Kommunen erhalten Mitspracherecht bei der EU-Politikgestaltung

EU Flagge 2 300Mit dem „Pakt von Amsterdam“ hat die EU ihre Zusammenarbeit mit den Kommunen neu strukturiert und in einer neuen Städteagenda festgelegt. Kernstück der Agenda sind strategische Partnerschaften, in denen sowohl über verschiedene Politikbereiche als auch über verschiedene Zuständigkeitsebenen hinweg kooperiert wird.

Der für die Energieunion zuständige Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: „Städte sind lebendige Laboratorien im Übergang hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die Europäische Kommission arbeitet Hand in Hand mit Bürgermeistern und regionalen Behörden, damit sie die guten Beispiele präsentieren können – als Anreiz und Inspirationsquelle für andere, sowohl in als auch außerhalb von Europa.“

Die für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissarin Corina Crețu fügte hinzu, das Engagement der EU für die Städteagenda zeige, dass die Kommission städtischen Fragen auf ihrer Agenda eine höhere Priorität einräumt und bereit ist, besser auf die Städte zu hören, wenn es darum geht, was bei ihnen funktioniert und was verbessert werden muss.

Die Städteagenda im „Pakt von Amsterdam, den die Kommission gemeinsam mit Vertretern anderer EU-Institutionen und Vertretern der europäischen Städte verabschiedet hat, soll die Kommunen besser vernetzen. Über die Städteagenda sollen Partnerschaften zu 12 städtischen Herausforderungen wie Flüchtlingsintegration, Wohnungsbau, Luftqualität, Mobilität, Armut oder Auftragsvergabe entwickelt werden. Über die Partnerschaften werden Städte, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen und Partnern aus der Privatwirtschaft auf gleichberechtigter Basis zusammenarbeiten können.

Schwerpunkte sind die Erleichterung des Zugangs zu EU-Finanzmitteln, die Förderung der Kombination von EU-Fonds und ein besserer Austausch zwischen den Städten. Aktionspläne sollen auf eine wirksamere Umsetzung der bestehenden EU-Strategien in den Städten u. a. in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Beschäftigung abstellen. Vier Pilot-Partnerschaften haben bereits ihre Arbeit zu folgenden Themen aufgenommen: Inklusion von Migranten (Koordinierung durch die Stadt Amsterdam ), Luftqualität (Koordinierung durch die Niederlande), Wohnungsbau (Koordinierung durch die Slowakei) und Armut in den Städten (Koordinierung durch Belgien und Frankreich). Die übrigen Partnerschaften werden zwischen Ende 2016 und Sommer 2017 eingerichtet.

EU-Nachrichten Nr. 9 vom 26. Mai 2016

EU-Nachrichten Nr. 9

Wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU
Gemeinsam für mehr Wachstum sorgen
Wenn die EU-Staaten wirtschafts- und haushaltspolitisch an einem Strang ziehen, ist das gut für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Die EU-Kommission hat nun in ihren jährlichen länderspezifischen Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik beschrieben, was die einzelnen Regierungen tun sollten, um die eigene und die gemeinsame Wirtschaftskraft zu stärken. Auch in Deutschland gibt es Reformbedarf.
 
KURZ UND KNAPP
EU-Tabakrichtlinie
Noch deutlicher vor Gesundheitsgefahren warnen

IM FOKUS
Neue Mediengesetze
Für fairen Wettbewerb von Fernseh- und Filmanbietern
Griechenland
Eurostaaten einigen sich auf Schuldenerleichterungen

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Erneut sehr gute Wasserqualität an Deutschlands Badestellen

Urlaub EU 300Gute Nachrichten für alle Badegäste: Die Qualität der Badegewässer in Europa ist hervorragend. 96 Prozent der Gewässer weisen einen hinreichende Wasserqulität auf, 84 Prozent genügen höchsten Ansprüchen.
In Deutschland wurden 2292 Badestellen untersucht. Gemeinsam mit Luxemburg, Zypern, Malta, Griechenland, Kroatien und Italien liegt Deutschland in der Spitzengruppe.

Die deutschen Badegewässer an der Nord- und Ostseeküste und an Flüssen und an Seen erreichen bei der Wasserqualität wieder europäische Spitzenwerte. Von insgesamt 2292 untersuchten Gewässern in Deutschland erfüllen knapp 98 Prozent die Mindestanforderungen der EU, 90 Prozent haben sogar eine ausgezeichnete Qualität. Nur fünf deutsche Badestellen erfüllen die Mindestnormen nicht. Das geht aus dem jährlichen Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Kommission von Mittwoch, 25. Mai, hervor.

Zur Vorstellung des aktuellen Berichts erklärte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella: „96 Prozent der Europäischen Badegewässer sind von hinreichender Qualität, 84 Prozent genügen höchsten Ansprüchen. Dies ist das Ergebnis von Investitionen in die Wasser- und die Abwasserinfrastruktur über einen Zeitraum von 40 Jahren. Es ist ein Zeichen dafür, dass die EU-Rechtsvorschriften gut funktionieren. Außerdem ist es der perfekte Beweis dafür, dass ein sehr gut entwickelter Wirtschaftsraum wie der unsere ebenso hoch entwickelten Umweltstandards entsprechen kann.“

In dem Bericht sind die Analysen von in über 21 000 Küsten- und Binnenbadeorten in der EU, der Schweiz und Albanien entnommenen Wasserproben zusammengefasst, die aufzeigen, ob die Gewässer Fäkalverschmutzungen durch Abwässer oder tierische Exkremente aufweisen.

2292 Badestellen in Deutschland untersucht

Mehrere große touristische Gebiete und Städte wie München, Blackpool und Kopenhagen profitieren nun auch zunehmend von Investitionen in eine bessere Kanalisation, die zu saubereren Badegewässern in Hafengebieten, entlang innerstädtischer Flüsse und an nahe gelegenen Stränden führt.

In Deutschland wurden 2292 Badegebiete untersucht, davon 367 Küstengewässer und 1925 Binnengewässer – das entspricht 10,6 Prozent der Badegewässer in der Europa. Der Bericht gründet auf Daten der Badesaison 2015 und gibt die Wasserqualität an, die für die Badesaison 2016 erwartet wird.

Deutschland schneidet im EU-Vergleich sehr gut ab und liegt mit sieben anderen Mitgliedstaaten in der Spitzengruppe: In Luxemburg wurden sämtliche Badestellen mit „ausgezeichnet“ bewertet, in Zypern 99,1 Prozent, in Malta 97,7 Prozent, in Griechenland 97,2 Prozent, in Kroatien 94,2 Prozent, in Italien 90,6 Prozent und in Deutschland 90,3 Prozent.

Fünf deutsche Badestellen verfehlen Mindestnorm

Von den fünf deutschen Badestellen, die die europäischen Mindestnormen nicht erfüllt haben, liegen drei in Baden-Württemberg (Finsterroter See in Wüstenrot, die Kocherbadebucht in Künzelsau und das Strandbad in Eriskirch), eine im Saarland (am Siersburg Campingplatz in Rehlingen-Siersburg) und eine in Mecklenburg-Vorpommern (Glöwitzer Bucht in Barth). Im Vorjahresbericht hatten noch 14 deutsche Badestellen die Mindestnorm nicht erfüllt. 

