EU setzt sich für einen besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein

13-11-29-Schutz von GeschäftsgeheimnissenDas Vertrauen des gesamten Binnenmarktes soll gestärkt werden

Europäische Unternehmen sollen sich künftig besser vor Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichem Know-how schützen können.Die EU-Kommission hat am Donnerstag dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Unternehmen bei Missbrauch von vertraulichen Geschäftsinformationen leichter zu ihrem Recht kommen. Eine einheitliche Begriffsklärung von "Geschäftsgeheimnis" soll geschädigten Firmen die Forderung nach Wiedergutmachung erleichtern. Zudem können Geschäftsgeheimnisse offenbarende Produkte vom Markt genommen werden.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte: "Cyber-Kriminalität und Industriespionage sind leider Teil der Realität, mit der sich Unternehmen tagtäglich konfrontiert sehen. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Gesetze mit der Zeit gehen und dass die strategischen Trümpfe unserer Unternehmen ausreichend vor Diebstahl und missbräuchlicher Nutzung geschützt werden. Ziel unseres Vorschlags ist es, das Vertrauen von Unternehmen, Kreativen, Forschern und Innovatoren in eine kooperative Innovation im gesamten Binnenmarkt zu stärken. Dies ist ein weiterer Schritt der Kommission in ihren Bemühungen, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation und intelligentes Wachstum fördert."

Die innerhalb der EU geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz vor rechtswidriger Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sind stark fragmentiert. Einige Länder verfügen über gar keine spezifischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Für Unternehmen ist es dadurch schwierig, die Systeme anderer Mitgliedstaaten zu verstehen und Zugang zu ihnen zu erhalten. Sie scheuen davor zurück, die Zivilgerichte anzurufen, da sie sich nicht sicher sein können, dass ihre Geschäftsgeheimnisse von den Gerichten gewahrt werden. Das wirkt sich negativ auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungspartnern aus.

"Besonders wichtig ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen für kleinere, weniger gut etablierte Firmen in der EU. Sie setzen in stärkerem Maße als größere Unternehmen auf Geschäftsgeheimnisse. Zum Teil liegt dies an den Kosten einer Patenterteilung und des Schutzes vor Verletzungen ihrer Rechte. Der Verlust eines Geschäftsgeheimnisses und die Offenlegung einer wichtigen Erfindung gegenüber den Wettbewerbern bedeutet für ein KMU einen katastrophalen Wertverlust und Ergebniseinbruch. Mit den vorgeschlagenen Rechtvorschriften will die Kommission das Auskommen der Unternehmen in der EU und deren Geschäftsgeheimnisse, die daran einen zentralen Anteil haben, sichern", fügte Industriekommissar Antonio Tajani hinzu.
Als nächstes wird der Kommissionsvorschlag dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt.

Datenschutzabkommen mit den USA

Datenschutz: Notwendige Schritte für neues Vertrauen zwischen EU und den USA

Die Europäische Kommission hat am 27.11.2013 eine Reihe von notwendigen Maßnahmen vorgestellt, um das Vertrauen in die Datenströme zwischen der EU und den Vereinigten Staaten wiederherzustellen.

Dazu erklärte Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz: „Die massive Bespitzelung unserer Bürger, Unternehmen und leitenden Politiker ist nicht hinnehmbar. Unsere amerikanischen Partner haben jetzt die Gelegenheit, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Wir erwarten, dass sie davon Gebrauch machen, insbesondere indem sie entschlossen auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen über ein Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA hinwirken. Ein solches Abkommen muss konkrete und durchsetzbare Rechte für die EU-Bürger vorsehen, insbesondere das Recht auf in den Vereinigten Staaten einlegbare Rechtsbehelfe in Fällen, in denen ihre personenbezogenen Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden.“

EU-Kommissarin Reding nach Treffen mit US-Delegation zum Thema Datenschutz: "Worte sind nicht genug"

Eine Delegation von US-Kongressabgeordneten ist nach ihrem Besuch in Deutschland am 26.11.2013 mit Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding in Brüssel zusammengetroffen, um über die jüngsten Enthüllungen des US-Geheimdienstes und das Thema Datenschutz zu sprechen.

Reding begrüßte den Besuch von Senator Christopher Murphy und den Kongressabgeordneten Gregory Meeks und Mario Diaz-Balart und erklärte: "Kontinuierlicher Dialog bildet gegenseitiges Vertrauen. Wir reden und hören zu, wir spionieren einander nicht aus."

Reding sagte weiter: "Ich habe sehr klar gemacht, dass die Kommission erwartet, dass die USA ihre jüngsten politischen Verpflichtungen weiter verfolgen, EU-Bürgern in den USA durchsetzbare Rechte zu geben. Dabei geht es insbesondere um die Möglichkeit, auch als Europäer ohne Wohnsitz in den USA Rechtsmittel einzulegen, wenn persönliche Daten missbräuchlich verwendet werden. Ich habe auch klar gemacht, dass Europa die notwendige Gesetzesänderung in den USA sobald wie möglich erwartet, in jedem Fall vor dem Sommer 2014. Wie Senator Murphy selbst gesagt hat, "Worte sind nicht genug". Deshalb hoffe ich nun, dass Worte in die Tat umgesetzt werden."

