Neue Ausbildungsplätze in Europas digitaler Wirtschaft

"Große Koalition für digitale Arbeitsplätze“ will 100.000 neue Ausbildungsplätze schaffen

Unternehmenslenker aus der digitalen Wirtschaft haben sich am 24.01.2014 in Davos beim gemeinsamen Frühstück mit dem EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und seiner Vizepräsidentin Neelie Kroes verpflichtet, in den kommenden zwei Jahren 100.000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen.

Mit am Tisch saßen unter anderem CISCO, Microsoft, SAP, Samsung, Facebook und Intel.

Auch der Kabelkonzern Liberty Europe und das Handelsunternehmen Marks & Spencer sind in der Allianz vertreten. Damit setzt die so genannte  „Großen Koalition für digitale Arbeitsplätze“ ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Allein in den letzten zehn Monaten haben die 42 Partner  2.200 neue Arbeitsplätze und über 5.000 zusätzliche Praktikums- und Ausbildungsplätze geschaffen. 2014 wollen sie ihre Zusammenarbeit auf den Waren- und den Einzelhandel ausweiten, der in Produktion oder Verkauf zunehmend auf Arbeitnehmer mit technischen Kenntnissen angewiesen ist.

EU-Kommissionspräsident Barroso lobte die "Große Koalition für digitale Arbeitsplätze" als "Paradebeispiel dafür, wie die europäische Integration in der Praxis funktioniert." Er appelliere an alle, die sich dieser Initiative noch nicht angeschlossen haben, die Gelegenheit beim Schopfe zu packen und mitzuhelfen, dass Europa bei der nächsten IKT-Revolution eine Vorreiterrolle einnimmt.

Vizepräsidentin Neelie Kroes sagte hierzu: „Ich treffe viele engagierte junge Menschen, die nach ihrer Chance suchen. Auf der anderen Seite weiß ich von vielen Unternehmen, dass sie verzweifelt nach Mitarbeitern mit digitalen Kenntnissen suchen. Diese Koalition bringt beide Seiten zusammen und hilft Tausenden beim Einstieg ins Berufsleben. Das ist uns jeden zeitlichen und finanziellen Aufwand wert.“

Treibhausgasemission soll um 40 Prozent sinken

EU-Kommission schlägt verbindliche Ziele für Klima- und Energiepolitik bis 2030 vor

Mit Zielvorgaben über 2020 hinaus will die Europäische Kommission die Vorreiterrolle der EU in Sachen Klima und Energie festigen.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und die zuständigen EU-Kommissare Günther Oettinger und Connie Hedegaard haben am 22.01.2014 einen neuen Rahmen für die europäische Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgestellt. Kernziele sind: die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent unter den Stand von 1990, ein bindendes EU-weites Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien von 27 Prozent, sowie ehrgeizigere Ziele für Energieeffizienzmaßnahmen.

Zudem schlägt die Kommission eine neu geregelte Governance und einen neuen Satz von Indikatoren zur Sicherstellung eines wettbewerbsorientierten, sicheren Energiesystems vor. Zusammen mit der Mitteilung zum Politikrahmen bis 2030 hat die Kommission zudem einen Legislativvorschlag zur Stärkung des EU-Emissionshandelssystems verabschiedet. Parallel hat sie auch ein Bericht über die Energiepreise und -kosten in Europa veröffentlicht, in dem die wichtigsten Preis- und Kostentreiber bewertet und die Preise in der EU mit denen ihrer wichtigsten Handelspartner verglichen werden.

Die präsentierten Vorschläge dienen als Grundlage für die Diskussion der Staats- und Regierungschefs der EU, voraussichtlich beim Europäischen Rat im März in Brüssel.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Die Klimapolitik ist für die Zukunft unseres Planeten von wesentlicher Bedeutung, während eine wirklich europäische Energiepolitik der Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit ist. Das vorgestellte Paket zeigt, dass die beiden Politiken nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern sich vielmehr gegenseitig verstärken."

Energiekommissar Günther Oettinger sagte: "Der Rahmen für die Politik bis 2030 richtet hohe Ansprüche an die Klimaschutzmaßnahmen, macht jedoch auch deutlich, dass die Ziele möglichst kostengünstig erreicht werden müssen. Der Energiebinnenmarkt bietet die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, und ich werde weiter an seiner Vollendung arbeiten, damit wir sein volles Potenzial ausschöpfen können. Dies schließt die Europäisierung der Politik auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ein."

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard erklärte: "Natürlich muss die EU auch weiterhin den Schwerpunkt auf erneuerbare Energien legen. Deswegen ist es wichtig, dass die Kommission eine verbindliche EU-weite Zielvorgabe vorschlägt. Nun müssen wir uns noch auf die Einzelheiten des Rahmens einigen, doch wurde die Richtung für die EU vorgegeben.“

Appell gegen Gewalt in der Ukraine

EU-Kommissar Barroso verurteilt Gewaltausbruch aufs Schärfste

Angesichts der eskalierenden Gewalt in der Ukraine hat Kommissionspräsident José Manuel Barroso am 22.01.2014 einen eindringlichen Appell zur Beilegung der Gewalt an Sicherheitskräfte und Regierungsgegner gerichtet.