Als Badestellen ausgewiesene Gewässer müssen die Standards der europäischen Badegewässerrichtlinie von 2006 erfüllen. Die örtlichen Behörden lassen vor und während der Badesaison regelmäßig Proben untersuchen und melden sie der Europäischen Umweltagentur. Die Qualität kann als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „schlecht“ eingestuft werden. Die Bewertung richtet sich nach den vorhandenen Mengen zweier Arten von Bakterien, die auf eine Verunreinigung durch Abwässer oder tierische Exkremente schließen lassen. So verschmutztes Wasser kann Hautreaktionen und bei Verschlucken Krankheiten verursachen.

Kommission veröffentlicht weitere TTIP-Dokumente

TTIP Handshake 300Bei der 13. Verhandlungsrunde für das transatlantische Handelsabkommen TTIP Ende April in New York haben die Unterhändler der EU und USA gute Fortschritte erzielt. Es bleiben jedoch erhebliche Differenzen bei Dienstleistungen und im öffentlichen Beschaffungswesen.

Das geht aus dem detaillierten Bericht zur 13. Verhandlungsrunde hervor, den die Europäische Kommission am Dienstag, 24. Mai, veröffentlicht hat. Die Kommission veröffentlicht heute auch ihren Vorschlag für die regulatorische Zusammenarbeit im Pharmasektor, den sie in der 13. Runde vorgelegt hat. 

Der Vorschlag für die Kooperation im Pharmasektor zielt darauf ab, dass die Regulierungsbehörden enger zusammenarbeiten und dadurch Vorteile für die Patienten erreichen, indem Genehmigungsverfahren für Medikamente schneller und auf beiden Seiten des Atlantiks besser abgestimmt werden. Es geht zum Beispiel darum, die Inspektionen von pharmazeutischen Einrichtungen zu koordinieren, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Auch die Notwendigkeit doppelter Genehmigungsverfahren für Medikamente in der EU und den USA wird hinterfragt.

Der Bericht zur 13. Verhandlungsrunde zeigt, dass die Unterhändler in allen drei Säulen der Verhandlungen gut vorangekommen sind, also i) beim besseren Zugang zu den Märkten der EU- und der US-Unternehmen, ii) der Vereinfachung technischer Vorschriften, ohne Standards zu senken und iii) globalen Regeln des Handels, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung, Arbeit und Umwelt und einem eigenen Kapitel für kleinere Unternehmen (KMU).

Handelskommissarin Malmström wird heute bei einer EurActiv-Konferenz in Brüssel eine programmatische Rede über die Vorteile des TTIP-Abkommens für die europäische Wirtschaft halten. Die Rede wird auf der Website der Kommissarin zur Verfügung stehen.

Bericht: Stand des digitalen Fortschritts in der EU

Digitales 300Immer mehr Haushalte in der EU besitzen mittlerweile einen Breitbandanschluss mit mindestens 30Mbps. Das sind siebenmal mehr als noch 2010. Derzeit liegen die Niederlande und Malta im Vergleich vorne. Gestiegen ist auch die Zahl der Haushalte, die einen Internetzugang nutzen. 2010 nutzten rund 21 Prozent aller Haushalte das Netz, 2016 sind es 69 Prozent.

Die EU-Kommission hat am Montag, 23. Mai, ihren Bericht über den digitalen Fortschritt der EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht. Vor dem Treffen der zuständigen nationalen Minister, diese sich am Donnerstag, 26. Mai, im Rat für Wettbewerbsfähigkeit treffen, hat die EU-Kommission geprüft, wie die Mitgliedstaaten ihre digitalen Reformen umsetzen. Außerdem gibt sie Ratschläge, wie bessere Ergebnisse in der Breitbandabdeckung, bei digitalen Behördendiensten, digitale Fähigkeiten und im Onlinehandel erzielt werden können.

Ergänzend hat Kommission auch den Stand der digitalen Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten im internationalen Vergleich veröffentlicht. Der Bericht über einen neuen internationalen Index (iDESI), zeigt, dass die digitalen Spitzenreiter in der EU (Schweden, Dänemark und Finnland) auch die globalen Spitzenreiter sind, gefolgt von Südkorea und den Vereinigten Staaten.

Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, sagte: „Die Ergebnisse zeigen, dass  beim Online-Handel noch viel Luft nach oben ist. Wir werden demnächst eine Reihe von Vorschlägen vorlegen, die den  Online-Handel  in der EU steigern werden. Das heißt, dass es keine Hürden mehr geben soll, die Unternehmen  vom grenzüberschreitenden Handel  abhalten und verhindern, dass Menschen von den besten Online-Angeboten profitieren. “

Der EU-Bericht zeigt, dass der Breitbandausbau voranschreitet: 22 Prozent der europäischen Haushalte haben schnellen Breitbandzugang von mindestens 30 Mbps. Das bedeutet eine siebenfache Steigerung im Vergleich zu 2010. Spitzenreiter sind die Niederlande und Malta. Nur 8 Prozent der Haushalte haben einen ultraschnellen Internetzugang (mindestens 100 Mbps). Am besten schneiden Rumänien, Schweden und Lettland ab. Sehr stark gestiegen ist die Zahl der Haushalte, die den mobilen Internetzugang nutzen: um 21 Prozentpunkte auf 69 Prozent der Haushalte.

Außerdem hat die EU-Kommission heute eine Umfrage zu digitalen Kommunikation veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Europäer immer mehr auf internetbasierte Kommunikation setzen. Neun von zehn Befragten bevorzugen die Kommunikation über Mobiltelefone. 75 Prozent nutzen SMS, 69 E-Mails, 67 Prozent Festnetzanrufe und 53 Prozent Sofortnachrichten. In allen Mitgliedstaaten gibt es große Unterschiede zwischen den Generationen.  68 Prozent der 15 bis 24jährigen beispielsweise nutzen Sofortnachrichten während es in der Generation 55+ nur 12 Prozent sind.

 

Kommission berichtet über die Lage der Grundrechte in der EU

EU und Erdball 300Die EU-Kommission hat ihren Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für das Jahr 2015 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick darüber, wie die Grundrechte in einer Reihe von EU-Politikbereichen und in den Mitgliedstaaten angewendet wurden.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Grundrechte sind das Fundament unserer Europäischen Union und unserer Gemeinschaften. In jüngster Zeit stand die EU einer Reihe ernsthafter Herausforderungen gegenüber, die eine Belastungsprobe für diese Rechte darstellten: Terrorismus, ein beispielloser Zustrom von Flüchtlingen und Migranten, wirtschaftliche Probleme sowie eine besorgniserregende Zunahme von Populismus und Fremdenfeindlichkeit haben dazu geführt, dass unsere Werte in Frage gestellt wurden. Angesichts dieser Herausforderungen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass wir Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit verteidigen. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass sie für jeden in Europa Realität werden."