EU und USA wollen gemeinsames Datenschutzabkommen

Die USA und die EU wollen bis nächsten Sommer ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen auf dem Gebiet der Strafverfolgung schaffen.

Dies erklärten Vertreter von US-Regierung und EU nach einem Treffen am 18.11.2013 in Washington. Daran nahmen u.a. US-Justizminister Eric Holder, EU-Justizkommissarin Viviane Reding sowie EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström teil. In einer gemeinsamen Erklärung betonten beide Seiten, nach dem NSA-Abhörskandal verloren gegangenes Vertrauen wieder herstellen zu wollen: "Bei unserem Treffen haben wir auch das Thema Datenschutz und Fragen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Aktivitäten der US-Gemeindienste angesprochen. Wir erkennen gemeinsam an, dass dies zu bedauerlichen Spannungen in den transatlantischen Beziehungen geführt hat, die wir abbauen wollen."

EU-Kommission schließt Schlupflöcher in der Unternehmensbesteuerung

Die Europäische Kommission geht gegen Steuerumgehung durch multinationale Unternehmen in Europa vor

Steuerkommissar Algirdas Šemeta hat am 25.11.2013 eine Reform der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgelegt. So soll es nicht mehr möglich sein, dass Gesellschaften die in den EU-Ländern unterschiedliche Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen ausnutzen, um der Besteuerung völlig zu entgehen.

Ziel ist, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Unternehmen im Binnenmarkt gewährleistet, ohne Möglichkeiten zur aggressiven Steuerplanung zu eröffnen. Der Vorschlag war in dem von der Kommission 2012 vorgelegten Aktionsplan als wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgesehen.
Šemeta erklärte: „Im Mittelpunkt der Steuerpolitik der EU steht die Verbesserung des Umfelds für die Unternehmen in der EU. Dazu müssen Steuerhemmnisse abgebaut und grenzüberschreitende Probleme wie etwa die Doppelbesteuerung beseitigt werden. Wenn unsere Regeln jedoch dazu missbraucht werden, überhaupt keine Steuern mehr zu zahlen, müssen wir nachjustieren. Mit dem heutigen Vorschlag wird gewährleistet, dass sowohl der Geist als auch der Text unserer Vorschriften respektiert werden. Auf diese Weise werden höhere Staatseinnahmen erzielt und der Wettbewerb für unsere Unternehmen wird fairer.“

Mit der Mutter-Tochter-Richtlinie sollte ursprünglich verhindert werden, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften, die einer Gruppe angehören, für Einkünfte zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Gesellschaften haben jedoch die Bestimmungen der Richtlinie und Widersprüche zwischen nationalen Steuervorschriften ausgenutzt, um in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Besteuerung zu vermeiden (doppelte Nichtbesteuerung). Mit dem Vorschlag sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.

So wird der Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken aktualisiert. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, eine gemeinsame Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch anzunehmen. Damit können sie künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung außer Acht lassen und dafür sorgen, dass entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz besteuert wird.
Des Weiteren wird die Richtlinie dahingehend verschärft, dass für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen) keine Steuerbefreiung gewährt wird. Die Mutter-Tochter-Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Muttergesellschaften für die Dividendenzahlungen, die sie von Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten erhalten, eine Steuerbefreiung zu gewähren. In einigen Fällen werden solche Zahlungen jedoch von den Mitgliedstaaten, in denen sich die Tochtergesellschaften befinden, als steuerlich abzugsfähige „Schuldenrückzahlung“ eingestuft, was zur Folge hat, dass die Zahlungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nirgendwo besteuert werden. Die Ausnutzung solcher Qualifikationskonflikte ist die Grundlage für eine bestimmte Art von Steuerplanung (Gestaltungen mit Hybridanleihen), gegen die mit dem Vorschlag eingeschritten werden soll. Der Vorschlag sieht vor, dass Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist. Auf diese Weise sollen grenzübergreifende Gesellschaften davon abgehalten werden, ihre gruppeninternen Zahlungen so zu gestalten, dass eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.

Die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen

Das Problem, dass Unternehmen Steuern umgehen, ist in vielen EU- und Nicht-EU-Ländern eine politische Priorität, und bei den jüngsten G20- und G8-Treffen wurde betont, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Am 6. Dezember 2012 legte die Kommission einen Aktionsplan für eine wirkungsvollere Reaktion der EU auf Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vor. Der Plan sieht umfassende Maßnahmen vor, damit die Mitgliedstaaten ihre Steuerbemessungsgrundlagen besser schützen und entgangene Steuermilliarden zurückerlangen können. Die Überarbeitung der Mutter-Tochter-Richtlinie ist eine der im Aktionsplan angekündigten Maßnahmen.