Barroso sagte: "Wir sind schockiert von den jüngsten Nachrichten aus der Ukraine über den Tod von Demonstranten und sprechen deren Familien unser tiefstes Mitgefühl aus. Wir verurteilen auf Schärfste die Anwendung von Gewalt und rufen alle Seiten auf, davon abzusehen und alles für eine Deeskalation der Situation zu unternehmen.“

Barroso unterstrich die Verantwortung der ukrainischen Regierung für eine Entspannung der Lage. Es sei an ihr, sich für einen umfassenden Dialog mit der Opposition und der Zivilgesellschaft einzusetzen. Die EU verfolge mit Sorge die Einschränkung von Grundrechten wie Meinungs- und Pressefreiheit der letzten Zeit.

Start für Erasmus+

ERASMUSDas neue EU-Bildungsprogramm Erasmus+ läuft an

EU-Kulturkommissarin Androulla Vassiliou hat am 16.01.2013 in Athen offiziell das neue EU-Bildungsprogramm Erasmus+ gemeinsam mit Vertretern EU-Ratsvorsitzes eröffnet.

Mit dem neuen Programm sollen mehr als vier Millionen Menschen in den nächsten sieben Jahren mit einer Finanzhilfe der EU dabei unterstützt werden, im Ausland zu studieren, sich weiterzubilden, Arbeitserfahrung zu sammeln oder Freiwilligenarbeit zu leisten.

Für Erasmus+ wird ein Budget von insgesamt 14,7 Mrd. Euro bereitgestellt; dies sind 40 Prozent mehr als für die vorherigen Programme im Zeitraum 2007-2013. Erstmals sollen im Rahmen von Erasmus+ Masterstudenten Studiendarlehen erhalten und mehr als 500 000 junge Menschen einen Freiwilligendienst leisten oder an einem Jugendaustausch teilnehmen.

"Mit der Mittelaufstockung haben wir dafür gesorgt, dass viel mehr Menschen eine EU-Förderung erhalten, um solche Möglichkeiten zu nutzen. Zugleich müssen wir mehr Mittel für qualitative Verbesserungen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung bereitstellen, damit wir weltweit zur Spitzengruppe zählen und die Beschäftigung und das Wachstum steigern können. Erasmus+ ist umso wichtiger in einer Zeit, in der in vielen Ländern, einschließlich Griechenland, eine immens hohe Jugendarbeitslosigkeit herrscht“,  sagte Kommissarin Vassiliou.

Das Programm soll vor allem Jugendlichen in den Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit helfen, durch die neuen Austauschmöglichkeiten neue wertvolle Kompetenzen zu erlangen. Spanische Jugendliche haben ihre Chance schon erkannt: Im  Hochschuljahr 2011/2012 absolvierten mehr als 250 000 Studenten mit dem Erasmus-Programm einen Teil ihres Hochschulstudiums oder ein Praktikum im Ausland. Die meisten von ihnen kamen aus Spanien (39 545 Studenten) gefolgt von Deutschland mit 33 363 Teilnehmern. Auch war Spanien das beliebteste Zielland war ebenfalls Spanien mit 39 300 Erasmus-Teilnehmern.

Kritik an Verkauf von EU-Staatsbürgerschaften

Justizkommissarin gegen den Verkauf von EU-Pässen

Mit klaren Worten hat Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz und Bürgerrechte, die Mitgliedstaaten zu mehr Sorgfalt bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften aufgefordert. Am 16.01.2014 stimmte das Europäische Parlament über eine Entschließung zum Verkauf der Unionsbürgerschaft ab.

In ihrer Rede vom 16.01.2014 vor dem Europäischen Parlament erklärte Reding weiter: "Die nationale Staatsbürgerschaft ist ein Eingangstor zur EU. Es ist ein Eingangstor zu den EU-Verträgen und den Rechten, die EU-Bürger genießen. Die Mitgliedstaaten sollten ihr Vorrecht bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften im Geiste einer echten Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten nutzen." Reding betonte weiter, dass die EU-Mitgliedstaaten die Staatsbürgerschaft nur an Personen vergeben sollten, die eine echte Verbindung zu dem betreffenden Land haben. "Es ist legitim zu fragen, ob die EU-Bürgerrechte von der Größe des Geldbeutels oder Bankkontos abhängen sollten", so Reding.

Pläne Maltas, Reisepässe an Nicht-EU-Bürger zu verkaufen, hatten in den vergangenen Wochen für Diskussionen gesorgt. Auch andere EU-Staaten vergeben Reisepässe zu unterschiedlichen Bedingungen an Nicht-EU-Bürger.

EU-Nachrichten Nr. 01 vom 16. Januar 2014

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Recht auf Freizügigkeit
Zuwanderung bietet mehr Chancen als Gefahren

 Wenn EU-Bürger und ihre Familien in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, dann ist das in der Regel gut für das Aufnahmeland. Davon sind EU-Sozialkommissar László Andor und Justizkommissarin Viviane Reding überzeugt. Die meisten Migranten wollen arbeiten, haben oft hohe Qualifikationen und zahlen in der Regel mehr Steuern und Sozialbeiträge, als sie Leistungen erhalten. Gerade Länder wie Deutschland mit Fachkräftemangel und alternder Bevölkerung können von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU profitieren. Allerdings gibt es in einigen Kommunen Probleme. Gegen den Missbrauch von Sozialleistungen bietet das EU-Recht viele Schutzklauseln.

KURZ & KNAPP
Finanzmarktregulierung
EU schränkt Spekulation und Hochfrequenzhandel ein 

IM FOKUS
Schutz von Spareinlagen
Bankenunion nimmt Gestalt an

Eurobarometer
Vertrauen auf Überwindung der Wirtschaftskrise wächst langsam

Strengere Regeln für Finanzmärkte

Ziel sind Verbesserungen im Anlegerschutz und auf den Rohstoffmärkten

Die Mitgliedsstaaten, das Europäischen Parlament und die Kommission haben sich auf striktere Regeln für den Hochfrequenzhandel, Rohstoffmärkte und den Anlegerschutz verständigt.