Einen besonderen Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bildet das erste jährliche Kolloquium über Grundrechte, das im Oktober 2015 stattfand. Außerdem hat die Kommission eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, deren Ergebnisse in die Beratungen auf dem nächsten zweiten Kolloquium einfließen werden, das am 17. und 18. November zum Thema "Medienvielfalt und Demokratie" in Brüssel stattfindet.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Wenn wir wirklich einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erreichen wollen, müssen wir unsere Grundrechte aktiv fördern und das aktive Schutzniveau EU-weit anheben. In diesem Jahr hat die EU konkrete Schritte unternommen, um die Grundrechte zu stärken, beispielsweise durch Abschluss der Datenschutzreform, durch neue Regeln für die Sicherheit von Kindern in Kriminalprozessen und indem sie den Kampf gegen die Anstachelung zum Hass verstärkt hat. Grundrechte bestehen nicht nur auf dem Papier, sondern müssen in der Praxis umgesetzt werden."

Im Jahr 2015 hat die Kommission eine Reihe von Gesetzgebungspaketen zur Förderung der Grundrechte geschnürt, darunter das Reformpaket zum Datenschutz sowie die Richtlinien über die Unschuldsvermutung und Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren.

Mehr Anstrengungen beim Kampf gegen Menschenhandel notwendig

Kinderarbeit 600Der Menschenhandel bleibt ein drängendes Thema. Mehr als 15.000 Menschen sind in den Jahren 2013-2014 Opfer von Menschenhandel geworden, die meisten davon Frauen und Kinder. Nach wie vor ist sexuelle Ausbeutung der Hauptzweck des Menschenhandels, es folgt der Zweck der Arbeitsausbeutung.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die bestehenden EU-Regeln zum Kampf gegen Menschenhandel besser umsetzen. Dies geht aus dem am Donnerstag, 19. Mai, von der EU-Kommission vorgelegten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels hervor. Demnach hat insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, stark zugenommen. Ziel des bestehenden EU-Rechtsrahmens ist es, die Zahl der Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern zu erhöhen, geeignete Verfahren für die frühzeitige Identifizierung und den Schutz der Opfer einzuführen und die Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels zu verstärken.

Die Ergebnisse des ersten Berichts über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels werden in die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zeit nach 2016 einfließen, die 2016 veröffentlicht werden soll.

In dem Bericht wird festgestellt, dass im Jahr 2013-2014 insgesamt 15 846 Frauen, Männer, Mädchen und Jungen als Opfer von Menschenhandel in der EU registriert wurden. Angesichts der Vielschichtigkeit der Berichterstattung über dieses Phänomen ist die tatsächliche Zahl der Opfer wahrscheinlich wesentlich höher als die von den Behörden registrierte Zahl. Den Ergebnissen des Berichts zufolge ist der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Menschenhandels (67 Prozent der registrierten Opfer), gefolgt von der Arbeitsausbeutung (21 Prozent der registrierten Opfer). Mehr als drei Viertel der registrierten Opfer waren Frauen (76 Prozent); bei mindestens 15 Prozent handelte es sich um Kinder.

Insbesondere die Zahl der Kinder, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, hat erschreckend stark zugenommen. Auch bei der Zahl der Opfer mit Behinderungen und der Opfer mit Roma-Hintergrund ist ein Anstieg festzustellen. Ferner werden in dem Bericht Verbindungen zwischen Menschenhandel und anderen Formen der Kriminalität und der Ausnutzung der Schutzbedürftigsten vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationskrise aufgezeigt sowie auf eine stärkere Nutzung des Internets und der neuen Technologien zur Anwerbung von Opfern hingewiesen.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos sagte zu dem Bericht: „Es ist sowohl moralisch als auch rechtlich inakzeptabel, dass in der EU des 21. Jahrhunderts Menschen wie Waren gekauft, verkauft und ausgebeutet werden. Dies zu stoppen, ist unsere persönliche, kollektive und gesetzliche Pflicht. Zu diesem Zweck haben wir einen starken Rechtsrahmen geschaffen, der auf künftige Entwicklungen ausgerichtet ist. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass dieser Rechtsrahmen nun vollständig umgesetzt wird, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die Opfer vollumfänglich geschützt und unterstützt werden können.“

Um aktiv gegen die wichtigsten Herausforderungen im Kampf gegen den Menschenhandel vorzugehen, müssen die Mitgliedstaaten der EU die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vollständig und korrekt umsetzen. Myria Vassiliadou, die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels, erklärte: „Die in diesem Bericht aufgezeigten Trends und Herausforderungen zeigen ganz deutlich, dass es höchste Zeit für die Mitgliedstaaten ist, ihre Anstrengungen für die effektive Umsetzung der Richtlinie zu verstärken und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.“

Die Kommission wird bis Ende 2016 einen Bericht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, einen Bericht über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern sowie die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum nach 2016 veröffentlichen. Der Schutz der Kinder auf dem Migrationsweg hat oberste Priorität. In ihrer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems schenkt die Kommission unbegleiteten Minderjährigen besondere Beachtung, da diese besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhändlern zu werden.

Außenminister stellen sich in Wien hinter Einheitsregierung Libyens

Mogherini 300Die internationale Gemeinschaft hat in Wien der neuen Regierung der Nationalen Einheit unter Ministerpräsident Fayes Mustafa al-Sarradsch ihre Unterstützung zugesichert.

Neben der Sicherung des inneren Zusammenhalts und des Friedensabkommens diskutierten die Außenminister aus 21 Ländern, darunter USA, Frankreich, China und Russland auch über mögliche militärische Hilfe zur Ausbildung der Sicherheitskräfte der Einheitsregierung.

In der Abschlussmitteilung der Außenminister spricht sich die libysche Einheitsregierung für eine Aufhebung des Waffenembargos aus. Sie wolle eine entsprechende Anfrage an den Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen richten, um gegen von den Vereinten Nationen ausgewiesene Terrororganisationen wie den IS vorgehen zu können. Die Außenminister unterstützen die Bemühungen, wollen jedoch das Waffenembargo der UN aufrechterhalten.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini sagte dazu: „Die europäische Union wird keine militärische Hilfe in Form von Waffenlieferungen geben. Das was man machen kann und was wir derzeit diskutieren, betrifft die Unterstützung bei der Ausbildung vor allem im Bereich im zivilen Sicherheit, also der Polizei, der Justiz, der Grenzsicherung und der Küstenwache.“

Kommission befragt Öffentlichkeit zu TTIP-Studie

TTIP Flaggen 300Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet, um Meinungen und Bewertungen von interessierten Bürgern und Interessenvertretern zu einer TTIP-Studie einzuholen.

Ein vorläufiger Zwischenbericht eines unabhängigen Beratungsunternehmens hat die Auswirkungen und Chancen des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP auf die Volkswirtschaften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten untersucht.

Die 400-seitige Studie zeigt die Chancen von TTIP für Wirtschaft und Menschen auf und nimmt dabei auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen unter die Lupe.