Europawoche 2014

europawocheEuropwoche kurz vor den Europawahlen 2014

Die Konferenz der Europaminister und -senatoren der Länder (Europaministerkonferenz – EMK) hat am 20.09.2013 beschlossen, die bundesweite Europawoche 2014 in der Zeit vom 3. Mai (Samstag) bis 11. Mai (Sonntag) 2014 durchzuführen.

Dadurch finden der Europatag des Europarats (5. Mai) und der Europatag der EU (9. Mai) auch im Jahr 2014 innerhalb der Europawoche statt.

Schwerpunktthemen der Europawoche 2014 sind:

  • Europawahlen 2014 – Welche Rolle spielt das Europäische Parlament ? Wie viel  Gewicht hat meine Stimme in Europa ?
  • Leben, Lernen und Arbeiten in Europa – Unionsbürgerrechte und Mobilität in Europa
  • Die Zukunft Europas – In welchem Europa wollen wir leben?
  • Neue Förderphase 2014 bis 2020 – Die Vielfalt der EU-Förderprogramme nutzen
  • Die Umsetzung der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges, integratives Wachstum – Welche Chancen ergeben sich daraus für Sachsen-Anhalt?
  • Europa in der Welt von morgen – Wie kann die EU den Herausforderungen, wie Klimaschutz, Ressourcenknappheit, demographischer Wandel und Armutsbekämpfung begegnen?

Weiter führende Internetlinks:

Erasmus+ sorgt ab 2014 für Mobilität


Erasmus+ kommt: Europäisches Parlament stimmt über Bildungsprogramm ab

Das Europäische Parlament hat am 19.11.2013 über das Bildungsprogramm Erasmus+ abgestimmt. Das Programm Erasmus, das bisher nur für das europäische Austauschprogramm für Hochschulstudenten stand, wird ausgebaut. Unter dem neuen Namen “Erasmus+” bietet es einen Rahmen für alle formellen und informellen Programme für Bildung, Ausbildung, Jugend, Freiwilligentätigkeit und Sport.

Die Aachener Europaabgeordnete Sabine Verheyen, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, zeigt sich hoch erfreut: „Uns ist es gelungen, Gutes zu bewahren und um Neues zu erweitern. Mit ERASMUS+ haben wir eine sinnvolle Zusammenfassung der Programme erreicht. So können wir den vielseitigen Bedürfnissen der Bildungs- und Jugendeinrichtungen Rechnung tragen.“

Die aktuellen Programme Erasmus, Erasmus Mundus, Leonardo da Vinci, Comenius, Grundtvig und Jugend in Aktion werden in ERASMUS+ gebündelt. In Zukunft profitieren aber nicht nur Schüler, Auszubildende, Studenten und Jugendorganisationen von einer EU-Förderung, sondern erstmals auch in einem eigenen Kapitel der Bereich Sport. Im Fokus stehen grenzüberschreitende, sportliche Aktivitäten junger Menschen, die dabei helfen sollen, Gewalt und Diskriminierung aber auch Doping zu bekämpfen.
Uneinigkeit zwischen Parlament und Kommission herrschte bis zuletzt bei der Namensgebung.

Eine weitere Neuerung ist die Integration des europäischen Freiwilligendienstes in ERASMUS+. „Damit erhalten junge Menschen die Möglichkeit, das Arbeiten in anderen Ländern auszuprobieren, ohne auf Bezahlung und soziale Sicherheit verzichten zu müssen. Eine faire Regelung“, findet Verheyen.

Zudem wird es ein Finanzierungsinstrument für Master-Studenten geben. Da oftmals das Erasmus-Stipendium für ein Studium im Ausland nicht ausreichte, stehen künftig zusätzlich Darlehen für Masterstudien in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Dabei werden bis zu 12.000 Euro für ein Jahr und bis zu 18.000 Euro für zwei Jahre gewährt.
Ausgestattet mit 14 Milliarden Euro soll Erasmus+ von 2014 bis 2020 mehr als 5 Millionen jungen Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren einen Aufenthalt in anderen EU-Staaten ermöglichen.

Damit Erasmus+ bereits zum 1. Januar 2014 seine Wirkung entfalten kann, muss noch der Rat zustimmen.

EU-Haushaltsrahmen für 2014–2020 beschlossen

Eine Billion Euro für die Zukunft Europas – der Haushaltsrahmen der EU für 2014–2020

Am 19.11.2013 hat das Europäische Parlament für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2020 gestimmt und damit den Weg für die endgültige Verabschiedung durch den Rat in den kommenden Wochen geebnet. Die intensiven Verhandlungen, die seit der Vorlage der Kommissionsvorschläge am 29. Juni 2011 geführt wurden, konnten damit nach zweieinhalb Jahren abgeschlossen werden.

Der Mehrjährige Finanzrahmen legt fest, wie viel Geld von 2014 bis 2020 für die einzelnen Politikbereiche wie die Landwirtschaft, die regionale Förderung oder EU-Projekte wie das Austauschprogramm Erasmus zur Verfügung stehen.