Die Reform der Finanzmarktrichtlinie MiFID soll die Finanzmärkte sicherer und effizienter machen.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die nach achtstündigen Verhandlungen am 14.01.2014 erzielte Einigung. "Obwohl ich bedauere, dass das von der Kommission vorgeschlagene strenge Transparenzregime für Anleihen und Derivate nicht vollumfänglich erreicht wurde, so ist die neue MiFID-Richtlinie doch ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz", sagte er. Die überarbeitete Fassung der MiFID-Richtlinie bezieht nun alle organisierten Handelsplätze für Finanzinstrumente in die Regulierung ein.

Die Unterhändler einigten sich zudem auf eine strengere Überwachung der Warenderivatemärkte. Eingeführt werden soll eine Verpflichtung zur Meldung von Positionen, aufgeschlüsselt nach Händlerkategorien. Dadurch wird es für Regulierer und Marktteilnehmer leichter, die Rolle der Spekulationen an den Rohstoffmärkten richtig einzuschätzen. Die Finanzaufseher können künftig  sämtliche Handelstätigkeiten bei Warenderivaten überwachen und jederzeit intervenieren - auch mit Obergrenzen für Positionen, wenn Marktstörungen zu befürchten sind.

In der überarbeiteten MiFID sind darüber hinaus neue Schutzvorkehrungen für den algorithmischen Handel und den Hochfrequenzhandel vorgesehen. Letztere haben zu einer gewaltigen Beschleunigung des Handels geführt und bergen potenzielle systemische Risiken. Die Schutzvorkehrungen beinhalten die Verpflichtung, den gesamten algorithmischen Handel einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen, ausreichend Liquidität bereitzustellen und Vorschriften einzuführen, die verhindern, dass die An- und Verkäufe der betreffenden Händler die Volatilität zusätzlich erhöhen.

Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung und Anlageberatung vor. Anlageberater müssen ihren Kunden eindeutig sagen, ob ihre Beratung unabhängig ist oder nicht. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte werden die Möglichkeiten für Vermögensverwalter und Anlageberater eingeschränkt, Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen.

Die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie muss nun vom Rat und vom Parlamentsplenum verabschiedet werden. Ein endgültiger Text liegt noch nicht vor, da technische Detailregelungen noch in Fachgruppen geklärt werden müssen.

Klarheit bei Sozialleistungen für Zuwanderer

EU veröffentlicht Leitfaden zu Sozialleistungen für Zuwanderer

Die Sozialbehörden sollen künftig Familienstatus, Aufenthaltsdauer, Art des Einkommens und Besteuerungsort von Zuwanderern bei der Klärung von Sozialansprüchen stärker berücksichtigen.

Sozialkommissar László Andor hat am 13. Januar 2014 einen Leitfaden vorgestellt, der den nationalen Behörden helfen soll, den gewöhnlichen Aufenthaltsort eines Antragsstellers festzustellen und damit den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Ländern zu unterbinden.

Andor erklärte dazu: "Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen. Dieser Leitfaden wird es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden. Das Handbuch fügt sich ein in die laufenden Maßnahmen der Kommission zur Erleichterung der Freizügigkeit der Menschen in der EU."

Der neue Leitfaden schafft Klarheit bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU. Nach EU-Recht kann es nur einen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und somit nur einen Mitgliedstaat geben, der für wohnsitzgebundene Leistungen der sozialen Sicherheit zuständig ist.

Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige haben in dem Land Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen (z. B. Rentner, Studierende) sind in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts anspruchsberechtigt. Die Bestimmung des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts ist auch wichtig für Personen, die in mehr als einem Mitgliedstaat erwerbstätig sind.

Bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen
  • Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats
  • Art und Merkmale der Erwerbstätigkeit (insbesondere der Ort, an dem eine solche Tätigkeit in der Regel ausgeübt wird, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsvertrags)
  • Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit
  • im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle
  • Wohnsituation, insbesondere ob eine dauerhafte Wohnsituation vorliegt
  • Mitgliedstaat, der als der steuerliche Wohnsitz der Person gilt
  • Gründe für den Wohnortwechsel

Der Leitfaden enthält auch konkrete Beispiele und Hilfestellung zu Fällen, bei denen die Feststellung des Wohnorts schwierig sein kann, wie im Falle von Grenzgängern, Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Studierenden, Rentnern und hochmobilen nicht erwerbstätigen Personen.

Der Leitfaden ist auf der Website der Europäischen Kommission in englischer Sprache verfügbar und wird in den kommenden Wochen in alle Amtssprachen der EU übersetzt.

EU-Kommission schafft Klarheit über Verbraucherschutzregeln

14-01-13-fleischFreihandelsabkommen mit den USA ermöglicht nicht den Import von Hormonfleisch

Die Europäische Kommission reagiert mit einer erneuten Klarstellung auf Vorbehalte gegenüber der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft. Anders als vielfach behauptet wird das Abkommen nicht dazu führen, dass hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA nach Europa importiert wird.

Um die Debatte zu versachlichen und den Befürchtungen vieler Bürger zu begegnen, hat die Kommission nochmals bekräftigt, dass die strengen in der EU geltenden Verbraucherschuztregeln nicht zur Disposition stehen. Hormonfleisch ist in der EU verboten. Bestehende Gesetze können nicht durch ein Handelsabkommen gebrochen werden.

"EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat seit Beginn der Verhandlungen klargemacht, dass das Transatlantische Abkommen nicht dazu führen wird, dass hormonbehandeltes Rindfleisch in der EU zugelassen wird und damit seinen Weg auf europäische Teller findet. Als Leitprinzip unserer Verhandlungen gilt: der Schutz der Gesundheit der Verbraucher wird nicht für Handelsvorteile geopfert werden. Wir haben das in der Vergangenheit nicht getan und werden es auch in Zukunft nicht tun", sagte der Sprecher der Kommissars, John Clancy.

"Dass es möglich ist, unsere Position beizubehalten und trotzdem ein Handelsabkommen abzuschließen, haben wir vor kurzem in unserem Abkommen mit Kanada gezeigt. Hier wird es nach Inkrafttreten des Abkommens keine Importe von hormonbehandeltem Fleisch geben. Dies wird auch in unserem Abkommen mit den USA nicht der Fall sein", sagte Clancy.

In sozialen Netzwerken und auch in dem von der Umweltschutzorganisation BUND veröffentlichten "Fleischatlas 2014" wird vor dem Import gen- und hormonbehandeltem Fleisch, das durch das Freihandelsabkommen den europäischen Markt dominieren könnte, gewarnt. Diese Warnungen basieren jedoch auf Annahmen, die ernstzunehmende Ängste bei den Verbrauchern hervorrufen, allerdings nicht den Fakten entsprechen. Aus diesem Grund hat die Kommission ein Faktenblatt veröffentlicht, das speziell auf die Kampagne der Nichtregierungsorganisation Campact reagiert.

Inflationsrate im Euroraum sinkt

10-11-25-euromnzenPositive Entwicklung vorausgesagt

Die jährliche Inflation im Euroraum im Dezember 2013 wird auf 0,8 Prozent vorausgeschätzt, ein Rückgang gegenüber 0,9 Prozent im November. Dies geht aus einer Vorausschätzung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, hervor.

Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum wird erwartet, dass Nahrungsmittel, Alkohol & Tabak im Dezember die höchste jährliche Rate aufweisen (1,8 Prozent gegenüber 1,6 Prozent im November), gefolgt von Dienstleistungen (1,0 Prozent gegenüber 1,4 Prozent im November), Industriegütern ohne Energie (0,2 Prozent, stabil gegenüber November) und Energie (0,0 Prozent gegenüber -1,1 Prozent im November).

Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen für Rumänien und Bulgarien

14-01-07-ZuwanderungKommission verteidigt Freizügigkeit

Die EU-Kommission rechnet nicht mit einem großen Anstieg der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien auf die Arbeitsmärkte der EU-Länder nach der Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen am 1. Januar. Einzelne Städte, die durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern mit Problemen konfrontiert sind, können auf Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zurückgreifen. EU-Sozialkommissar László Andor wird sich dazu vor Journalisten in Brüssel genauer äußern.

Andor hatte zum Jahreswechsel erneut die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundrecht und Eckpfeiler der EU-Integration und des Binnenmarktes bekräftigt. "Bürger aus Bulgarien und Rumänien können seit 2007 bereits in 19 Mitgliedstaaten, die keine Übergangsregeln eingeführt haben, ohne Einschränkungen arbeiten. Über drei Millionen Menschen aus Bulgarien und Rumänien leben bereits  in einem anderen EU-Land und es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem großen Anstieg nach dem Auslaufen der letzten Beschränkungen kommt", sagte Andor.

Studien belegen durchweg die Vorteile der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Wirtschaft der Gastländer. Mobile Arbeitnehmer ergänzen häufig den Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften und nehmen im Gastland keine Jobs weg. Durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern können in manchen Städten und Regionen aber Probleme bei Wohnraum, Bildung und sozialen Dienstleistungen entstehen. Um dem entgegenzuwirken, können die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds (ESF) nutzen, über den insgesamt jedes Jahr über 10 Mrd. Euro bereitstehen. Ab 2014 sollte jedes EU-Land mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel zur sozialen Integration und Armutsbekämpfung nutzen.

Europas Kulturhauptstädte 2014: Umea und Riga

Nordische Städte vertreiben den Winter mit Feuer und Licht

Auch 2014 dürfen sich wieder zwei europäische Städte mit dem Titel "Kulturhauptstadt Europas" schmücken: Riga (Lettland) und Umeå (Schweden). Offizielle starten die Kulturprogramm in der lettischen Hauptstadt am 17. und in Umeå am 31. Januar. Die Initiative Kulturhauptstadt bietet für die Städte Chancen, ihre kulturelle Entwicklung zu fördern und begünstigt häufig den regionalen Tourismus und die Beschäftigung, weshalb sich beide umfassend auf das Ereignis vorbereitet und ansprechende Veranstaltungsprogramme geschaffen haben.

14-01-03-rigaIn Riga beginnen die Festlichkeiten mit Veranstaltungen und Ausstellungen zu verschiedensten Themen in Museen, Cafés und an anderen Orte. Sie bieten einen Vorgeschmack auf das im Laufe des Jahres folgende Programm. Zentrales Eröffnungsevent ist die "Chain of Booklovers am 18. Januar; eine Menschenkette, über die Bücher vom alten Nationalbibliotheksgebäude zum neuen weitergereicht werden sollen. Am Abend präsentiert die lettische Hauptstadt unter anderem Feuerskulpturen von Künstlern aus zwölf Ländern, eine Lichtshow, ein Feuerwerk, sowie ein vielfältiges Konzertprogramm lettischer Chöre, Orchester und Klassik-, Welt- und Popmusiker. Auch die EU-Kommissare Androulla Vassiliou und Andris Piebalgs nehmen an verschiedenen Veranstaltungen teil.