„Dies ist eine Momentaufnahme, die auf Vermutungen über ein künftiges TTIP-Abkommen basiert. Es ist unnötig zu sagen, dass der Entwurf, der nun von Stakeholdern und anderen bewertet wird, mit einer gewissen Vorsicht zu genießen ist“ sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Wir sollten vorsichtig sein, wenn wir Zahlen analysieren, besonders wenn sich diese auf Dinge wie Daten zu Märkten beziehen, die von vielen anderen Faktoren abhängen. Dies vorausgeschickt, zeigt der Bericht dennoch die vielen Chancen auf, die TTIP für die EU bringt“, schrieb Malmström in ihrem Blog. Sie sei jedoch überzeugt davon, dass die erheblichen Auswirkungen von TTIP auf die Möglichkeit Europas, die Globalisierung nach unseren Standards zu prägen, nicht in einer Studie wissenschaftlich ermittelt werden können.Alle interessierten Stakeholder können den Entwurf der Studie bewerten und ihre Einschätzung bis Ende 2016 einbringen. Die Kommission wird einen Bürgerdialog mit den Autoren des Berichts am 23. Mai durchführen.

EU-Nachrichten Nr. 8 vom 13. Mai 2016

EU-Nachrichten Nr. 08

Europäisches Haus öffnet mit neuer Erlebnisausstellung
Europa verständlich in 30 Minuten
Nach einem Umbau hat das "Europäische Haus" in Berlin seine Tore wieder geöffnet. Schmuckstück und Besuchermagnet des Hauses am Brandenburger Tor im Herz der deutschen Hauptstadt ist die neue interaktive Multimediaausstellung ERL EBNIS EUROPA. Sie macht die die Europäische Union und die Arbeit ihrer Institutionen auf moderne und
spannende Art erlebbar - die EU verständlich in 30 Minuten. "Es ist so etwas wie der permanente Bürgerdialog, der hier stattfindet", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der feierlichen Eröffnung gemeinsam mit den Präsidenten Schulz und Juncker.

KURZ UND KNAPP
Frühjahrsprognose
EU-Kommission erwartet leicht gedämpftes Wachstum

IM FOKUS
TTIP-Verhandlungen
Zentrale Standards der EU stehen nicht zur Disposition

Asylbewerber
Mehr Solidarität und Fairness angestrebt

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Eröffnung: ERLEBNIS EUROPA - Austellung in Berlin

EU Flagge Brandenburger Tor 300Am Brandenburger Tor wird die neue Austellung ERLEBNIS EUROPA von Martin Schulz, Jean-Claude Juncker und Angela Merkel eröffnet. Am Pfingstsamstag sind alle Berliner und Berlinbesucher zur großen Eröffnungsfeier ins Europäische Haus Berlin eingeladen.

Die kostenlose Ausstellung nimmt ihre Besucher in Berlins erstem 360°-Kino und interaktiven Medienstationen mit auf eine Reise durch die Geschichte, die Politik und das Leben in der Europäischen Union.

Die interaktive Ausstellung ERLEBNIS EUROPA wurde gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur EU zu erleichtern – und das in 30 Minuten.

Wer die Ausstellung betritt, taucht auf 450m2 ein in eine virtuelle Reise durch Europa: Das 360°-Grad-Kino vermittelt das Gefühl, als Abgeordneter an einer Sitzung des Europäischen Parlaments teilzunehmen. An interaktiven Medienstationen können sie sich darüber informieren, was Europa ausmacht und wie europäische Politik funktioniert, wer ihre Interessen in Europa vertritt und wie sie selbst aktiv werden können.

Die Ausstellung wird täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein, der Eintritt ist kostenlos.

 

EU-Investitionsoffensive erreicht griechische Kleinunternehmer

Euromünzen 600Der Europäische Investitionsfonds (EIF) hat drei Vereinbarungen mit griechischen Banken und Fonds zur Vermittlung von 150 Mio. Euro für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen in Griechenland geschlossen. Alle drei Vereinbarungen werden mit Programmen der Europäischen Kommission abgesichert und helfen dabei, neue Jobs und Wachstum zu schaffen.

Die Vereinbarung des europäischen KMU-Programms COSME mit Diorama Investments wird Investitionen von mehr als 125 Mio. Euro bei KMU mobilisieren. Das Mikrofinanzprogramm EaSI mit der Genossenschaftsbank von Karditsa wird ein Kreditportfolio von 5 Mio. Euro für über 300 Kleinunternehmer abdecken, besonders Landwirte, junge unbeschäftigte Kreditnehmer, Kooperativen und Sozialunternehmer in der grünen Wirtschaft. Der EIF und die ProCredit Holding haben eine Garantievereinbarung unterzeichnet, um die Kreditvergabe an innovative kleine und mittlere Unternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung in Griechenland zu erhöhen. Diese Transaktion kam mit Hilfe des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zustande, der das Herzstück der Investitionsoffensive für Europa bildet.

Bei der Unterzeichnung erklärte der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos: „Es ist mir eine Ehre, hier in Thessaloniki bei der Unterzeichnung der ersten EFSI-Vereinbarung in Griechenland dabei zu sein. Kleine Unternehmen in Griechenland benötigen dringend Finanzmittel zum Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Die heute durch den EIF und ProCredit unterzeichnete Vereinbarung wird mit Unterstützung der Investitionsoffensive griechischen KMU den Zugang zu neuen Finanzmitteln erleichtern. Ich rufe auch andere Banken auf, gemeinsam mit dem EIF ähnliche Vereinbarungen im Rahmen der Investitionsoffensive zu schließen, so dass wir noch mehr griechische Unternehmen beim Wachstum unterstützen können.“

Forum: EU-Außen- und Sicherheitspolitik

EschweilerDer Europaverein GBP e.V. lädt gemeinsam mit der Deutsch-Niederländischen Gesellschaft zu Aachen zum Forum "EU-Außen- und Sicherheitspolitik" am 1. Juni um 17.30 Uhr in das Offiziersheim Gut Neuhaus ein zu Vortrag und anschließender Diskussion mit Drs. René van der Linden, ehemals Präsident des Niederländsichen Senats und Ehrenpräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Europa erfreut sich seit mehr als 60 Jahren eines dauerhaften Friedens und großer Stabilität. Mit rund 500 Millionen Menschen bildet die Europäische Union (EU) heute den größten Binnenmarkt der Welt. Gleichzeitig steht die EU am Beginn des 21. Jahrhunderts vor gewaltigen Herausforderungen: Schulden- und Eurokrise, die Folgen der Krimkrise, terroristische Anschläge im Inneren, gescheiterte Referenden in den Mitgliedsstaaten und Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer erschüttern die Integrität europäischer Politik.

Europa ringt nach Antworten in Fragen der Sicherheits-, Energie-, Finanz- und Integrationspolitik.
Der Kernbestand für das auswärtige Handeln der EU umfasst neben der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, eine gemeinsame Handelspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

Seit dem 1. Januar 2016 haben unsere niederländischen Nachbarn die EU-Ratspräsidentschaft inne. Deshalb wurde für die Diskussion über dieses Thema bewusst ein niederländischer Experter gewählt: Drs. René van der Linden, ehemals Präsident des Niederländischen Senats und Ehrenpräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

Mittwoch 1. Juni 2016
Einlass 17 Uhr, Beginn 17.30 Uhr
Offiziersheim Gut Neuhaus (Forster Linde 50, 52078 Aachen)
Anmeldung bis zum 27. Mai

Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren wegen Maut

Stau Autos 300Die EU-Kommission hat die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Mautpläne eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nachzukommen.