Das EU-Parlament setzte sich mit seiner Forderung nach mehr Flexibilität durch. Auch die Überprüfung des MFR in rund zwei Jahren (2016) wurde festgeschrieben. Eine Arbeitsgruppe wird derweil an der Reform der EU-Einnahmequellen arbeiten.

Verbunden mit den Verhandlungen über den Haushalt waren auch Reformen wichtiger EU-Politikbereiche. So wurde unter anderem die Agrarförderung und die Kohäsionspolitik zur regionalen Förderung modernisiert. Aus dem Austauschprogramm Erasmus wird ein umfassenderes Erasmus+ und mit dem Programm Horizon2020 ist auch die Förderung von Wissenschaft und Forschung neuaufgestellt.

José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, begrüßte die Abstimmung: „Mit unserem modernen, zukunftsorientierten Haushalt können wir wirklich etwas für die Bürgerinnen und Bürger bewegen! Er kann zu einer starken und nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung in der gesamten Europäischen Union beitragen. Mit den bereitgestellten Mitteln werden wir Wege aus der Krise finden, unter der Armutsgrenze Lebende oder Arbeitssuchende finanziell unterstützen, für kleine Unternehmen Investitionsmöglichkeiten erschließen und Kommunen, Landwirte, Forscher und Studierende fördern. Dieses Modell kommt jeder Familie in Europa zugute. Und Europa ist Teil der Lösung!“

Um wieviel Geld geht es und wofür wird es ausgegeben?

Der mehrjährige EU-Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ermöglicht es der Europäischen Union, Investitionen in Höhe von bis zu 960 Mrd. EUR (1,00 % des BNE der EU) an Mitteln für Verpflichtungen und 908,4 Mrd. EUR (0,95 % des BNE der EU) an Mitteln für Zahlungen zu tätigen. Für Instrumente für unvorhergesehene Umstände (z. B. die Reserve für Soforthilfen, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, den Solidaritätsfonds und das Flexibilitätsinstrument) sowie für den Europäischen Entwicklungsfonds gelten die Obergrenzen des MFR nicht. Durch diese Instrumente können zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 36,8 Mrd. EUR (oder 0,04 % des BNE der EU) bereitgestellt werden. Im EU-Haushaltsrahmen für den Zeitraum 2014–2020 sind die Ausgabenprioritäten festgelegt, die im Einklang mit der EU-Wachstumsstrategie Europa 2020 auf die Förderung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sind. Gegenüber dem derzeitigen Finanzrahmen wurde beispielsweise die Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung) von 91,5 Mrd. EUR (d. h. 9,2 % der Gesamthaushaltsmittel) auf 125,6 Mrd. EUR (13,1 % der Gesamthaushaltsmittel) erhöht.

Beratung der Finanzminister über Bankenunion

13-11-15-BankenunionEinheitlicher Absicklungsmechanismus für Banken steht zur Debatte

Die EU-Finanzminister streben bei ihrem Treffen in Brüssel eine Annäherung über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken an. Durch den Mechanismus würde sichergestellt, dass die künftig der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegenden Banken bei einer Schieflage effizient und mit minimalen Kosten für den Steuerzahler und die Realwirtschaft abgewickelt werden können.

An dem Treffen nehmen auch Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn, Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Steuerkommissar Algirdas Šemeta teil. Auf der Tagesordnung steht auch die geplante politische Einigung über die Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie. Ferner wird der Kommissionsvorschlag für eine Standard-Mehrwertsteuererklärung und der Sachstand zu einer neuen EU-Geldwäscherichtlinie besprochen.

Öffnung des Globalisierungsfonds für junge Arbeitslose

13-11-15-GlobalisierungsfondsAb 2014 unterstützt die EU weiterhin die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und erweitert den Kreis möglicher Empfänger

Junge Menschen in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit ohne Job und Ausbildung, zeitlich befristete Beschäftigte und Selbständige können ab 2014 mit Mitteln des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) bei der Arbeitssuche unterstützt werden. Die bisherige Aufgabe des Fonds, Arbeitnehmern die infolge der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben, wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, wird damit erweitert. Der von der Kommission vorgelegte Bericht über den Globalisierungsfonds zeigt, dass 15.700 entlassene Arbeitnehmer 2012 von durch den EGF unterstützen Maßnahmen profitierten. Aus dem Fonds wurden 73,5 Millionen Euro für Arbeitskräfte in elf Mitgliedstaaten bereitgestellt. In Deutschland konnten über 2000 ehemalige Mitarbeiter des Druckmaschinenherstellers Manroland bei der Jobsuche unterstützt werden, für 2013 beantragte Deutschland EGF-Mittel für entlassene Mitarbeiter der Firma First Solar.

