freiwillige Rückkehr der Rohingya nach Myanmar zu schaffen, wir müssen aber auch dafür sorgen, dass die Aufnahmegemeinschaften, die bereits vor enormen Herausforderungen stehen, nicht vergessen werden und dass sie mittel- und langfristige Unterstützung erhalten.  Jeder Lösungsansatz muss notwendigerweise auch den politischen Dialog mit allen Beteiligten beinhalten.“

Kommission im Gespräch mit Organisatoren der Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“

Der erste Vizepräsident Frans Timmermans und der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis haben am 23. Oktober die Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ empfangen, nachdem diese der Kommission über eine Million Unterschriften zur Unterstützung ihrer Initiative vorgelegt hatten.

„Stop Glyphosat“ ist die vierte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Sie fordert die Europäische Kommission auf, „den Mitgliedstaaten ein Verbot von Glyphosat vorzuschlagen, das EU-Verfahren für die Genehmigung von Pestiziden zu reformieren und EU-weit verbindliche Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen.“

Im Einklang mit der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative hat die Kommission die Organisatoren nach Brüssel eingeladen, damit sie ihre Vorschläge genauer erläutern können. Außerdem wird eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament stattfinden, damit alle Interessenträger ihre Meinung darlegen können. Danach muss die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Initiative (6. Oktober 2017) entscheiden, welche der drei in Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Optionen sie wählt: ob sie einen neuen Legislativvorschlag einbringt, andere Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Initiative ergreift oder gar nicht tätig wird. In jedem Fall wird die Kommission ihre Entscheidung in einer Mitteilung erläutern. Die Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern, selbst an der Gestaltung des EU-Rechts und der EU-Politik mitzuwirken. Die Kommission hat kürzlich einen Entwurf für eine Reform der diesbezüglichen Verordnung vorgelegt, um das Instrument noch leichter zugänglich zu machen und eine weitere Verwendung zu ermöglichen.