EU-Nachrichten Nr. 01 vom 16. Januar 2014

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Recht auf Freizügigkeit
Zuwanderung bietet mehr Chancen als Gefahren

 Wenn EU-Bürger und ihre Familien in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, dann ist das in der Regel gut für das Aufnahmeland. Davon sind EU-Sozialkommissar László Andor und Justizkommissarin Viviane Reding überzeugt. Die meisten Migranten wollen arbeiten, haben oft hohe Qualifikationen und zahlen in der Regel mehr Steuern und Sozialbeiträge, als sie Leistungen erhalten. Gerade Länder wie Deutschland mit Fachkräftemangel und alternder Bevölkerung können von der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU profitieren. Allerdings gibt es in einigen Kommunen Probleme. Gegen den Missbrauch von Sozialleistungen bietet das EU-Recht viele Schutzklauseln.

KURZ & KNAPP
Finanzmarktregulierung
EU schränkt Spekulation und Hochfrequenzhandel ein 

IM FOKUS
Schutz von Spareinlagen
Bankenunion nimmt Gestalt an

Eurobarometer
Vertrauen auf Überwindung der Wirtschaftskrise wächst langsam

Strengere Regeln für Finanzmärkte

Ziel sind Verbesserungen im Anlegerschutz und auf den Rohstoffmärkten

Die Mitgliedsstaaten, das Europäischen Parlament und die Kommission haben sich auf striktere Regeln für den Hochfrequenzhandel, Rohstoffmärkte und den Anlegerschutz verständigt.

Die Reform der Finanzmarktrichtlinie MiFID soll die Finanzmärkte sicherer und effizienter machen.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die nach achtstündigen Verhandlungen am 14.01.2014 erzielte Einigung. "Obwohl ich bedauere, dass das von der Kommission vorgeschlagene strenge Transparenzregime für Anleihen und Derivate nicht vollumfänglich erreicht wurde, so ist die neue MiFID-Richtlinie doch ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz", sagte er. Die überarbeitete Fassung der MiFID-Richtlinie bezieht nun alle organisierten Handelsplätze für Finanzinstrumente in die Regulierung ein.

Die Unterhändler einigten sich zudem auf eine strengere Überwachung der Warenderivatemärkte. Eingeführt werden soll eine Verpflichtung zur Meldung von Positionen, aufgeschlüsselt nach Händlerkategorien. Dadurch wird es für Regulierer und Marktteilnehmer leichter, die Rolle der Spekulationen an den Rohstoffmärkten richtig einzuschätzen. Die Finanzaufseher können künftig  sämtliche Handelstätigkeiten bei Warenderivaten überwachen und jederzeit intervenieren - auch mit Obergrenzen für Positionen, wenn Marktstörungen zu befürchten sind.

In der überarbeiteten MiFID sind darüber hinaus neue Schutzvorkehrungen für den algorithmischen Handel und den Hochfrequenzhandel vorgesehen. Letztere haben zu einer gewaltigen Beschleunigung des Handels geführt und bergen potenzielle systemische Risiken. Die Schutzvorkehrungen beinhalten die Verpflichtung, den gesamten algorithmischen Handel einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen, ausreichend Liquidität bereitzustellen und Vorschriften einzuführen, die verhindern, dass die An- und Verkäufe der betreffenden Händler die Volatilität zusätzlich erhöhen.

Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung und Anlageberatung vor. Anlageberater müssen ihren Kunden eindeutig sagen, ob ihre Beratung unabhängig ist oder nicht. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte werden die Möglichkeiten für Vermögensverwalter und Anlageberater eingeschränkt, Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen.

Die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie muss nun vom Rat und vom Parlamentsplenum verabschiedet werden. Ein endgültiger Text liegt noch nicht vor, da technische Detailregelungen noch in Fachgruppen geklärt werden müssen.

Klarheit bei Sozialleistungen für Zuwanderer

EU veröffentlicht Leitfaden zu Sozialleistungen für Zuwanderer

Die Sozialbehörden sollen künftig Familienstatus, Aufenthaltsdauer, Art des Einkommens und Besteuerungsort von Zuwanderern bei der Klärung von Sozialansprüchen stärker berücksichtigen.

Sozialkommissar László Andor hat am 13. Januar 2014 einen Leitfaden vorgestellt, der den nationalen Behörden helfen soll, den gewöhnlichen Aufenthaltsort eines Antragsstellers festzustellen und damit den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Ländern zu unterbinden.

Andor erklärte dazu: "Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen. Dieser Leitfaden wird es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden. Das Handbuch fügt sich ein in die laufenden Maßnahmen der Kommission zur Erleichterung der Freizügigkeit der Menschen in der EU."

Der neue Leitfaden schafft Klarheit bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU. Nach EU-Recht kann es nur einen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und somit nur einen Mitgliedstaat geben, der für wohnsitzgebundene Leistungen der sozialen Sicherheit zuständig ist.

Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige haben in dem Land Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen (z. B. Rentner, Studierende) sind in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts anspruchsberechtigt. Die Bestimmung des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts ist auch wichtig für Personen, die in mehr als einem Mitgliedstaat erwerbstätig sind.

Bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen
  • Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats
  • Art und Merkmale der Erwerbstätigkeit (insbesondere der Ort, an dem eine solche Tätigkeit in der Regel ausgeübt wird, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsvertrags)
  • Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit
  • im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle
  • Wohnsituation, insbesondere ob eine dauerhafte Wohnsituation vorliegt
  • Mitgliedstaat, der als der steuerliche Wohnsitz der Person gilt
  • Gründe für den Wohnortwechsel

Der Leitfaden enthält auch konkrete Beispiele und Hilfestellung zu Fällen, bei denen die Feststellung des Wohnorts schwierig sein kann, wie im Falle von Grenzgängern, Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Studierenden, Rentnern und hochmobilen nicht erwerbstätigen Personen.

Der Leitfaden ist auf der Website der Europäischen Kommission in englischer Sprache verfügbar und wird in den kommenden Wochen in alle Amtssprachen der EU übersetzt.