Kommt Deutschland dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen. Auch wegen einer diskriminierenden Lkw-Maut in Großbritannien hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet.

Die Kommission ist der Auffassung, dass es bei den deutschen Mautplänen auf zwei Ebenen zur Diskriminierung kommt: Zum einen werden deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.

Trotz regelmäßiger Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 und zahlreicher Vorschläge seitens der Kommission, wie die deutsche Nutzungsgebühr EU-rechtskonform gestaltet werden kann, sind die grundlegenden Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden.

Deutschland hatte am 8. Juni 2015 ein Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für PKW verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert. Somit werden in Deutschland zugelassene PKW – und ausschließlich diese – de facto von der Straßennutzungsgebühr ausgenommen.

EU-Nachrichten Nr. 07 vom 28. April 2016

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Bedingungen für Android-Geräte
Google mit Kartellvorwürfen konfrontiert
Die Europäische Kommission will verhindern, dass die starke Stellung des US-Internetkonzerns Google in der mobilen Kommunikation zu Lasten von Verbrauchern und Technologieunternehmen in der EU geht.

KURZ UND KNAPP
Europäische Sicherheitsagenda
Gemeinwohl über Einzelinteressen stellen

IM FOKUS
Digitalisierung der Industrie
Die Vision von einer europäischen Cloud

Europawoche 2016
Vom Straßenfest bis zur Multimediaschau

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EU beschließt neue Regeln für Eisenbahnen

Schienen 300Günstigere Tickets, mehr Zugverbindungen, besserer Service, mehr Innovation: Die EU hat eine neue Ära für Europas Bahnverkehr eingeläutet. Das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union haben sich auf neue Regeln für den europäischen Schienenverkehr geeinigt. Damit sollen die bestehenden Monopole aufgebrochen, für mehr finanzielle Transparenz gesorgt und den Bahngästen besserer Service geboten werden.

EU-Verkehrskommissarin Bulc sagte: "Im Eisenbahnsektor gab es viel zu lange keine Anreize dafür, den Bedürfnissen der Fahrgäste besser Rechnung zu tragen. Daher ist der Marktanteil der Eisenbahn stetig zurückgegangen. Eine schrittweise Marktöffnung wird nicht nur die Leistungen der Schienenverkehrsdienste verbessern, sondern auch für neue Investitionsmöglichkeiten sorgen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Schließlich dürfte sie die Europäer auch dazu motivieren, öfter auf die Bahn umzusteigen, und so zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Wenn die Eisenbahn attraktiver wird, kommt dies allen zugute."

Nach der heutigen Einigung werden die Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr schrittweise für den Wettbewerb geöffnet. Diese Öffnung wird für Fahrgäste, Behörden und die europäische Wirtschaft insgesamt eine Reihe von Verbesserungen mit sich bringen:

1. Die Neubelebung der inländischen Eisenbahnmärkte: Die neuen Regeln sehen, dass alle Eisenbahnunternehmen in der EU Schienenverkehrsdienste in der gesamten EU anbieten können. Ab 2020 können neue Marktteilnehmer „kommerzielle“ Dienstleistungen anbieten. Ab 2023 sollten die zuständigen Behörden öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr durch öffentliche Ausschreibungen vergeben, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU offenstehen.

2. Mehr Flexibilität der Eisenbahnen bei der Reaktion auf Marktnachfrage und Kundenwünsche: Die Marktöffnung wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle fördern und das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestalten. Der von neuen Marktteilnehmern ausgehende Wettbewerbsdruck wird die etablierten Unternehmen auch dazu zwingen, besser auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen.

3. Mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätze: Mit der schrittweisen Öffnung der inländischen Schienenverkehrsmärkte wird der europäische Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste vollendet. Das Legislativpaket wird auch Investitionen im Eisenbahnsektor fördern. Außerdem deuten Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, in denen der Eisenbahnsektor bereits liberalisiert ist, darauf hin, dass sich die Marktöffnung positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgewirkt hat.

Diese Einigung muss nun von den Mitgliedsstaaten in den folgen Tagen angenommen werden. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen das Paket dann noch formell verabschieden. Damit wird bis Herbst 2016 gerechnet.

Flüchtlingstragödie im Mittelmeer: EU-Außenminister beraten über Libyen

Unter dem Eindruck der aktuellen Nachricht von einer erneuten Flüchtlingstragödie im Mittelmeer beraten die EU-Außen- und Verteidigungsminister bei ihrem Treffen in Luxemburg über mögliche EU-Einsätze in Libyen.

Ziel ist es, die EU-Marineoperation auch in libyschen Hoheitsgewässern patrouillieren zu lassen, um tödliche Schleuseraktivitäten besser zu unterbinden zu können und Menschenleben zu schützen. Eine zivile EU-Mission soll die Grenzsicherung und Terrorbekämpfung in Libyen fördern. Die Regierung der Nationalen Einheit ist erst vor kurzem in die Hauptstadt Tripolis eingezogen und versucht von dort das Land zu stabilisieren.

Kommissionspräsident Juncker begrüßte heute unterdessen die Vorschläge von Italiens Premierminister Matteo Renzi für die Weiterentwicklung der europäischen Migrationspolitik. "Wie Italien sind auch wir überzeugt, dass nur ein stärkerer europäischer Ansatz in der Flüchtlingskrise uns helfen kann, die Migrationsströme nach Europa besser zu steuern", sagte Junckers Sprecher.

Auf der Tagesordnung des Außenministertreffens stehen ferner die EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie die Strategie zur Bewältigung der Bedrohung durch die Terrororganisation Da'esh.

Darüber hinaus will sich der Rat mit den Beziehungen zwischen der EU und den östlichen Partnerländern befassen. Er wird sich im Vorfeld der Ministertagung im Mai 2016 auf die Frage konzentrieren, wie die Östliche Partnerschaft am besten vorangebracht werden kann.

Neue EU-Datenschutzregeln sind beschlossen

Digitales 300Der Flickenteppich von Datenschutzvorschriften in der EU hat ein Ende: das EU-Parlament hat am Donnerstag, 14. April, mit großer Mehrheit die EU-Datenschutzreform beschlossen.

"Wir haben jetzt erstklassige Vorschriften mit den weltweit höchsten Datenschutzstandards. Nun müssen wir gemeinsam an der Umsetzung dieser Standards in der EU arbeiten, damit Verbraucher und Unternehmen möglichst bald deren Vorzüge genießen können", erklärten der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, Vizepräsident Andrus Ansip und Justizkommissarin Věra Jourová.

Um eine einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften zu gewährleisten, wird die Kommission eng mit den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Während der zweijährigen Übergangsphase wird die Kommission die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und die Unternehmen über ihre Pflichten informieren.

"Die heutige Abstimmung ist ein Meilenstein: Sie markiert den erfolgreichen Abschluss von drei Jahren harter Arbeit mit den Mitgliedstaaten, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und den sonstigen Interessenträgern", heißt es in der Erklärung von Timmermans, Ansip und Jourová weiter. "Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass das Recht aller EU-Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewahrt bleibt, und fördern gleichzeitig den digitalen Binnenmarkt, weil sie das Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste stärken und für Unternehmen mehr Rechtssicherheit schaffen."