14-01-03-umeaAuch in Umeå 2014 wird das Eröffnungswochenende vom 31. Januar bis 2. Februar das Thema Feuer in der „Burning-Snow“-Zeremonie als Höhepunkt aufgreifen. Das Festival aus Licht, Musik, Gesang und Bewegung wird sich auf und um den Fluss der schwedischen Stadt, den Umeälv, abspielen. Ebenso wird das Herz der Stadt in ein Samendorf mit Feuerstelle und Rentieren verwandelt.

Lettland ist 18. Euro-Land

13-12-13-euroEinführung der gemeinsamen Währung am Neujahrstag

Die Einführung des Euro in Lettland läuft problemlos. Nachdem der baltische Staat am 1. Januar 2014 als 18. Land die gemeinsame europäische Währung eingeführt hat, wird der Lat derzeit in einer zweiwöchigen Übergangsphase vom Markt genommen. Geldautomaten geben seit Mitternacht des Neujahrstages Euro aus, und schon am 2. Januar wurden 30 Prozent aller Einkäufe in Lettland in Euro getätigt. Eine Umfrage der Europäischen Kommission zeigt, dass schon vor dem Währungswechsel 52 Prozent der lettischen Bürger Eurobanknoten und 64 Prozent Euromünzen besaßen, zum Beispiel von Auslandsreisen.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso spricht in einer Videansprache anlässlich der Einführung über Implikationen und Auswirkungen und betont die Bedeutung des Ereignisses für das Voranschreiten der Europäischen Integration.

Ausschreibung zur Europawoche 2014

europawocheEuropwoche kurz vor den Europawahlen 2014

Die Konferenz der Europaminister und -senatoren der Länder (Europaministerkonferenz – EMK) hat die bundesweite Europawoche 2014 in die Zeit von Samstag 3. Mai bis Sonntag 11. Mai  2014 gelegt. Dadurch finden der Europatag des Europarats (5. Mai) und der Europatag der EU (9. Mai) auch im Jahr 2014 innerhalb der Europawoche statt.

Auch in der Europawoche 2014 gibt es für Kommunen, Schulen, Vereine und andere wieder die Möglichkeit, für Projekte rund um Europa vom Land NRW eine Förderung zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Schwerpunktthemen der NRW-Europawoche 2014 sind:

  • Europawahl am 25. Mai 2014
  • Einfluss der Arbeit des Europäischen Parlaments auf das Leben jedes Einzelnen
  • Vorteile und Notwendigkeiten eines gemeinsamen Europas

Weiter führende Internetlinks:

Griechenland übernimmt EU-Ratsvorsitz

 

Griechische EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2014 beginnt Griechenlands fünfte EU-Ratspräsidentschaft. Zuletzt hatte das Land dieses Amt im Jahr 2003 inne. Es werde eine "Präsidentschaft der Chancen", nicht der Krisen, kündigte der griechische Premierminister Antonis Samaras bei einem Besuch in Brüssel im Dezember 2013 an.

Griechenland übernimmt den Rat-Vorsitz an einem Scheideweg für Europa. Die Wirtschaftskrise erforderte eine restriktive jedoch für die Genesung der Finanzen und der wirtschaftlichen Konsolidierung unentbehrliche Finanzpolitik. Das Ausmaß und die Intensität der Krise, wie auch die daraus resultierende Rezession haben das Vertrauen einer beträchtlichen Anzahl von europäischen Bürgern an der Fähigkeit der EU  eine zuverlässige und wirksame Politik zu implementieren, um einen Aufschwung herbeizuführen, unterminiert.

 

Regeln über die Bankenunion sollen in diesem Jahr fertiggestellt werden

13-12-13-euroVerhandlungen schreiten voran

Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments haben sich auf EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken verständigt. Nun steht noch eine Einigung über den Abwicklungsmechanismus aus, wie die Behörden bei der Anwendung dieser Vorschriften zusammenarbeiten.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier rief zu einer raschen Verabschiedung der noch fehlenden Elemente der Bankenunion auf und erklärte dazu:  "Die Staats- und Regierungschefs haben wiederholt die Notwendigkeit betont, diese Regeln vor Ende dieses Jahres zu verabschieden. Ich vertraue darauf, dass auf diesen Kompromiss auch bald eine Einigung auf die neuen Regeln für die Einlagensicherungssysteme und eine generelle Ausrichtung des Rates über den Abwicklungsmechanismus folgen werden."

Die EU-Finanzminister wollen sich dazu noch einmal vor dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 19. und 20. Dezember treffen.

Die neuen Regeln zur Stabilisierung und Abwicklung von Banken stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme ausufern. Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.

Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel zur Verfügung stehen. Wenn die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben. Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren ein Prozent der gedeckten Einlagen zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken finanziert werden kann, ist eine schrittweise Vergemeinschaftung der nationalen Abwicklungsfonds im Gespräch.

Detailliertes Handbuch zu EU-Fördermöglichkeiten

13-12-13-erasmusNeue Veröffentlichung gibt Auskubnft über Antragsregeln für Erasmus+ in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport

Welche Regeln Antragsteller von EU-Projekten in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport in Zukunft beachten müssen, erklärt ein kürzlich veröffentlichtes Handbuch. Es soll den Organisationen, die Projekte mit dem neuen EU-Programm Erasmus+ planen, helfen, ihre Anträge für 2014 vorzubereiten.