Sozialkommissar László Andor sagte: "Ich freue mich, dass der Rat und das Europäische Parlament zugestimmt haben, dass der EGF auch im Zeitraum 2014 bis 2020 weitergeführt wird, und dass mit den Fondsmitteln auch weiterhin Arbeitskräfte unterstützt werden können, die infolge der Wirtschaftskrise entlassen wurden. Der EGF wird erstmals auch Arbeitskräften mit befristetem Arbeitsvertrag, Selbständigen und – in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit – jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, offenstehen."

Der Europäische Globalisierungsfonds wurde im Jahr 2007 durch die Europäische Union eingerichtet. Er soll Arbeitskräfte nach Massenentlassungen bei der Arbeitssuche, mit Angeboten zur Weiterqualifizierung, Umschulung oder Unternehmensgründung unterstützen. Der Bericht zeigt, dass die Hälfte der Arbeitskräfte (14 333 von 28 662), die in den Vorjahren an den 41 bereits abgeschlossenen EGF Initiativen teilgenommen haben, zum Ende des Förderzeitraums eine neue Anstellung gefunden oder sich selbstständig gemacht haben. Antragsberechtigt zur EGF-Förderung sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antragsteller gegenüber der Kommission.

Frühwarnsystem für makroökonomische Ungleichgewichte

13-11-14-deutsche WirtschaftsentwicklungDeutschlands Wirtschaftsentwicklung wird unter die Lupe genommen

Im Rahmen des Frühwarnsystems für makroökonomische Ungleichgewichte hat die Europäische Kommission eine vertiefte Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in 16 Mitgliedsstaaten empfohlen - darunter erstmals auch in Deutschland.

Die Kommission wird Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss analysieren und bis März eine Bewertung vorlegen, ob ein übermäßiges Ungleichgewicht besteht.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso betonte, anders als vielfach berichtet gehe es nicht darum, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken oder die Exportstärke zu dämpfen. "Im Gegenteil, ich würde mir in Europa mehr starke Länder wie Deutschland wünschen", sagte Barroso in Brüssel. Die Zahlen zeigten, dass Deutschland ein hohes und seit langem bestehenden Leistungsbilanzüberschuss erzielt, auch wenn der größte Teil dieses Überschusses nicht mit anderen Euro-Staaten besteht. Die Kommission sei somit verpflichtet zu untersuchen, ob ein Ungleichgewicht besteht. "Das Problem ist nicht Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit. Es geht vielmehr um die Frage, ob Deutschland als stärkste Wirtschaftsmacht in Europa mehr tun kann, um Ungleichgewichte in der Wirtschaft der gesamten Europäischen Union abzubauen", sagte Barroso.

Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn sagte: "Wir kritisieren eindeutig nicht Deutschlands Erfolg an den globalen Märkten, im Gegenteil, das wünschen wir uns von allen EU-Staaten. Aber ein dauerhafter Leistungsbilanzüberschuss bedeutet auch, dass Deutschland dauerhaft einen Großteil seiner Ersparnisse im Ausland investiert. Die Frage ist, ob das effizient ist, auch aus deutscher Perspektive."  

Neben Deutschland wird auch für Luxemburg und Kroatien eine Untersuchung der außenwirtschaftlichen Position vorbereitet. In einer Reihe weiter Staaten waren bereits früher Ungleichgewichte festgestellt worden. Die vertieften Prüfungen werden im Frühjahr veröffentlicht und geben Aufschluss darüber, ob Ungleichgewichte bestehen oder nicht, und ob es sich um übermäßige Ungleichgewichte handelt. Die betreffenden Mitgliedstaaten werden ersucht, die Feststellungen in ihren Reformprogrammen für das Folgejahr zu berücksichtigen. Dies  fließt in die Ratschläge ein, die die Kommission im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen Ende Mai an die einzelnen Mitgliedstaaten richtet.

Mit dem Warnmechanismus und dem ebenfalls vorgelegten Jahreswachstumsbericht wird die vierte Runde der als „europäisches Semester“ bekannten wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen Union eingeleitet. Die Rahmenbedingungen sind günstig, da das Wachstum allmählich zurückkehrt und die Mitgliedstaaten bei der Korrektur der Ungleichgewichte, die sich vor der Krise entwickelt hatten, Fortschritte erzielen.
Im jüngsten Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, der von der Europäischen Kommission als Anhang zum Jahreswachstumsbericht 2014 veröffentlicht worden ist, werden die beschäftigungs- und sozialpolitischen Trends und Herausforderungen sowie die politischen Antworten der Mitgliedstaaten analysiert. Der Bericht dient als Grundlage für die weitere Analyse, Überwachung und Koordinierung während des Europäischen Semesters.

EU-Nachrichten Nr. 18 vom 07.11.2013

EU-Nachrichten Nr. 18 vom 07.11.2013 pdf - 2 MB [1,5 MB]

Frankfurter Europarede von EU-Kommissionspräsident Barroso
Die europäische Integration weiterentwickeln

Die Errungenschaften der europäischen Integration zu bewahren und fortzuentwickeln hat EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso in der Ersten Frankfurter Europarede gefordert. Das geeinte Europa sei auch heute immer noch ein Modell. „Für die Länder und die Menschen, die in unserer Nachbarschaft leben und die nicht der Europäischen Union angehören, hat sie nichts von ihrer Strahlkraft verloren", sagte Barroso.