Die neuen EU-Datenschutzregeln beinhalten zwei Rechtsinstrumente, die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz.

Kernpunkte der neuen Regeln finden Sie hier im Überblick:

Datenschutz als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger:

  • Einfacherer Zugang zu den eigenen Daten: Es wird besser über die Art und Weise, wie die Daten verarbeitet werden, informiert. Diese Informationen müssen klar und verständlich sein.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Personenbezogene Daten können einfacher von einem Anbieter auf einen anderen übertragen werden.
  • Eine Klärung des "Rechts auf Vergessenwerden": Wenn die Betroffenen nicht möchten, dass ihre Daten weiter verarbeitet werden, und es keine legitimen Gründe für deren Speicherung gibt, müssen die Daten gelöscht werden.
  • Das Recht zu erfahren, ob Daten gehackt wurden: Unternehmen und Organisationen müssen z. B. die nationale Aufsichtsbehörde so bald wie möglich über schwere Verstöße gegen den Datenschutz informieren, damit die Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Klare, moderne Vorschriften für Unternehmen

In der heutigen digitalen Wirtschaft haben personenbezogene Daten eine enorme wirtschaftliche Bedeutung erlangt, insbesondere im Bereich der Massendaten (Big Data). Durch die Vereinheitlichung der europäischen Datenschutznormen hat der Gesetzgeber Geschäftsmöglichkeiten und Chancen für Innovation geschaffen.

  • Ein Kontinent, ein Recht: Durch die Verordnung wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtert und Kosten spart.
  • Eine einzige Anlaufstelle: Unternehmen haben nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde zu tun. Damit werden pro Jahr schätzungsweise 2,3 Mrd. Euro eingespart.
  • Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas müssen dieselben Regeln befolgen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
  • Risikobasierter Ansatz: Mit den neuen Regeln wird statt einer aufwändigen allgemeingültigen Verpflichtung eine den jeweiligen Risiken angepasste Verpflichtung eingeführt.
  • Innovationsfreundliche Regeln: Mit der Verordnung ist gewährleistet, dass die Datenschutzgarantien von der frühesten Entwicklungsphase an in die Produkte und Dienstleistungen eingebaut werden („Datenschutz durch Technik“). Datenschutzfreundliche Techniken wie Pseudonymisierung werden gefördert, um die Vorteile von massendatenbezogenen Innovationen bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre nutzen zu können.

Vorteile für Kleine und für Große

Von der Datenschutzreform werden durch geringere Kosten und weniger Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Impulse für das Wirtschaftswachstum ausgehen. Die EU-Datenschutzreform soll KMU dabei helfen, in neue Märkte vorzudringen. Nach den neuen Vorschriften wird sich der Verwaltungsaufwand für KMU in vier Punkten reduzieren:

  • Aufhebung der Meldepflicht: Mitteilungen an die Aufsichtsbehörden sind eine Formalität, die bei den Unternehmen jedes Jahr mit 130 Mio. EUR zu Buche schlägt. Die Meldepflicht wird durch die Reform vollständig beseitigt.
  • Jeder Cent zählt: Wenn Anträge auf Zugang zu den Daten offensichtlich unbegründet oder unverhältnismäßig sind, können KMU in Zukunft Gebühren für die Bereitstellung des Zugangs verlangen.
  • Datenschutzbeauftragte: KMU sind nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist ihr Kerngeschäft.
  • Folgenabschätzung: KMU sind nicht verpflichtet, eine Folgenabschätzung durchzuführen, es sei denn, es besteht ein hohes Risiko.

Schutz personenbezogener Daten bei der Strafverfolgung

  • Bessere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden: Mit der neuen Datenschutzrichtlinie für Polizei und Strafjustiz werden die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten ermittlungsrelevante Informationen effizienter und wirksamer austauschen. Sie werden auch besser bei der Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer Kriminalität in Europa zusammenarbeiten können. Die Richtlinie trägt den besonderen Erfordernissen der Strafverfolgung Rechnung, sie respektiert die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten und steht voll und ganz im Einklang mit der Charta der Grundrechte. 
  • Besserer Schutz der Daten unserer Bürger: Personenbezogene Daten werden besser geschützt, wenn sie für Zwecke der Strafverfolgung verarbeitet werden, wozu auch die Kriminalitätsprävention gehört. Der Schutz gilt für jedermann – unabhängig davon, ob es sich um ein Opfer, einen Straftäter oder Zeugen handelt. Die Datenverarbeitung in den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften der Union muss den Grundsätzen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit genügen und mit angemessenen Vorkehrungen zum Schutz des Individuums einhergehen. Sie unterliegt der Aufsicht durch unabhängige nationale Datenschutzbehörden, und es muss für einen wirksamen Rechtsschutz gesorgt werden. Die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz enthält klare Regeln für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU, um zu gewährleisten, dass der in der EU dem Einzelnen garantierte Datenschutz nicht ausgehöhlt wird.

EU-Nachrichten Nr. 6 vom 14.04.2016

EU-Nachrichten Nr. 06pdf - 555 KB

Optionen zur Reform des EU -Asylrechts
Fairere Lastenteilung angestrebt
Menschen, die in der EU Schutz suchen, sollen möglichst in allen Staaten gleiche Aufnahmebedingungen vorfinden. Sie sollen auch fairer auf die Mitgliedstaaten verteilt
werden, wo ihre Asylanträge nach einheitlichen Regeln geprüft werden. Eine Strategie, wie das durch eine Reform des EU-Asylrechts erreicht werden kann, hat die EU-Kommission präsentiert.


KURZ UND KNAPP
Datenschutz
Grünes Licht für einheitliche Regeln

IM FOKUS
Kampf gegen Steuervermeidung
Mehr Transparenz in die Bilanzen bringen

Ein- und Ausreise
Neue Datenbank soll Passkontrollen einfacher und effizienter machen


Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Internationaler Tag der Roma: Kommission fordert mehr Bildungschancen

EU Flagge 2 300Obwohl Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung grundlegende Werte der Europäischen Union sind, werden in Mitgliedsstaaten Angehörige der Roma weiterhin verfolgt. Die schlechteren Bildungschancen für Kinder verstärken einen Teufelskreis, der dringend unterbrochen werden sollte. 

Am Vortag des Internationalen Tags der Roma am 8. April haben am Donnerstag, 07. April, Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, und die EU-Kommissarinnen  Marianne Thyssen, Vera Jourová und Corina Creţu betont, dass es vor allem für die Kinder der Roma dringend bessere Bildungschancen geben müsse

Die Tatsache, dass die Kinder der Roma oft nicht in demselben Maß von Bildung profitieren können wie deren Altersgenossen, setze den Teufelskreis der Armut von Roma fort. Außerdem müsse mehr gegen Diskriminierung und für eine bessere Integration der Volksgruppe der Roma getan werden.