Das Handbuch gibt detailliert Auskunft über die Prioritäten und Fördermöglichkeiten für jede Aktion, liefert technische Informationen zur Beantragung einer Finanzhilfe und zum Auswahlverfahren sowie zu den Vergaberegeln.  Anträge können ab Ende Januar online eingereicht werden. Die ersten Antragsfristen enden bereits im März.
„Ich lade die Organisationen ein, den Programmleitfaden sorgfältig zu studieren, damit sie zum Start des Online-Antragsverfahrens gut vorbereitet sind. Die 40 Prozentige Mittelaufstockung für Erasmus+ bedeutet, dass mehr als 4 Millionen Personen – Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrkräfte und Freiwillige – in den nächsten sieben Jahren in den Genuss eines Stipendiums kommen können“, erklärte Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend.
Insgesamt stehen für das kommende Jahr über Erasmus+ 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung, unter anderem für  Studenten, Praktikanten, Lehrkräfte und Jugendaustausch. Einzelpersonen können sich nicht selbst bewerben, sondern  müssen sich an ihre Universität, Hochschule oder Organisation wenden, die dann den Antrag stellt.

Ukraine: Ashton verurteilt Polizeieinsatz

EU-Außenbeauftragte in Kiew

Die EU-Außenbeauftragte hat ihre Gespräche mit den politischen Akteuren in der ukrainischen Hauptstadt Kiew fortgesetzt. Sie besuchte die Protestierenden auf dem Maidan-Platz im Zentrum Kiews und zeigte sich entsetzt über die in der Nacht angewandte Polizeigewalt.

Angesichts der eskalierenden Gewalt durch die Polizeikräfte sagte sie: "Ich war beeindruckt von der Entschlossenheit der Ukrainer, die für eine europäische Perspektive ihre Landes demonstrieren. Einige Stunde später muss ich mit Enttäuschung erleben, dass die Polizei gewaltsam friedliche Menschen aus dem Zentrum Kiews entfernte. Die Behörden müssen nicht im Schutz der Nacht Gewalt anwenden, um sich mit der Zivilbevölkerung auseinanderzusetzen. Dialog mit politischen Mitteln und mit der Gesellschaft sowie der Gebrauch von Argumenten ist immer besser als Gewalt."

15 Milliarden Euro für Innovation

Erste Ausschreibungen für das Forschungsprogramm Horizont 2020 starten

Die Europäische Kommission hat am 11.12.2013 den Startschuss für die ersten Ausschreibungen unter dem neuen EU- Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 gegeben.

Für die ersten beiden Jahre werden dafür mehr als 15 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die den Menschen in zwölf Themenschwerpunkten wichtige Neuerungen für ihren Lebensalltag bringen sollen, beispielsweise in der Gesundheitsvorsorge und Pflege im Alter, IT-Sicherheit, Energieeffizienz und Nahrungsmittelsicherheit.

EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn sagte: „Jetzt ist es an der Zeit, an die konkrete Arbeit zu gehen. Horizont 2020 ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft von Forschung und Innovation in Europa. Das Programm wird zu Wachstum, Beschäftigung und einer besseren Lebensqualität beitragen. Wir haben Horizont 2020 mit Blick auf konkrete Ergebnisse konzipiert, und wir haben bürokratische Hürden abgebaut, damit eine Beteiligung einfacher wird", sagte Geoghegan-Quinn. Sie forderte Forscher, Universitäten und Unternehmen auf, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. Auch kleine und mittelständische Betriebe sollten keine Scheu haben.

Erstmals hat die Kommission die Förderschwerpunkte für einen Zweijahreszeitraum angegeben. Damit können Forscher und Unternehmer verlässlicher planen. Außerdem hat das neue EU-Programm Horizont 2020 für allen Beteiligten die Verwaltungsaufgaben erleichtert: Die Förderregeln und die Finanzkontrolle wurden vereinfacht. Der Zuschussbescheid soll binnen acht Monaten vorliegen. Alle Informationen für die Teilnehmer sind auf einem zentralen Forschungsportal gebündelt.

Gefördert werden vor allem Maßnahmen zu den drei Schwerpunkten von „Horizont 2020“:

  • Wissenschaftsexzellenz: Hierfür stehen rund 3 Mrd. Euro bereit; davon entfallen 1,7 Mrd. Euro auf Finanzhilfen des Europäischen Forschungsrats für führende Wissenschaftler/innen und 800 Mio. Euro auf Marie-Skłodowska-Curie-Stipendien für Nachwuchsforscher/innen
  • Führende Rolle der Industrie: 1,8 Mrd. Euro fließen in die Unterstützung der Führungsrolle der europäischen Industrie in Bereichen wie IKT, Nanotechnologien, fortgeschrittene Fertigung, Robotik, Biotechnologie und Raumfahrt.
  • Gesellschaftliche Herausforderungen: Mit 2,8 Mrd. Euro werden innovative Projekte gefördert, die die sieben gesellschaftlichen Herausforderungen von „Horizont 2020“ behandeln: Gesundheit; Landwirtschaft; maritime Wirtschaft und Biowirtschaft; Energie, Verkehr; Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe; reflektierende Gesellschaften und Sicherheit.

Mit einem Budget von fast 80 Mrd. Euro für einen siebenjährigen Zeitraum ist „Horizont 2020“ das bisher größte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU. Der Großteil der EU-Forschungsfördermittel wird im Rahmen wettbewerblicher Aufforderungen vergeben.