KURZ & KNAPP
Konjunkturprognose
Fundament für wirtschaftliche Erholung im Euroraum ist gelegt

IM FOKUS
Umweltschutz
EU will die Flut der Einweg-Plastiktüten eindämmen

Patientenrechte
Mehr Auswahl im EU-Ausland

 

Für mehr Frauen in der Welt der digitalen Technologie

13-11-08-Berliner-HochschuleBerliner Hochschule für Technik und Wirtschaft ausgezeichnet

EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, hat gestern im litauischen Vilnius die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) für ihren „Frauenstudiengang Informatik und Wirtschaft“ ausgezeichnet. Die Berliner Hochschule erhielt den Preis für ihr Engagement, mehr Frauen für eine Karriere in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu begeistern.

 „Die Welt von morgen wird von digitaler Technologie bestimmt werden. Über digitale Kenntnisse zu verfügen, wird eine Vielzahl an Möglichkeiten eröffnen. Dennoch sind digitale Arbeitsplätze traditionell für Frauen nicht besonders attraktiv. Daher freue ich mich sehr, diesen begabten Frauen und Mädchen gratulieren zu dürfen, die im IKT-Bereich bereits viel erreicht haben. Ich hoffe, sie werden weiterhin Frauen dazu inspirieren, den digitalen Bereich zu erkunden“, sagte EU-Kommissarin Kroes auf der Konferenz ICT 2013.

Seit 2009 lässt die HTW jedes Jahr vierzig Bewerberinnen für den prämierten Studiengang zu. Der erste Jahrgang feierte 2012 seinen Abschluss. Die HTW wird ausgezeichnet für den innovativen Ansatz, der beispielhaft Frauen im Technologiebereich fördert und sie mit den notwendigen Fähigkeiten und Netzwerken ausstattet, damit sie eine Laufbahn im digitalen Bereich einschlagen können.

Weitere Preisträgerinnen sind die zehnjährige Spieleentwicklerin Lune Victoria van Eewijk aus Belgien, die 13-Jährige Programmiererin Amy Mather aus Großbritannien Vereinigtes Königreich sowie Sascha Bezuhanova, die ein Zentrum für Frauen im Technologiebereich in Bulgarien gegründet hat.

"Westfälischer Knochenschinken" als geschützte geografische Angabe deklariert

13-11-08-KnochenschinkenDie Europäische Kommission hat den "Westfälischen Knochenschinken" in die Liste der geschützten geografischen Angaben (ggA) aufgenommen.

Der "Westfälische Knochenschinken" ist ein Rohschinken aus Westfalen und durch seinen besonders kräftigen und würzigen Geschmack gekennzeichnet. Der Knochenschinken wird in die Liste der mehr als 1.100 Produkte aufgenommen, die bereits als geografische Angabe, Ursprungsbezeichnung und traditionelle Spezialität geschützt sind.

Neue EU-Richtlinie zu Verkehrsdelikten im Ausland

13-11-07-neue-VerkehrsrichtlinieDie EU erleichtert die Verfolgung von ausländischen Verkehrsündern

In Zukunft werden Autofahrer aus anderen EU-Staaten bei gefährlichen Verkehrsverstößen zur Kasse gebeten. Denn heute endet die Frist zur Umsetzung der Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte.

Zukünftig können beispielsweise deutsche Polizisten Verkehrssünder aus anderen EU-Ländern viel leichter ausfindig machen und zur Kasse bitten. Bisher blieben solche Verstöße oft ungeahndet. Das soll sich mit dem elektronischen Datenaustausch der Zulassungsbehörden ändern. Behörden können dann schneller in einem anderen Mitgliedstaat Namen und Anschrift eines Halters abfragen, um ihn dann mit dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu konfrontieren. Die Regelung ergänzt die bereits bestehenden Beschlüsse über das Eintreiben von Knöllchen im Ausland.

"Bei einem ausländischen Fahrer ist es dreimal wahrscheinlicher, dass er gegen Verkehrsregeln verstößt, als bei einem einheimischen Autofahrer", sagte EU-Verkehrskommissar Kallas. "Viele Leute glauben offenbar, im Ausland müssten sie sich nicht an die Regeln halten." In allen Ländern seien die Verkehrsregeln aus einem guten Grund festgelegt, nämlich uns zu schützen. "Wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, muss es Konsequenzen geben." Die EU-Kommission werde überwachen, dass alle nationalen Rechtsvorschriften die europäischen Vorschriften einhalten. "Wir werden nicht zögern zu handeln, wenn dies nicht der Fall ist", warnte Kallas.

Jedes Jahr sterben auf Europas Straßen 28 000 Menschen; 250 000 werden schwer verletzt. Und auf jeden Verkehrstoten kommen schätzungsweise vier Menschen, die lebenslang behindert sein werden.