EU-Kommission schafft Klarheit über Verbraucherschutzregeln

14-01-13-fleischFreihandelsabkommen mit den USA ermöglicht nicht den Import von Hormonfleisch

Die Europäische Kommission reagiert mit einer erneuten Klarstellung auf Vorbehalte gegenüber der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft. Anders als vielfach behauptet wird das Abkommen nicht dazu führen, dass hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA nach Europa importiert wird.

Um die Debatte zu versachlichen und den Befürchtungen vieler Bürger zu begegnen, hat die Kommission nochmals bekräftigt, dass die strengen in der EU geltenden Verbraucherschuztregeln nicht zur Disposition stehen. Hormonfleisch ist in der EU verboten. Bestehende Gesetze können nicht durch ein Handelsabkommen gebrochen werden.

"EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat seit Beginn der Verhandlungen klargemacht, dass das Transatlantische Abkommen nicht dazu führen wird, dass hormonbehandeltes Rindfleisch in der EU zugelassen wird und damit seinen Weg auf europäische Teller findet. Als Leitprinzip unserer Verhandlungen gilt: der Schutz der Gesundheit der Verbraucher wird nicht für Handelsvorteile geopfert werden. Wir haben das in der Vergangenheit nicht getan und werden es auch in Zukunft nicht tun", sagte der Sprecher der Kommissars, John Clancy.

"Dass es möglich ist, unsere Position beizubehalten und trotzdem ein Handelsabkommen abzuschließen, haben wir vor kurzem in unserem Abkommen mit Kanada gezeigt. Hier wird es nach Inkrafttreten des Abkommens keine Importe von hormonbehandeltem Fleisch geben. Dies wird auch in unserem Abkommen mit den USA nicht der Fall sein", sagte Clancy.

In sozialen Netzwerken und auch in dem von der Umweltschutzorganisation BUND veröffentlichten "Fleischatlas 2014" wird vor dem Import gen- und hormonbehandeltem Fleisch, das durch das Freihandelsabkommen den europäischen Markt dominieren könnte, gewarnt. Diese Warnungen basieren jedoch auf Annahmen, die ernstzunehmende Ängste bei den Verbrauchern hervorrufen, allerdings nicht den Fakten entsprechen. Aus diesem Grund hat die Kommission ein Faktenblatt veröffentlicht, das speziell auf die Kampagne der Nichtregierungsorganisation Campact reagiert.

Inflationsrate im Euroraum sinkt

10-11-25-euromnzenPositive Entwicklung vorausgesagt

Die jährliche Inflation im Euroraum im Dezember 2013 wird auf 0,8 Prozent vorausgeschätzt, ein Rückgang gegenüber 0,9 Prozent im November. Dies geht aus einer Vorausschätzung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, hervor.

Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum wird erwartet, dass Nahrungsmittel, Alkohol & Tabak im Dezember die höchste jährliche Rate aufweisen (1,8 Prozent gegenüber 1,6 Prozent im November), gefolgt von Dienstleistungen (1,0 Prozent gegenüber 1,4 Prozent im November), Industriegütern ohne Energie (0,2 Prozent, stabil gegenüber November) und Energie (0,0 Prozent gegenüber -1,1 Prozent im November).

Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen für Rumänien und Bulgarien

14-01-07-ZuwanderungKommission verteidigt Freizügigkeit

Die EU-Kommission rechnet nicht mit einem großen Anstieg der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien auf die Arbeitsmärkte der EU-Länder nach der Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen am 1. Januar. Einzelne Städte, die durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern mit Problemen konfrontiert sind, können auf Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zurückgreifen. EU-Sozialkommissar László Andor wird sich dazu vor Journalisten in Brüssel genauer äußern.

Andor hatte zum Jahreswechsel erneut die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundrecht und Eckpfeiler der EU-Integration und des Binnenmarktes bekräftigt. "Bürger aus Bulgarien und Rumänien können seit 2007 bereits in 19 Mitgliedstaaten, die keine Übergangsregeln eingeführt haben, ohne Einschränkungen arbeiten. Über drei Millionen Menschen aus Bulgarien und Rumänien leben bereits  in einem anderen EU-Land und es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem großen Anstieg nach dem Auslaufen der letzten Beschränkungen kommt", sagte Andor.

Studien belegen durchweg die Vorteile der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Wirtschaft der Gastländer. Mobile Arbeitnehmer ergänzen häufig den Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften und nehmen im Gastland keine Jobs weg. Durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern können in manchen Städten und Regionen aber Probleme bei Wohnraum, Bildung und sozialen Dienstleistungen entstehen. Um dem entgegenzuwirken, können die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds (ESF) nutzen, über den insgesamt jedes Jahr über 10 Mrd. Euro bereitstehen. Ab 2014 sollte jedes EU-Land mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel zur sozialen Integration und Armutsbekämpfung nutzen.

Europas Kulturhauptstädte 2014: Umea und Riga

Nordische Städte vertreiben den Winter mit Feuer und Licht

Auch 2014 dürfen sich wieder zwei europäische Städte mit dem Titel "Kulturhauptstadt Europas" schmücken: Riga (Lettland) und Umeå (Schweden). Offizielle starten die Kulturprogramm in der lettischen Hauptstadt am 17. und in Umeå am 31. Januar. Die Initiative Kulturhauptstadt bietet für die Städte Chancen, ihre kulturelle Entwicklung zu fördern und begünstigt häufig den regionalen Tourismus und die Beschäftigung, weshalb sich beide umfassend auf das Ereignis vorbereitet und ansprechende Veranstaltungsprogramme geschaffen haben.

14-01-03-rigaIn Riga beginnen die Festlichkeiten mit Veranstaltungen und Ausstellungen zu verschiedensten Themen in Museen, Cafés und an anderen Orte. Sie bieten einen Vorgeschmack auf das im Laufe des Jahres folgende Programm. Zentrales Eröffnungsevent ist die "Chain of Booklovers am 18. Januar; eine Menschenkette, über die Bücher vom alten Nationalbibliotheksgebäude zum neuen weitergereicht werden sollen. Am Abend präsentiert die lettische Hauptstadt unter anderem Feuerskulpturen von Künstlern aus zwölf Ländern, eine Lichtshow, ein Feuerwerk, sowie ein vielfältiges Konzertprogramm lettischer Chöre, Orchester und Klassik-, Welt- und Popmusiker. Auch die EU-Kommissare Androulla Vassiliou und Andris Piebalgs nehmen an verschiedenen Veranstaltungen teil.