In der Erklärung des Vizepräsidenten Frans Timmermans und der Kommissarinnen Marianne Thyssen, Vĕra Jourová und Corina Creţu anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Roma heißt es: "Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung sind grundlegende Werte in der Europäischen Union. Dennoch ist Feindseligkeit gegenüber den Roma weltweit und auch in Europa noch sehr verbreitet. Ausgrenzung, Ungleichheit und Diskriminierung, denen sich viele Roma noch immer ausgesetzt sehen, stehen aber in klarem Widerspruch zu den zentralen Werten der Union.

Roma haben nicht den gleichen Zugang zu Jobs, Bildung, Wohnungen und Gesundheitsversorgung wie andere Menschen. Weiterhin besorgniserregend sind auch gegen sie gerichtete Zwangsräumungen. Die Tatsache, dass ihre Kinder oft nicht in demselben Maß von Bildung profitieren können wie deren Altersgenossen, setzt zudem den Teufelskreis der Armut fort. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass es vor allem für die Kinder der Roma dringend bessere Bildungschancen geben muss.

Die europäischen Einrichtungen und die Mitgliedstaaten haben sich zum Kampf gegen Diskriminierung und Isolierung ebenso verpflichtet wie zu einer besseren Integration der Volksgruppe der Roma. Obwohl für die Integration der Roma in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind, liegt ein Schwerpunkt der Strategie „Europa 2020“ auf Maßnahmen, die eine gleichberechtigte soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Roma voranbringen und Diskriminierung verhindern. Die Kommission kommuniziert gezielt unter dem Motto „Für die Roma, mit den Roma", um gegen die Diskriminierung von Roma und Stereotype mit Blick auf diese Volksgruppe anzugehen. Im Zeitraum 2014-2020 stellt die Kommission zudem über die Kohäsionspolitik weitere Finanzmittel für Maßnahmen zur Verfügung, die der sozialen Integration dienen. Durch die einstimmige Annahme der Empfehlung des Rates zu den Roma im Jahr 2013 haben auch die Mitgliedstaaten bekräftigt, dass sie zur Integration der Roma entschlossen sind. Es sollte jedoch mehr getan werden - auf nationaler und insbesondere auf lokaler Ebene. Deshalb unterstützt die Europäische Union weiterhin nationale Behörden, aber auch und vor allem Akteure vor Ort in ihrem Engagement für den Schutz der Grundrechte der Roma.

Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass diese Initiativen auch tatsächlich umgesetzt werden. Als Hüterin der Verträge wird die Kommission auch künftig die Anti-Diskriminierungspolitik in den Mitgliedstaaten unterstützen und überwachen - damit die Grundrechte für alle eingehalten werden. Die Roma sind Teil unserer Union und dürfen nicht auf der Strecke bleiben.“

EU will 2,3 Millionen Kinder durch Bildung unterstützen

Schulkinder 300Die EU möchte 2,3 Millionen Kinder aus 42 Ländern, die in Notsituationen leben, mit Bildung unterstützen. Besonders gefördert werden sollen Kinder, die gar keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zu Schulen haben. Insbesondere Kinder aus Syrien und dem Irak, aber auch aus Ost-, Zentral- und Westafrika sollen Hilfe erhalten.

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, 05. April, ein humanitäres Hilfepaket in Höhe von 52 Mio. Euro in Aussicht gestellt, um Bildungsprojekte für Kinder in Notsituationen verstärkt zu fördern.

"Wir kommen heute unserer Zusage nach, unsere Unterstützung für die Bildung in Notsituationen zu vervierfachen, indem wir das humanitäre Hilfsbudget für Bildung auf 52 Mio. Euro im Jahr 2016 aufstocken", sagte der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Stylianides am Dienstag, 05. April, in Brüssel. "Jetzt in die Bildung von Kindern in Konfliktgebieten oder sonstigen Notfällen zu investieren, bedeutet eine Investition zur Vermeidung einer verlorenen Generation und eine Investition in die Zukunft. Ich bin stolz darauf, dass die Europäische Union die Führung in diesem Bereich übernimmt."

Mit den Mitteln sollen über 2,3 Millionen Kinder aus 42 Ländern in der ganzen Welt unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf den Regionen liegen wird, in denen das Risiko, dass Kinder keinen Zugang zur Schulbildung haben oder dieser Zugang unterbrochen wird, besonders groß ist: im Nahen und Mittleren Osten (insbesondere in Syrien und Irak), in Ost-, Zentral- und Westafrika sowie in Asien, Mittelamerika und Kolumbien.

Die Hilfe wird über Nichtregierungsorganisationen, UN-Organisationen und internationale Organisationen abgewickelt. So wird UNICEF das Lernumfeld der Kinder in Aleppo, Syrien, durch die Bereitstellung von Sonnenkollektoren für die oft von der Stromversorgung abgeschnittenen Schulen verbessern. Syrische Kinder erhalten Zugang zu digitalen Ressourcen in Schulen durch kostengünstige Rechner und Tablets. In Äthiopien befasst sich die Organisation "Save the Children" damit, den Zugang zu hochwertiger Bildung für die Kinder in Flüchtlingslagern zu verbessern, indem Schulungen für Lehrkräfte bereitgestellt und Lernstätten saniert oder neu errichtet werden.

Juncker: "Genscher hat viel für uns Europäer erreicht"

Die Nachricht vom Tod des früheren Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher hat auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker tief getroffen.

"Er wird mir und Europa fehlen. Denn er hatte sein ganzes unermüdliches politisches Wirken der Versöhnung, der Einigung und dem Wohlergehen dieses Kontinents verschrieben. Damit hat er viel für uns Europäer erreicht", erklärte Juncker am Freitag, den 01. April.

"Als der am längsten amtierende Bundesaußenminister hat er wie wenige andere die Geschicke dieses Kontinents mitbestimmt. Schon früh hat er die Chancen der Ost- und Entspannungspolitik erkannt und diese in dem Wunsch nach einer deutschen Wiedervereinigung gestaltet", so Juncker weiter. "Seine Rede im September 1989 vor den jubelnden DDR-Flüchtlingen in der deutschen Botschaft in Prag ließ Hans-Dietrich Genscher zu einem Symbol der Hoffnung werden – nicht nur für die Menschen in beiden Teilen Deutschlands, sondern auch für die Menschen in Osteuropa und darüber hinaus. Es ist auch seinem Wirken zu verdanken, dass wir heute eine Europäische Union der 28 sind.

Europa war für Hans-Dietrich Genscher, der selbst noch den Krieg miterlebt hatte, von unbedingtem Wert. Sein Bekenntnis zu diesem Einigungsprojekt basierte nicht nur auf dem Willen, die Lehre aus den Menschheitskatastrophen der europäischen Kriege zu ziehen. Europa war für ihn unsere einzige Zukunft. Die Krisen der vergangenen Jahre haben deshalb seine Leidenschaft für Europa nur noch weiter entfacht. Zu Recht hat er uns immer wieder daran erinnert, dass sich in einer globalisierten Welt, die immer enger zusammenrückt, ein auseinander driftendes Europa dem Strom der Geschichte widersetzen würde.

Bis zuletzt hat uns Hans-Dietrich Genscher dazu aufgerufen, kämpferisch für Europa einzutreten statt nur zu fragen, was man persönlich daraus gewinnen kann. Sein Vermächtnis ist also zugleich unser Auftrag, weiter für Europas Frieden und Wohlstand zu arbeiten.