EU-Bürger sprechen sich für verbesserten Umweltschutz aus

13-12-20-UmweltUmfrage zur biologischen Vielfalt liefert eindeutige Ergebnisse

Fast 90 Prozent der Europäer halten den Verlust von Tier- und Pflanzenarten für ein Problem. Dies geht aus einer Umfrage zur biologischen Vielfalt hervor. EU-Umweltkommissar Janez Potočnik sagte: „Es ist erfreulich, dass der Öffentlichkeit zunehmend bewusst wird, welche Bedeutung der biologischen Vielfalt zukommt. Ich hoffe, die Politiker werden daraus konkrete Maßnahmen ableiten, damit wir die in der Biodiversitätsstrategie der EU festgelegten Ziele erreichen.“

Den Rückgang und das mögliche Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen und Ökosystemen in Europa zu stoppen, halten 93 Prozent der befragten Europäer für wichtig. 96 Prozent der befragten Deutschen sehen es als ethische Verpflichtung an, die biologische Vielfalt zu erhalten und für 94 Prozent sind Natur und Biodiversität Grundlagen der Lebensqualität. 38 Prozent der Teilnehmer an der Flash-Eurobarometer-Umfrage erklärten EU-weit, sie würden bereits persönlich etwas zum Schutz der Biodiversität tun. 78 Prozent sagten, sie würden umweltfreundliche Produkte wie z. B. Bioprodukte oder Produkte aus der Region kaufen, um zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts beizutragen.

In der EU ist etwa jede vierte Art derzeit vom Aussterben bedroht, 88 Prozent der Fischbestände sind überfischt oder erheblich dezimiert. Mit einer 2011 beschlossenen neuen Strategie will Europa den Verlust der Biodiversität bis 2020 stoppen. Die Umfrage – Flash Eurobarometer 379 – wurde vom 26. bis 28. Juni 2013 in den damals 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Kroatien durchgeführt. 25 537 Personen unterschiedlicher sozialer und demografischer Zugehörigkeit wurde im Namen der Europäischen Kommission telefonisch in ihrer Muttersprache befragt.

Geringere Umweltbelastung durch Plastiktüten

13-12-20-PlastiktütenEU plant der Verwendung Grenzen zu setzen

Die EU-Kommission will den enormen jährlichen Verbrauch von fast 100 Milliarden Plastiktüten in Europa verringern. In einem nun vorgelegten Vorschlag stellt sie den Mitgliedstaaten frei, dies über Abgaben, feste Verringerungsziele oder nationale Verbote zu erreichen. Umwelt-Kommissar Janez Potočnik sagte hierzu: „Wir wollen ein sehr ernstes und gut sichtbares Umweltproblem lösen. Jedes Jahr landen in Europa mehr als acht Milliarden Plastiktüten auf dem Müll und verursachen enorme Umweltschäden. Einige Mitgliedstaaten waren bei der Reduzierung des Verbrauchs an Kunststofftaschen bereits sehr erfolgreich. Wenn andere Mitgliedstaaten folgen, könnten wir den derzeitigen Verbrauch insgesamt um bis zu 80 Prozent verringern.“

Im Jahr 2010 wurden in der EU schätzungsweise 98,6 Milliarden Kunststofftragetaschen verwendet. In Deutschland verbraucht jeder Bürger jährlich durchschnittlich 71 Plastiktüten, davon 64 leichte Einwegtüten, EU-weit werden jährlich durchschnittlich 198 Plastiktüten pro Bürger verbraucht. Der größte Teil davon besteht aus leichtem Kunststoff und kann seltener wiederverwendet werden als Kunststofftaschen aus stärkerem Material. Diese Tragetaschen aus leichtem Kunststoff können aber noch Hunderte von Jahren überdauern und als schädliche, mikroskopisch kleine Partikel, die Meeresfauna und -flora gefährden.

Mit dem Gesetzgebungsvorschlag ändert die Kommission zwei wichtige Elemente der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie will die Mitgliedstaaten verpflichten, den Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron zu reduzieren, dafür sollen die Mitgliedstaaten wirtschaftliche Instrumente wie Abgaben oder nationale Reduktionsziele einsetzen. Die hohen Verringerungsraten, die in einigen EU-Mitgliedstaaten durch die Einführung von Abgaben und sonstigen Maßnahmen erreicht werden konnten, belegen den Erfolg effizienter Maßnahmen.

Entwicklungshilfe für Sahelzone geplant

13-11-12-SahelzoneKommission sieht Milliarden Euro für humanitäre Hilfsmittel vor

Rund 5 Milliarden Euro will die Europäische Kommission den von Dürre und Nahrungsmittelnot betroffenen Ländern der Sahelzone wie Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Tschad zur Verfügung stellen. Das Geld soll in dem Zeitraum von 2014-2020 für bessere Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Ernährungssicherheit und andere diese Länder stabilisierenden Entwicklungsmaßnahmen ausgegeben werden. Entwicklungskommissar Andris Piebalgs reiste gemeinsam mit UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, dem Weltbankpräsidenten Dr. Jim Yong Kim, dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Dr. Nkosazana Dlamini-Zuma, und dem Präsidenten der Afrikanischen Entwicklungsbank, Donald Kaberuka, in die Region.