14-01-03-umeaAuch in Umeå 2014 wird das Eröffnungswochenende vom 31. Januar bis 2. Februar das Thema Feuer in der „Burning-Snow“-Zeremonie als Höhepunkt aufgreifen. Das Festival aus Licht, Musik, Gesang und Bewegung wird sich auf und um den Fluss der schwedischen Stadt, den Umeälv, abspielen. Ebenso wird das Herz der Stadt in ein Samendorf mit Feuerstelle und Rentieren verwandelt.

Lettland ist 18. Euro-Land

13-12-13-euroEinführung der gemeinsamen Währung am Neujahrstag

Die Einführung des Euro in Lettland läuft problemlos. Nachdem der baltische Staat am 1. Januar 2014 als 18. Land die gemeinsame europäische Währung eingeführt hat, wird der Lat derzeit in einer zweiwöchigen Übergangsphase vom Markt genommen. Geldautomaten geben seit Mitternacht des Neujahrstages Euro aus, und schon am 2. Januar wurden 30 Prozent aller Einkäufe in Lettland in Euro getätigt. Eine Umfrage der Europäischen Kommission zeigt, dass schon vor dem Währungswechsel 52 Prozent der lettischen Bürger Eurobanknoten und 64 Prozent Euromünzen besaßen, zum Beispiel von Auslandsreisen.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso spricht in einer Videansprache anlässlich der Einführung über Implikationen und Auswirkungen und betont die Bedeutung des Ereignisses für das Voranschreiten der Europäischen Integration.

Ausschreibung zur Europawoche 2014

europawocheEuropwoche kurz vor den Europawahlen 2014

Die Konferenz der Europaminister und -senatoren der Länder (Europaministerkonferenz – EMK) hat die bundesweite Europawoche 2014 in die Zeit von Samstag 3. Mai bis Sonntag 11. Mai  2014 gelegt. Dadurch finden der Europatag des Europarats (5. Mai) und der Europatag der EU (9. Mai) auch im Jahr 2014 innerhalb der Europawoche statt.

Auch in der Europawoche 2014 gibt es für Kommunen, Schulen, Vereine und andere wieder die Möglichkeit, für Projekte rund um Europa vom Land NRW eine Förderung zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Schwerpunktthemen der NRW-Europawoche 2014 sind:

  • Europawahl am 25. Mai 2014
  • Einfluss der Arbeit des Europäischen Parlaments auf das Leben jedes Einzelnen
  • Vorteile und Notwendigkeiten eines gemeinsamen Europas

Weiter führende Internetlinks:

Griechenland übernimmt EU-Ratsvorsitz

 

Griechische EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2014 beginnt Griechenlands fünfte EU-Ratspräsidentschaft. Zuletzt hatte das Land dieses Amt im Jahr 2003 inne. Es werde eine "Präsidentschaft der Chancen", nicht der Krisen, kündigte der griechische Premierminister Antonis Samaras bei einem Besuch in Brüssel im Dezember 2013 an.

Griechenland übernimmt den Rat-Vorsitz an einem Scheideweg für Europa. Die Wirtschaftskrise erforderte eine restriktive jedoch für die Genesung der Finanzen und der wirtschaftlichen Konsolidierung unentbehrliche Finanzpolitik. Das Ausmaß und die Intensität der Krise, wie auch die daraus resultierende Rezession haben das Vertrauen einer beträchtlichen Anzahl von europäischen Bürgern an der Fähigkeit der EU  eine zuverlässige und wirksame Politik zu implementieren, um einen Aufschwung herbeizuführen, unterminiert.

 

Regeln über die Bankenunion sollen in diesem Jahr fertiggestellt werden

13-12-13-euroVerhandlungen schreiten voran

Unterhändler der EU-Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments haben sich auf EU-weite Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Banken verständigt. Nun steht noch eine Einigung über den Abwicklungsmechanismus aus, wie die Behörden bei der Anwendung dieser Vorschriften zusammenarbeiten.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier rief zu einer raschen Verabschiedung der noch fehlenden Elemente der Bankenunion auf und erklärte dazu:  "Die Staats- und Regierungschefs haben wiederholt die Notwendigkeit betont, diese Regeln vor Ende dieses Jahres zu verabschieden. Ich vertraue darauf, dass auf diesen Kompromiss auch bald eine Einigung auf die neuen Regeln für die Einlagensicherungssysteme und eine generelle Ausrichtung des Rates über den Abwicklungsmechanismus folgen werden."

Die EU-Finanzminister wollen sich dazu noch einmal vor dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 19. und 20. Dezember treffen.

Die neuen Regeln zur Stabilisierung und Abwicklung von Banken stellen sicher, dass die Behörden in Zukunft die nötigen Mittel an der Hand haben, um entscheidend eingreifen zu können, bevor Probleme ausufern. Verschlechtert sich die Finanzlage einer Bank derart, dass keine Abhilfe mehr möglich ist, stellt der Vorschlag außerdem sicher, dass die unverzichtbaren Funktionen einer Bank erhalten werden können, während die Kosten für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken nicht mehr vom Steuerzahler, sondern von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden.

Damit die Abwicklungsinstrumente effektiv sind, müssen für sie Mittel zur Verfügung stehen. Wenn die Behörden beispielsweise eine Brückenbank einrichten, braucht diese für ihre Tätigkeit Kapital oder kurzfristige Darlehen. Falls eine Finanzierung über die Märkte nicht möglich ist und um zu verhindern, dass Abwicklungsmaßnahmen vom Staat finanziert werden, werden zusätzliche Mittel durch Abwicklungsfonds bereitgestellt, die Beiträge von Banken proportional zu deren Verbindlichkeiten und Risikoprofilen erheben. Die Fonds müssen ausreichende Kapazitäten aufbauen, um in 10 Jahren ein Prozent der gedeckten Einlagen zu erreichen. Sie werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, aber niemals zur Rettung einer Bank. Damit die Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken finanziert werden kann, ist eine schrittweise Vergemeinschaftung der nationalen Abwicklungsfonds im Gespräch.