EU-Experten stimmen neuer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel zu

13-12-13-FleischVerpflichtende Herkunftsangabe auf Fleischwaren durchgesetzt

Beim Kauf von Fleisch werden Verbraucher künftig genau sehen können, aus welchem Land es stammt. Denn auch frisches, verpacktes Fleisch von Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel muss ab dem 1. April 2015 mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Für Rindfleisch ist dies heute schon Pflicht. Wurde ein Tier in verschiedenen Ländern aufgezogen und geschlachtet, müssen sowohl Aufzucht- als auch Schlachtort vermerkt sein. Entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommission haben Experten der EU-Staaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zugestimmt.

Damit werden entsprechende Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung aus dem Jahr 2011 umgesetzt. Sie sah vor, dass die Kommission spezifische Bestimmungen für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch erarbeiten soll. Nach der Zustimmung der EU-Staaten wird die Kommission die neuen Regeln nun formell beschließen und veröffentlichen.

Flüchtlingsdramen wie vor Lampedusa sollen möglichst verhindert werden

13-12-05-FlüchtlingsdramaEuropäische Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Migrations- und Asylpolitik vor

Flüchtlingstragödien wie die von Lampedusa sollen sich möglichst nicht mehr wiederholen. Die Europäische Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, um den Tod von Migranten im Mittelmeer zu verhindern.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte dazu: „Die Tragödie von Lampedusa vor zwei Monaten hat in ganz Europa sehr heftige und emotionale Reaktionen ausgelöst. Unzählige Stimmen haben gefordert, dass gehandelt werden muss, um solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern. Heute legen wir Maßnahmen und Vorschläge für eine wirklich europäische Reaktion vor, die etwas bewirken kann. Dies ist die einmalige Gelegenheit, zu zeigen, dass sich die EU auf Solidarität und konkrete Unterstützung gründet, und ich rufe die Mitgliedstaaten auf, sie zu nutzen."

Zum einen schlägt die Kommission ein europäisches Patrouillennetz vor, mit dem über eine bessere Koordinierung nationaler Grenzkontrollen Migranten in Seenot schneller gerettet werden sollen. Dabei sollte auch Kapitänen und Handelsschiffen eindeutig klargemacht werden, dass sie keinerlei Sanktionen zu befürchten haben, wenn sie Migranten in Seenot helfen. Zudem sollen für Mitgliedstaaten, die einem besonders hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind, neue Instrumente bereitgestellt werden. Was die finanzielle Unterstützung angeht, so stellt die Kommission insgesamt Mittel (einschließlich Soforthilfemittel) in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben wurden wichtige neue Instrumente wie die „unterstützte Bearbeitung“ von Asylanträgen entwickelt. Hierbei werden Beamte der Mitgliedstaaten in Länder an den Außengrenzen entsandt, um zu helfen, Asylanträge effizient und wirksam zu bearbeiten.

Auf der anderen Seite will die Kommission auch Menschenhandel, Schmuggel und organisierte Kriminalität stärker bekämpfen. Dazu schlägt sie unter anderem vor, die Ressourcen von Europol zu erhöhen und die EU-Rechtsvorschriften zum Menschenschmuggel zu überarbeiten. Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit Drittländern verstärkt werden. Schließlich will die EU-Kommission Neuansiedlungen von Flüchtlingen unterstützen. So plant die Europäische Kommission, einen Pauschalbetrag von 6000 Euro je neu angesiedelten Flüchtling bereitzustellen. Die Kommission ist auch bereit, Möglichkeiten für eine geschützte Einreise in die EU zu prüfen. Eine solche könnte Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit geben, von außerhalb der EU Asyl zu beantragen, ohne sich auf die schwierige Reise in Richtung Europa zu begeben.

Die Kommission wird den Justiz- und Innenministern am 5./6. Dezember die Maßnahmen vorstellen. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember sollen weitere Gespräche stattfinden und Beschlüsse gefasst werden. Langfristigere Initiativen werden auch Teil der Überlegungen im Zusammenhang mit dem Post-Stockholm-Programm sein, in dem die Herausforderungen und Prioritäten für die Innenpolitik in den kommenden Jahren erörtert werden.

EU verhängt Zölle auf chinesische Solarimporte

13-12-03-SolarzellenProbleme mit gedumpten chinesischen Exporten

Nach einer mehr als einjährigen Untersuchung in dem Antidumping-und Subventionsverfahren gegen chinesische Solarimporte hat die Europäische Union gestern (Montag) endgültige Ausgleichszölle auf chinesische Solarzellen verhängt.

Ab dem 6. Dezember werden für die Dauer von zwei Jahren chinesische Importpaneele mit durchschnittlichen Strafzöllen von 47,6 Prozent belegt. Die Zölle gelten für die Einfuhr subventionierter Sonnenkollektoren, Zellen und Wafer. Ausgenommen davon werden die chinesischen Importeure, die sich an die seit diesem August geltende Preisverpflichtung halten.

Dem Beschluss waren Untersuchungen vorausgegangen, die im Antidumping Fall im September 2012 und im Antisubventionsverfahren im November 2012 begonnen hatten. Nach einer Klage des europäischen Branchenverbandes für Solarpaneele "EU Pro Sun" über gedumpte chinesische Exporte hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet mit dem Ergebnis, dass chinesische Solarprodukte auf dem EU-Markt bis zu über 100 Prozent unter ihrem normalen Marktpreis verkauft wurden. Sie hatte daraufhin im Juni 2013 ein zweistufiges Zollsystem auf chinesische Importpaneele eingeführt. Im Juli wurden zunächst 11,8 Prozent erhoben, während ab August für eine Dauer von vier Monaten dann die Zölle auf 47,6 Prozent anstiegen.