Meine Gedanken sind bei all jenen, die ihm nahe standen."

Zypern verlässt das Finanzhilfeprogramm mit Erfolg

Das internationale Finanzhilfeprogramm für Zypern ist nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen worden.

Die drei Hauptziele wurden erreicht: der zyprische Finanzsektor wurde stabilisiert, der Haushalt konsolidiert und wichtige Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum sind auf dem Weg. "Ich gratuliere Zypern", erklärte der für den Euro und sozialen Dialog zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis am 31.03.2016. "Zypern hat das Programm zielstrebig und mit guten Ergebnissen umgesetzt: Die Finanzstabilität wurde wieder hergestellt, die Arbeitslosigkeit sinkt und wir erwarten, dass Zyperns Wirtschaft in den kommenden Jahren weiter wachsen wird."

Die Europäische Kommission ist bereit, Zypern weiter bei der Erreichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums zu unterstützen. Mit dem Ende des Finanzhilfeprogramms wird Zypern in den regulären Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU eingereiht. Das Land wird bei den laufenden Reformen auch vom Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen der Kommission unterstützt.

Neues Tiergesundheitsgesetz angenommen

Neue Mittel gegen Tierseuchen: neues Gesetz soll den Weg für ein effizienteres System im Umgang mit Tierkrankheiten ebnen. Alte, komplizierte Regeln sollen ggen ein verschlanktes und einfacheres Gesetz ersetzt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf ein neues EU-Tiergesundheitsgesetz geeinigt, das die Europäische Kommission im Mai 2013 vorgeschlagen hatte. Über zwei weitere Vorschläge der Europäischen Kommission zu Tierarzneien und Arzneifuttermitteln beraten die beiden europäischen Gesetzgeber derzeit noch. Ziel aller dieser Rechtsakte ist es, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu verbessern und die Antibiotikaresistenz in der EU zu bekämpfen.

EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis, zuständig für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte am Donnerstag, den 31. März: "Ich begrüße die Zustimmung des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Tiergesundheitsgesetz auf Basis des Kommissionsvorschlags. Das neue Gesetz, das am 20. April in Kraft tritt, macht den Weg frei für ein effizienteres System zum Umgang mit Tierkrankheiten. Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche oder die Blauzungenkrankheit können vernichtende Auswirkungen auf unseren Tierbestand haben. Andere, wie die Vogelgrippe oder neu aufkommenden Krankheiten, können potentiell auch die menschliche Gesundheit gefährden. Das neue Gesetz bietet einen einfachen und umfassenden Rechtsrahmen und ersetzt die große Zahl von komplizierten Regeln, die sich über die Jahre angesammelt haben."

Nach Inkrafttreten am 20. April beginnt eine fünfjährige Übergangszeit, bis die neuen Regeln zur Anwendung kommen. Das derzeitige Tiergesundheitsrecht der EU – rund 400 Einzelakte – ist komplex und unübersichtlich. Unter dem neuen Gesetz werden die Überwachung von Tierseuchen besser koordiniert werden, und die verschiedenen Akteure – nationale Behörden, Landwirte, Händler, Tierärzte - können wirksamer zusammenarbeiten.

EU finanziert Milch für 350.000 syrische Schulkinder

Die Europäische Kommission stellt 30 Mio. Euro bereit, um 350.000 Kinder in Syrien mit Milch zu versorgen.

Damit ergänzt sie die bereits umfangreiche EU-Hilfe für die Opfer des Syrienkrieges. Das Geld stammt aus dem 500 Mio. Euro umfassenden EU-Paket zur Unterstützung der europäischen Landwirte, die angekaufte Milch sollte aus der EU stammen. Das  Hilfsprogramm leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der syrischen Bevölkerung und unterstützt zudem die europäischen Bauern. Die Milch soll im Rahmen eines bereits laufenden EU-finanzierten Schulspeisungsprogramms an Kinder in Syrien verteilt werden.

"Mit dem neuen Programm helfen wir Hunderttausenden von notleidenden syrischen Kindern. Wir müssen weiterhin alles unternehmen, um die Not der schutzbedürftigsten Opfer dieses Konflikts zu lindern. Auch diese weitere Hilfe wird über unsere in Syrien tätigen humanitären Partnerorganisationen bereitgestellt“, sagte der EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, Christos Stylianides.

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan sagte: "Ich freue mich, dass die Kommission heute dieses Programm genehmigt hat, das Teil unseres mit 500 Mio. Euro ausgestatteten Hilfeprogramms für die europäischen Landwirte ist. Das neue Programm greift zwei Prioritäten der Kommission auf – Unterstützung der Landwirte in sehr schwierigen Zeiten und gezielte Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der derzeitigen Flüchtlingskrise."

Der Konflikt in Syrien hat gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft des Landes. So ist die Nahrungsmittelproduktion, insbesondere was Milcherzeugnisse anbelangt, stark zurückgegangen. Aufgrund der hohen Lebensmittelpreise ist der Milchverbrauch insbesondere der ärmeren Haushalte stark gesunken. Vor der Krise konsumierten syrische Familien normalerweise täglich Milch und Milcherzeugnisse. Jetzt ist Milch in einigen Fällen völlig vom Speiseplan verschwunden. Behandelte Milch ist über einen längeren Zeitraum hinweg haltbar.

Humanitäre Hilfe der EU in der Syrien-Krise

Die EU ist der größte Geber im Rahmen der internationalen Reaktion auf die Syrien-Krise: Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben zusammen mehr als 5,5 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe und Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe bereitgestellt. Bei der Konferenz "Supporting Syria and the Region" am 4. Februar in London haben sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, 2016 mehr als 3 Mrd. Euro bereitzustellen, um den von den Kämpfen betroffenen Menschen in Syrien und den Nachbarländern zu helfen.

Die Kommission hat in Syrien umfangreiche lebensrettende Hilfsmaßnahmen finanziert: Rund zwei Millionen Menschen erhielten Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Hygieneartikeln, 850.000 Personen wurden mit Nahrungsmitteln unterstützt, eine Million Menschen wurden mit sonstigen Hilfsgütern und Unterkünften versorgt, 350.000 Kinder wurden in Kinderschutzprogramme einbezogen. In Jordanien unterstützt die Kommission mit ihrer humanitären Hilfe mehr als 350.000 syrische Flüchtlinge. Im Libanon erreicht die über Partnerorganisationen bereitgestellte humanitäre Hilfe der EU rund 665.000 Menschen. In der Türkei finanziert die EU im Rahmen der humanitären Hilfe Nahrungsmittel, medizinische Hilfe und Schutzmaßnahmen. Die Hilfe wird über die humanitären Partnerorganisationen abgewickelt und erfolgt nunmehr im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei. Am 4. März 2016 kündigte die EU als erste Mittelzuweisung humanitäre Hilfe in Höhe von 40 Mio. Euro an, die über das Welternährungsprogramm (WEP) in enger Zusammenarbeit mit dem Türkischen Roten Halbmond bereitgestellt wird.

Die humanitäre Hilfe der EU ist unparteiisch und unabhängig und wird unabhängig von ethnischen oder religiösen Erwägungen geleistet.