Detailliertes Handbuch zu EU-Fördermöglichkeiten

13-12-13-erasmusNeue Veröffentlichung gibt Auskubnft über Antragsregeln für Erasmus+ in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport

Welche Regeln Antragsteller von EU-Projekten in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport in Zukunft beachten müssen, erklärt ein kürzlich veröffentlichtes Handbuch. Es soll den Organisationen, die Projekte mit dem neuen EU-Programm Erasmus+ planen, helfen, ihre Anträge für 2014 vorzubereiten.

Das Handbuch gibt detailliert Auskunft über die Prioritäten und Fördermöglichkeiten für jede Aktion, liefert technische Informationen zur Beantragung einer Finanzhilfe und zum Auswahlverfahren sowie zu den Vergaberegeln.  Anträge können ab Ende Januar online eingereicht werden. Die ersten Antragsfristen enden bereits im März.
„Ich lade die Organisationen ein, den Programmleitfaden sorgfältig zu studieren, damit sie zum Start des Online-Antragsverfahrens gut vorbereitet sind. Die 40 Prozentige Mittelaufstockung für Erasmus+ bedeutet, dass mehr als 4 Millionen Personen – Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrkräfte und Freiwillige – in den nächsten sieben Jahren in den Genuss eines Stipendiums kommen können“, erklärte Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend.
Insgesamt stehen für das kommende Jahr über Erasmus+ 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung, unter anderem für  Studenten, Praktikanten, Lehrkräfte und Jugendaustausch. Einzelpersonen können sich nicht selbst bewerben, sondern  müssen sich an ihre Universität, Hochschule oder Organisation wenden, die dann den Antrag stellt.

Ukraine: Ashton verurteilt Polizeieinsatz

EU-Außenbeauftragte in Kiew

Die EU-Außenbeauftragte hat ihre Gespräche mit den politischen Akteuren in der ukrainischen Hauptstadt Kiew fortgesetzt. Sie besuchte die Protestierenden auf dem Maidan-Platz im Zentrum Kiews und zeigte sich entsetzt über die in der Nacht angewandte Polizeigewalt.

Angesichts der eskalierenden Gewalt durch die Polizeikräfte sagte sie: "Ich war beeindruckt von der Entschlossenheit der Ukrainer, die für eine europäische Perspektive ihre Landes demonstrieren. Einige Stunde später muss ich mit Enttäuschung erleben, dass die Polizei gewaltsam friedliche Menschen aus dem Zentrum Kiews entfernte. Die Behörden müssen nicht im Schutz der Nacht Gewalt anwenden, um sich mit der Zivilbevölkerung auseinanderzusetzen. Dialog mit politischen Mitteln und mit der Gesellschaft sowie der Gebrauch von Argumenten ist immer besser als Gewalt."

15 Milliarden Euro für Innovation

Erste Ausschreibungen für das Forschungsprogramm Horizont 2020 starten

Die Europäische Kommission hat am 11.12.2013 den Startschuss für die ersten Ausschreibungen unter dem neuen EU- Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 gegeben.

Für die ersten beiden Jahre werden dafür mehr als 15 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die den Menschen in zwölf Themenschwerpunkten wichtige Neuerungen für ihren Lebensalltag bringen sollen, beispielsweise in der Gesundheitsvorsorge und Pflege im Alter, IT-Sicherheit, Energieeffizienz und Nahrungsmittelsicherheit.

EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn sagte: „Jetzt ist es an der Zeit, an die konkrete Arbeit zu gehen. Horizont 2020 ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft von Forschung und Innovation in Europa. Das Programm wird zu Wachstum, Beschäftigung und einer besseren Lebensqualität beitragen. Wir haben Horizont 2020 mit Blick auf konkrete Ergebnisse konzipiert, und wir haben bürokratische Hürden abgebaut, damit eine Beteiligung einfacher wird", sagte Geoghegan-Quinn. Sie forderte Forscher, Universitäten und Unternehmen auf, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. Auch kleine und mittelständische Betriebe sollten keine Scheu haben.

Erstmals hat die Kommission die Förderschwerpunkte für einen Zweijahreszeitraum angegeben. Damit können Forscher und Unternehmer verlässlicher planen. Außerdem hat das neue EU-Programm Horizont 2020 für allen Beteiligten die Verwaltungsaufgaben erleichtert: Die Förderregeln und die Finanzkontrolle wurden vereinfacht. Der Zuschussbescheid soll binnen acht Monaten vorliegen. Alle Informationen für die Teilnehmer sind auf einem zentralen Forschungsportal gebündelt.

Gefördert werden vor allem Maßnahmen zu den drei Schwerpunkten von „Horizont 2020“:

  • Wissenschaftsexzellenz: Hierfür stehen rund 3 Mrd. Euro bereit; davon entfallen 1,7 Mrd. Euro auf Finanzhilfen des Europäischen Forschungsrats für führende Wissenschaftler/innen und 800 Mio. Euro auf Marie-Skłodowska-Curie-Stipendien für Nachwuchsforscher/innen
  • Führende Rolle der Industrie: 1,8 Mrd. Euro fließen in die Unterstützung der Führungsrolle der europäischen Industrie in Bereichen wie IKT, Nanotechnologien, fortgeschrittene Fertigung, Robotik, Biotechnologie und Raumfahrt.
  • Gesellschaftliche Herausforderungen: Mit 2,8 Mrd. Euro werden innovative Projekte gefördert, die die sieben gesellschaftlichen Herausforderungen von „Horizont 2020“ behandeln: Gesundheit; Landwirtschaft; maritime Wirtschaft und Biowirtschaft; Energie, Verkehr; Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe; reflektierende Gesellschaften und Sicherheit.