EU möchte Zusammenarbeit mit der Ukraine vertiefen

13-12-02-VilniusStaats- und Regierungschefs erneuern ihr Angebot

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und ihrer östlichen Partnerländer haben beim 3. Gipfel zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius die weitere Vertiefung ihrer Zusammenarbeit bekräftigt. Von zentraler Bedeutung ist dabei die vorbereitete Unterzeichnung eines Assoziierungs- und Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien sowie der Republik Moldau. Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte vor dem feierlichen Akt: "Der Vilnius Gipfel war ein Gipfel echten Fortschritts, ein Gipfel, bei dem wir unseren Verpflichtungen nachgekommen sind. Die Assoziierungsabkommen mit Moldau und Georgien wurden heute paraphiert und sie bedeuten einen sehr wichtigen Impuls für Wandel. In den frühen 1990er Jahren haben zehn osteuropäische Partner ein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen, auch das Land, in dem wir uns heute befinden. Innerhalb von sechs Jahren hat sich das Bruttosozialprodukt pro Kopf in diesen Ländern um 57 Prozent erhöht. Das Abkommen würde der ukrainischen Wirtschaft an die 500 Millionen Euro im Jahr allein an Einfuhrzöllen sparen."

Die ukrainische Wirtschaftsleistung stiege langfristig um über sechs Prozent. Es sei auch die Gelegenheit gewesen, über ein milliardenschweres Darlehen mit internationalen Finanzinstitutionen zu verhandeln. Die EU wisse, wie europäisch sich die Ukrainer fühlen, wie sehr sie sich um Europa bemühen und wie sehr sie als Mitglieder einer demokratischen Gemeinschaft der europäischen Länder angesehen werden wollen. Und natürlich wolle die EU die Gespräche mit den ukrainischen Partnern fortsetzen, unterstrich der Kommissionspräsident.

Die EU hält alle zwei Jahre einen Gipfel zu Östlichen Partnerschaft ab. Auf dem diesjährigen Treffen in Vilnius ging es neben der Besiegelung der beiden Assoziierungsabkommen auch um eine Intensivierung der Beziehungen zu den sechs ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine und Weißrussland. Das mit der Ukraine angesteuerte Assoziierungsabkommen wurde vor Beginn des Gipfels von der Ukraine vorläufig ausgesetzt.

EU-Nachrichten Nr. 19 vom 28.11.2013

EU-Nachrichten vom 28.11.2013 pdf - 2 MB [1,4MB]

Prüfung der Leistungsbilanz
Deutschland soll Überschüsse klüger investieren

Die Prüfung der deutschen Leistungsbilanz im Zuge der wirtschaftspolitischen Überwachung der EU-Staaten hat aufgeregte Diskussionen ausgelöst. Dabei hat die EU-Kommission gar nichts gegen die deutsche Exportstärke – ganz im Gegenteil. Die vertiefte Analyse soll nur aufklären, warum die Erträge aus handelsüberschüssen so selten in Deutschland investiert und stattdessen im Ausland angelegt werden.

KURZ & KNAPP
Datenschutz und NSA
USA müssen Vertrauen zurückgewinnen

IM FOKUS
Änderung vorgeschlagen
Doppelte Nichtbesteuerung soll nicht mehr möglich sein

Zukunftsorientiertes Budget
EU-Finanzrahmen bis 2020 steht

Steigende Transparenz dank EU-Register der Interessenvertreter

13-12-13-TransparenzAnzahl der Einträge steigt

Immer mehr Interessenvertreter tragen sich in das gemeinsame Transparenzregister von Kommission und EU-Parlament ein. Inzwischen sind fast 6.000 Organisationen eingetragen – das entspricht einer Zunahme um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Jahresbericht sagte Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič: „Mit dem Transparenzregister reihen sich die beteiligten EU-Organe in die kleine Avantgarde der Länder ein, die sich um die Regulierung der Interessenvertretung bemühen. Im Vergleich zu ihnen findet unser Register auf das größte Gebiet Anwendung. Ich trete dafür ein, dass wir auf der Grundlage dieser Leistung die im Jahresbericht vorgeschlagenen Verbesserungen angehen.“

Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Rainer Wieland, fügte hinzu: „Das gemeinsame Transparenzregister ist einzigartig und erfasst in großem Umfang die Vertreter einschlägiger Interessengruppen. Damit schafft es gleiche Bedingungen für die unterschiedlichsten Akteure. Besonders begrüße ich den ständigen Dialog mit allen Beteiligten und die Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit. Dies unterstützt uns bei unseren Bestrebungen, möglichst viele Vertreter im Register zu erfassen und dafür zu sorgen, dass es reibungslos funktioniert.“

49,93 Prozent der Eintragungen stammen von In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände und rund 26 Prozent von Nichtregierungsorganisationen. Damit sind jetzt 60-75 Prozent aller Akteure mit Sitz in Brüssel erfasst. Zugleich wurden weit über 1.000 Qualitätsprüfungen durchgeführt. Ein weiteres Thema des Berichts ist die Überarbeitung des Registers, mit der bereits begonnen wurde. Angesichts der wachsenden Zahl von Registrierungen soll zukünftig vor allem die Qualität der Daten und der Bekanntheitsgrad des Systems verbessert werden.