Mit einem Budget von fast 80 Mrd. Euro für einen siebenjährigen Zeitraum ist „Horizont 2020“ das bisher größte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU. Der Großteil der EU-Forschungsfördermittel wird im Rahmen wettbewerblicher Aufforderungen vergeben.

EU-Experten stimmen neuer Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel zu

13-12-13-FleischVerpflichtende Herkunftsangabe auf Fleischwaren durchgesetzt

Beim Kauf von Fleisch werden Verbraucher künftig genau sehen können, aus welchem Land es stammt. Denn auch frisches, verpacktes Fleisch von Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel muss ab dem 1. April 2015 mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Für Rindfleisch ist dies heute schon Pflicht. Wurde ein Tier in verschiedenen Ländern aufgezogen und geschlachtet, müssen sowohl Aufzucht- als auch Schlachtort vermerkt sein. Entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommission haben Experten der EU-Staaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zugestimmt.

Damit werden entsprechende Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung aus dem Jahr 2011 umgesetzt. Sie sah vor, dass die Kommission spezifische Bestimmungen für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch erarbeiten soll. Nach der Zustimmung der EU-Staaten wird die Kommission die neuen Regeln nun formell beschließen und veröffentlichen.

Flüchtlingsdramen wie vor Lampedusa sollen möglichst verhindert werden

13-12-05-FlüchtlingsdramaEuropäische Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Migrations- und Asylpolitik vor

Flüchtlingstragödien wie die von Lampedusa sollen sich möglichst nicht mehr wiederholen. Die Europäische Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, um den Tod von Migranten im Mittelmeer zu verhindern.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte dazu: „Die Tragödie von Lampedusa vor zwei Monaten hat in ganz Europa sehr heftige und emotionale Reaktionen ausgelöst. Unzählige Stimmen haben gefordert, dass gehandelt werden muss, um solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern. Heute legen wir Maßnahmen und Vorschläge für eine wirklich europäische Reaktion vor, die etwas bewirken kann. Dies ist die einmalige Gelegenheit, zu zeigen, dass sich die EU auf Solidarität und konkrete Unterstützung gründet, und ich rufe die Mitgliedstaaten auf, sie zu nutzen."

Zum einen schlägt die Kommission ein europäisches Patrouillennetz vor, mit dem über eine bessere Koordinierung nationaler Grenzkontrollen Migranten in Seenot schneller gerettet werden sollen. Dabei sollte auch Kapitänen und Handelsschiffen eindeutig klargemacht werden, dass sie keinerlei Sanktionen zu befürchten haben, wenn sie Migranten in Seenot helfen. Zudem sollen für Mitgliedstaaten, die einem besonders hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind, neue Instrumente bereitgestellt werden. Was die finanzielle Unterstützung angeht, so stellt die Kommission insgesamt Mittel (einschließlich Soforthilfemittel) in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben wurden wichtige neue Instrumente wie die „unterstützte Bearbeitung“ von Asylanträgen entwickelt. Hierbei werden Beamte der Mitgliedstaaten in Länder an den Außengrenzen entsandt, um zu helfen, Asylanträge effizient und wirksam zu bearbeiten.

Auf der anderen Seite will die Kommission auch Menschenhandel, Schmuggel und organisierte Kriminalität stärker bekämpfen. Dazu schlägt sie unter anderem vor, die Ressourcen von Europol zu erhöhen und die EU-Rechtsvorschriften zum Menschenschmuggel zu überarbeiten. Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit Drittländern verstärkt werden. Schließlich will die EU-Kommission Neuansiedlungen von Flüchtlingen unterstützen. So plant die Europäische Kommission, einen Pauschalbetrag von 6000 Euro je neu angesiedelten Flüchtling bereitzustellen. Die Kommission ist auch bereit, Möglichkeiten für eine geschützte Einreise in die EU zu prüfen. Eine solche könnte Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit geben, von außerhalb der EU Asyl zu beantragen, ohne sich auf die schwierige Reise in Richtung Europa zu begeben.

Die Kommission wird den Justiz- und Innenministern am 5./6. Dezember die Maßnahmen vorstellen. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember sollen weitere Gespräche stattfinden und Beschlüsse gefasst werden. Langfristigere Initiativen werden auch Teil der Überlegungen im Zusammenhang mit dem Post-Stockholm-Programm sein, in dem die Herausforderungen und Prioritäten für die Innenpolitik in den kommenden Jahren erörtert werden.

EU verhängt Zölle auf chinesische Solarimporte

13-12-03-SolarzellenProbleme mit gedumpten chinesischen Exporten

Nach einer mehr als einjährigen Untersuchung in dem Antidumping-und Subventionsverfahren gegen chinesische Solarimporte hat die Europäische Union gestern (Montag) endgültige Ausgleichszölle auf chinesische Solarzellen verhängt.

Ab dem 6. Dezember werden für die Dauer von zwei Jahren chinesische Importpaneele mit durchschnittlichen Strafzöllen von 47,6 Prozent belegt. Die Zölle gelten für die Einfuhr subventionierter Sonnenkollektoren, Zellen und Wafer. Ausgenommen davon werden die chinesischen Importeure, die sich an die seit diesem August geltende Preisverpflichtung halten.

Dem Beschluss waren Untersuchungen vorausgegangen, die im Antidumping Fall im September 2012 und im Antisubventionsverfahren im November 2012 begonnen hatten. Nach einer Klage des europäischen Branchenverbandes für Solarpaneele "EU Pro Sun" über gedumpte chinesische Exporte hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet mit dem Ergebnis, dass chinesische Solarprodukte auf dem EU-Markt bis zu über 100 Prozent unter ihrem normalen Marktpreis verkauft wurden. Sie hatte daraufhin im Juni 2013 ein zweistufiges Zollsystem auf chinesische Importpaneele eingeführt. Im Juli wurden zunächst 11,8 Prozent erhoben, während ab August für eine Dauer von vier Monaten dann die Zölle auf 47,6 Prozent anstiegen.

EU möchte Zusammenarbeit mit der Ukraine vertiefen

13-12-02-VilniusStaats- und Regierungschefs erneuern ihr Angebot

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und ihrer östlichen Partnerländer haben beim 3. Gipfel zur Östlichen Partnerschaft in Vilnius die weitere Vertiefung ihrer Zusammenarbeit bekräftigt. Von zentraler Bedeutung ist dabei die vorbereitete Unterzeichnung eines Assoziierungs- und Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien sowie der Republik Moldau. Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte vor dem feierlichen Akt: "Der Vilnius Gipfel war ein Gipfel echten Fortschritts, ein Gipfel, bei dem wir unseren Verpflichtungen nachgekommen sind. Die Assoziierungsabkommen mit Moldau und Georgien wurden heute paraphiert und sie bedeuten einen sehr wichtigen Impuls für Wandel. In den frühen 1990er Jahren haben zehn osteuropäische Partner ein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen, auch das Land, in dem wir uns heute befinden. Innerhalb von sechs Jahren hat sich das Bruttosozialprodukt pro Kopf in diesen Ländern um 57 Prozent erhöht. Das Abkommen würde der ukrainischen Wirtschaft an die 500 Millionen Euro im Jahr allein an Einfuhrzöllen sparen."

Die ukrainische Wirtschaftsleistung stiege langfristig um über sechs Prozent. Es sei auch die Gelegenheit gewesen, über ein milliardenschweres Darlehen mit internationalen Finanzinstitutionen zu verhandeln. Die EU wisse, wie europäisch sich die Ukrainer fühlen, wie sehr sie sich um Europa bemühen und wie sehr sie als Mitglieder einer demokratischen Gemeinschaft der europäischen Länder angesehen werden wollen. Und natürlich wolle die EU die Gespräche mit den ukrainischen Partnern fortsetzen, unterstrich der Kommissionspräsident.

Die EU hält alle zwei Jahre einen Gipfel zu Östlichen Partnerschaft ab. Auf dem diesjährigen Treffen in Vilnius ging es neben der Besiegelung der beiden Assoziierungsabkommen auch um eine Intensivierung der Beziehungen zu den sechs ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine und Weißrussland. Das mit der Ukraine angesteuerte Assoziierungsabkommen wurde vor Beginn des Gipfels von der Ukraine vorläufig ausgesetzt.

EU-Nachrichten Nr. 19 vom 28.11.2013

EU-Nachrichten vom 28.11.2013 pdf - 2 MB [1,4MB]

Prüfung der Leistungsbilanz
Deutschland soll Überschüsse klüger investieren

Die Prüfung der deutschen Leistungsbilanz im Zuge der wirtschaftspolitischen Überwachung der EU-Staaten hat aufgeregte Diskussionen ausgelöst. Dabei hat die EU-Kommission gar nichts gegen die deutsche Exportstärke – ganz im Gegenteil. Die vertiefte Analyse soll nur aufklären, warum die Erträge aus handelsüberschüssen so selten in Deutschland investiert und stattdessen im Ausland angelegt werden.

KURZ & KNAPP
Datenschutz und NSA
USA müssen Vertrauen zurückgewinnen

IM FOKUS
Änderung vorgeschlagen
Doppelte Nichtbesteuerung soll nicht mehr möglich sein

Zukunftsorientiertes Budget
EU-Finanzrahmen bis 2020 steht

Steigende Transparenz dank EU-Register der Interessenvertreter

13-12-13-TransparenzAnzahl der Einträge steigt

Immer mehr Interessenvertreter tragen sich in das gemeinsame Transparenzregister von Kommission und EU-Parlament ein. Inzwischen sind fast 6.000 Organisationen eingetragen – das entspricht einer Zunahme um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Jahresbericht sagte Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič: „Mit dem Transparenzregister reihen sich die beteiligten EU-Organe in die kleine Avantgarde der Länder ein, die sich um die Regulierung der Interessenvertretung bemühen. Im Vergleich zu ihnen findet unser Register auf das größte Gebiet Anwendung. Ich trete dafür ein, dass wir auf der Grundlage dieser Leistung die im Jahresbericht vorgeschlagenen Verbesserungen angehen.“

Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Rainer Wieland, fügte hinzu: „Das gemeinsame Transparenzregister ist einzigartig und erfasst in großem Umfang die Vertreter einschlägiger Interessengruppen. Damit schafft es gleiche Bedingungen für die unterschiedlichsten Akteure. Besonders begrüße ich den ständigen Dialog mit allen Beteiligten und die Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit. Dies unterstützt uns bei unseren Bestrebungen, möglichst viele Vertreter im Register zu erfassen und dafür zu sorgen, dass es reibungslos funktioniert.“

49,93 Prozent der Eintragungen stammen von In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände und rund 26 Prozent von Nichtregierungsorganisationen. Damit sind jetzt 60-75 Prozent aller Akteure mit Sitz in Brüssel erfasst. Zugleich wurden weit über 1.000 Qualitätsprüfungen durchgeführt. Ein weiteres Thema des Berichts ist die Überarbeitung des Registers, mit der bereits begonnen wurde. Angesichts der wachsenden Zahl von Registrierungen soll zukünftig vor allem die Qualität der Daten und der Bekanntheitsgrad des Systems verbessert werden.

EU setzt sich für einen besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein

13-11-29-Schutz von GeschäftsgeheimnissenDas Vertrauen des gesamten Binnenmarktes soll gestärkt werden

Europäische Unternehmen sollen sich künftig besser vor Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichem Know-how schützen können.Die EU-Kommission hat am Donnerstag dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Unternehmen bei Missbrauch von vertraulichen Geschäftsinformationen leichter zu ihrem Recht kommen. Eine einheitliche Begriffsklärung von "Geschäftsgeheimnis" soll geschädigten Firmen die Forderung nach Wiedergutmachung erleichtern. Zudem können Geschäftsgeheimnisse offenbarende Produkte vom Markt genommen werden.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte: "Cyber-Kriminalität und Industriespionage sind leider Teil der Realität, mit der sich Unternehmen tagtäglich konfrontiert sehen. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Gesetze mit der Zeit gehen und dass die strategischen Trümpfe unserer Unternehmen ausreichend vor Diebstahl und missbräuchlicher Nutzung geschützt werden. Ziel unseres Vorschlags ist es, das Vertrauen von Unternehmen, Kreativen, Forschern und Innovatoren in eine kooperative Innovation im gesamten Binnenmarkt zu stärken. Dies ist ein weiterer Schritt der Kommission in ihren Bemühungen, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation und intelligentes Wachstum fördert."

Die innerhalb der EU geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz vor rechtswidriger Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sind stark fragmentiert. Einige Länder verfügen über gar keine spezifischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Für Unternehmen ist es dadurch schwierig, die Systeme anderer Mitgliedstaaten zu verstehen und Zugang zu ihnen zu erhalten. Sie scheuen davor zurück, die Zivilgerichte anzurufen, da sie sich nicht sicher sein können, dass ihre Geschäftsgeheimnisse von den Gerichten gewahrt werden. Das wirkt sich negativ auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungspartnern aus.

"Besonders wichtig ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen für kleinere, weniger gut etablierte Firmen in der EU. Sie setzen in stärkerem Maße als größere Unternehmen auf Geschäftsgeheimnisse. Zum Teil liegt dies an den Kosten einer Patenterteilung und des Schutzes vor Verletzungen ihrer Rechte. Der Verlust eines Geschäftsgeheimnisses und die Offenlegung einer wichtigen Erfindung gegenüber den Wettbewerbern bedeutet für ein KMU einen katastrophalen Wertverlust und Ergebniseinbruch. Mit den vorgeschlagenen Rechtvorschriften will die Kommission das Auskommen der Unternehmen in der EU und deren Geschäftsgeheimnisse, die daran einen zentralen Anteil haben, sichern", fügte Industriekommissar Antonio Tajani hinzu.
Als nächstes wird der Kommissionsvorschlag dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt.

Datenschutzabkommen mit den USA

Datenschutz: Notwendige Schritte für neues Vertrauen zwischen EU und den USA

Die Europäische Kommission hat am 27.11.2013 eine Reihe von notwendigen Maßnahmen vorgestellt, um das Vertrauen in die Datenströme zwischen der EU und den Vereinigten Staaten wiederherzustellen.

Dazu erklärte Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz: „Die massive Bespitzelung unserer Bürger, Unternehmen und leitenden Politiker ist nicht hinnehmbar. Unsere amerikanischen Partner haben jetzt die Gelegenheit, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Wir erwarten, dass sie davon Gebrauch machen, insbesondere indem sie entschlossen auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen über ein Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA hinwirken. Ein solches Abkommen muss konkrete und durchsetzbare Rechte für die EU-Bürger vorsehen, insbesondere das Recht auf in den Vereinigten Staaten einlegbare Rechtsbehelfe in Fällen, in denen ihre personenbezogenen Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden.“

EU-Kommissarin Reding nach Treffen mit US-Delegation zum Thema Datenschutz: "Worte sind nicht genug"

Eine Delegation von US-Kongressabgeordneten ist nach ihrem Besuch in Deutschland am 26.11.2013 mit Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding in Brüssel zusammengetroffen, um über die jüngsten Enthüllungen des US-Geheimdienstes und das Thema Datenschutz zu sprechen.

Reding begrüßte den Besuch von Senator Christopher Murphy und den Kongressabgeordneten Gregory Meeks und Mario Diaz-Balart und erklärte: "Kontinuierlicher Dialog bildet gegenseitiges Vertrauen. Wir reden und hören zu, wir spionieren einander nicht aus."

Reding sagte weiter: "Ich habe sehr klar gemacht, dass die Kommission erwartet, dass die USA ihre jüngsten politischen Verpflichtungen weiter verfolgen, EU-Bürgern in den USA durchsetzbare Rechte zu geben. Dabei geht es insbesondere um die Möglichkeit, auch als Europäer ohne Wohnsitz in den USA Rechtsmittel einzulegen, wenn persönliche Daten missbräuchlich verwendet werden. Ich habe auch klar gemacht, dass Europa die notwendige Gesetzesänderung in den USA sobald wie möglich erwartet, in jedem Fall vor dem Sommer 2014. Wie Senator Murphy selbst gesagt hat, "Worte sind nicht genug". Deshalb hoffe ich nun, dass Worte in die Tat umgesetzt werden."

EU und USA wollen gemeinsames Datenschutzabkommen

Die USA und die EU wollen bis nächsten Sommer ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen auf dem Gebiet der Strafverfolgung schaffen.

Dies erklärten Vertreter von US-Regierung und EU nach einem Treffen am 18.11.2013 in Washington. Daran nahmen u.a. US-Justizminister Eric Holder, EU-Justizkommissarin Viviane Reding sowie EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström teil. In einer gemeinsamen Erklärung betonten beide Seiten, nach dem NSA-Abhörskandal verloren gegangenes Vertrauen wieder herstellen zu wollen: "Bei unserem Treffen haben wir auch das Thema Datenschutz und Fragen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Aktivitäten der US-Gemeindienste angesprochen. Wir erkennen gemeinsam an, dass dies zu bedauerlichen Spannungen in den transatlantischen Beziehungen geführt hat, die wir abbauen wollen."

EU-Kommission schließt Schlupflöcher in der Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission geht gegen Steuerumgehung durch multinationale Unternehmen in Europa vor

Steuerkommissar Algirdas Šemeta hat am 25.11.2013 eine Reform der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgelegt. So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen.

Ziel ist, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen im Binnenmarkt gewährleistet, ohne Möglichkeiten zur aggressiven Steuerplanung zu eröffnen. Der Vorschlag war in dem von der Kommission 2012 vorgelegten Aktionsplan als wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgesehen.
Šemeta erklärte: „Im Mittelpunkt der Steuerpolitik der EU steht die Verbesserung des Umfelds für die Unternehmen in der EU. Dazu müssen Steuerhemmnisse abgebaut und grenzüberschreitende Probleme wie etwa die Doppelbesteuerung beseitigt werden. Wenn unsere Regeln jedoch dazu missbraucht werden, überhaupt keine Steuern mehr zu zahlen, müssen wir nachjustieren. Mit dem heutigen Vorschlag wird gewährleistet, dass sowohl der Geist als auch der Text unserer Vorschriften respektiert werden. Auf diese Weise werden höhere Staatseinnahmen erzielt und der Wettbewerb für unsere Unternehmen wird fairer.“

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Widersprüche zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.

So wird der Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken aktualisiert. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, eine gemeinsame Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch anzunehmen. Damit können sie künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung außer Acht lassen und dafür sorgen, dass entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert wird.
Des Weiteren wird die Richtlinie dahingehend verschärft, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen) keine Steuerbefreiung gewährt wird. Die Mutter-Tochter-Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Muttergesellschaften für die Dividendenzahlungen, die sie von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten erhalten, eine Steuerbefreiung zu gewähren. In einigen Fällen werden solche Zahlungen jedoch von den Mitgliedstaaten, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, als steuerlich abzugsfähige „Schuldenrückzahlung“ eingestuft, was zur Folge hat, dass die Zahlungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert werden. Die Ausnutzung solcher Qualifikationskonflikte ist die Grundlage für eine bestimmte Art von Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen), gegen die mit dem Vorschlag eingeschritten werden soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.

Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen

Das Problem, dass Unternehmen Steuern umgehen, ist in vielen EU- und Nicht-EU-Ländern eine politische Priorität, und bei den jüngsten G20- und G8-Treffen wurde betont, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Am 6. Dezember 2012 legte die Kommission einen Aktionsplan für eine wirkungsvollere Reaktion der EU auf Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vor. Der Plan sieht umfassende Maßnahmen vor, damit die Mitgliedstaaten ihre Steuerbemessungsgrundlagen besser schützen und entgangene Steuermilliarden zurückerlangen können. Die Überarbeitung der Mutter-Tochter-Richtlinie ist eine der im Aktionsplan angekündigten Maßnahmen.

Europawoche 2014

europawocheEuropwoche kurz vor den Europawahlen 2014

Die Konferenz der Europaminister und -senatoren der Länder (Europaministerkonferenz – EMK) hat am 20.09.2013 beschlossen, die bundesweite Europawoche 2014 in der Zeit vom 3. Mai (Samstag) bis 11. Mai (Sonntag) 2014 durchzuführen.

Dadurch finden der Europatag des Europarats (5. Mai) und der Europatag der EU (9. Mai) auch im Jahr 2014 innerhalb der Europawoche statt.

Schwerpunktthemen der Europawoche 2014 sind:

  • Europawahlen 2014 – Welche Rolle spielt das Europäische Parlament ? Wie viel  Gewicht hat meine Stimme in Europa ?
  • Leben, Lernen und Arbeiten in Europa – Unionsbürgerrechte und Mobilität in Europa
  • Die Zukunft Europas – In welchem Europa wollen wir leben?
  • Neue Förderphase 2014 bis 2020 – Die Vielfalt der EU-Förderprogramme nutzen
  • Die Umsetzung der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges, integratives Wachstum – Welche Chancen ergeben sich daraus für Sachsen-Anhalt?
  • Europa in der Welt von morgen – Wie kann die EU den Herausforderungen, wie Klimaschutz, Ressourcenknappheit, demographischer Wandel und Armutsbekämpfung begegnen?

Weiter führende Internetlinks:

Erasmus+ sorgt ab 2014 für Mobilität


Erasmus+ kommt: Europäisches Parlament stimmt über Bildungsprogramm ab

Das Europäische Parlament hat am 19.11.2013 über das Bildungsprogramm Erasmus+ abgestimmt. Das Programm Erasmus, das bisher nur für das europäische Austauschprogramm für Hochschulstudenten stand, wird ausgebaut. Unter dem neuen Namen “Erasmus+” bietet es einen Rahmen für alle formellen und informellen Programme für Bildung, Ausbildung, Jugend, Freiwilligentätigkeit und Sport.

Die Aachener Europaabgeordnete Sabine Verheyen, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, zeigt sich hoch erfreut: „Uns ist es gelungen, Gutes zu bewahren und um Neues zu erweitern. Mit ERASMUS+ haben wir eine sinnvolle Zusammenfassung der Programme erreicht. So können wir den vielseitigen Bedürfnissen der Bildungs- und Jugendeinrichtungen Rechnung tragen.“

Die aktuellen Programme Erasmus, Erasmus Mundus, Leonardo da Vinci, Comenius, Grundtvig und Jugend in Aktion werden in ERASMUS+ gebündelt. In Zukunft profitieren aber nicht nur Schüler, Auszubildende, Studenten und Jugendorganisationen von einer EU-Förderung, sondern erstmals auch in einem eigenen Kapitel der Bereich Sport. Im Fokus stehen grenzüberschreitende, sportliche Aktivitäten junger Menschen, die dabei helfen sollen, Gewalt und Diskriminierung aber auch Doping zu bekämpfen.
Uneinigkeit zwischen Parlament und Kommission herrschte bis zuletzt bei der Namensgebung.

Eine weitere Neuerung ist die Integration des europäischen Freiwilligendienstes in ERASMUS+. „Damit erhalten junge Menschen die Möglichkeit, das Arbeiten in anderen Ländern auszuprobieren, ohne auf Bezahlung und soziale Sicherheit verzichten zu müssen. Eine faire Regelung“, findet Verheyen.

Zudem wird es ein Finanzierungsinstrument für Master-Studenten geben. Da oftmals das Erasmus-Stipendium für ein Studium im Ausland nicht ausreichte, stehen künftig zusätzlich Darlehen für Masterstudien in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Dabei werden bis zu 12.000 Euro für ein Jahr und bis zu 18.000 Euro für zwei Jahre gewährt.
Ausgestattet mit 14 Milliarden Euro soll Erasmus+ von 2014 bis 2020 mehr als 5 Millionen jungen Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren einen Aufenthalt in anderen EU-Staaten ermöglichen.

Damit Erasmus+ bereits zum 1. Januar 2014 seine Wirkung entfalten kann, muss noch der Rat zustimmen.