Er sagte dazu: „Die Sahelzone stellt für die EU ein Priorität dar, für die sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente mobilisiert, um auf die vielschichtige Problematik einzugehen. Wir sind entschlossen, unsere Unterstützung für die Länder und für die Menschen in der Sahelzone fortzusetzen und zu verstärken. Unser Ansatz beruht auf dem Grundsatz, dass Sicherheit eine Voraussetzung für Wachstum ist, ohne die es keine Entwicklung geben kann."

Die humanitäre Hilfe wird entsprechend dem Bedarf bereitgestellt. Die EU hat für den Zeitraum 2008-2013 humanitäre Hilfe in Höhe von 500 Mio. EUR für die Sahelzone eingeplant. 2013 werden 5,5 Millionen von Ernährungsunsicherheit betroffene Menschen Unterstützung erhalten. Das Europäische Parlament und der Europäischen Rat müssen der vorgeschlagenen Summe noch zustimmen.

Neue EU-Publikation gibt Aufschluss über Wachstumsziele

13-10-31-2020Fakten und Trends zur Strategie 2020 veröffentlicht

Ein umfassendes Bild von Beschäftigung, Forschung, Bildung, Klimawandel und Armutsbekämpfung in der EU seit 2005 liefert eine vom europäischen Statistikamt Eurostat veröffentlichte Publikation "Intelligenter, grüner und integrativer? – Indikatoren zur Unterstützung der Europa 2020-Stategie".

Danach lag die Erwerbstätigenquote 2012 EU-weit bei 68,5 Prozent, das EU-2020-Ziel liegt bei 75 Prozent. Auch die Quote der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger liegt mit 12,8 Prozent noch über der für das Jahr 2020 angestrebten 10-Prozent-Marke.

Um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sicherzustellen, haben sich die EU-Staaten 2010 fünf Kernziele gesetzt, die sie bis zum Jahr 2020 erreichen möchten. Zu jedem der fünf Leitindikatoren der Europa 2020-Strategie zeigt die Veröffentlichung die Entwicklungen für den Zeitraum zwischen 2000 oder 2005 und die jeweils aktuellsten verfügbaren Daten (2011 oder 2012). Mit der Bereitstellung zusätzlicher, relevanter Statistiken will die EU zum besseren Verständnis der Entwicklung der Leitindikatoren beitragen. Jedes Kapitel enthält ebenfalls Links zu verschiedenen Initiativen und Berichten der Europäischen Kommission für die verschiedenen Bereiche.

PKW-Maut in Deutschland noch nicht bestätigt

13-12-02-AutosEU-Kommission äußert sich noch nicht zur Vereinbarkeit einer Maut mit EU-Verträgen

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage EU-rechtliche Grundsätze für eine mögliche Pkw-Maut in Deutschland erläutert, die für Inländer ebenso gelten müsste wie für Ausländer. Da Deutschland aber noch keine konkreten Pläne vorgelegt hat, kann die Europäische Kommission sich noch nicht dazu äußern, ob diese Pläne mit EU-Recht vereinbar wären.

Grundsätzlich gilt: Mautsysteme müssen mit den allgemeinen Grundsätzen des EU-Vertrags im Einklang stehen. Demnach ist eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Straßenmautgebühren müssten also sowohl für gebietsansässige als auch für gebietsfremde Fahrer gelten. Eine Maut sollte in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Infrastruktur stehen. Je stärker auf die Verhältnismäßigkeit der Mautsysteme geachtet wird, desto eher entsprechen sie dem Nutzerprinzip („Nutzer zahlt") und desto weniger diskriminierend sind sie.

Deshalb müsste es bei einer Mauterhebung durch kostenpflichtige Plaketten auch eine Kurzzeit-Vignette geben für Autofahrer, die Autobahnen nur selten befahren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das bedeutet auch, dass die Maut für kurze Perioden (zum Beispiel eine Woche) nicht überproportional teuer sein darf im Vergleich zur jährlichen Maut.

Die Höhe der Kfz-Steuer für PKW legen die Mitgliedstaaten allein fest. Nur für schwere Lastkraftwagen gibt es europaweite Mindestsätze in der Eurovignetten-Richtlinie. Allerdings: Eine Pkw-Maut darf nicht einfach mit der Kfz-Steuer verrechnet werden. Maut und Kfz-Steuer sind zwei verschiedene Dinge. Führt ein Mitgliedsstaat ein Mautsystem ein, müssten Inländer und Ausländer eine Vignette kaufen, wenn sie die mautpflichtige Infrastruktur benutzen wollen, und zwar zu den gleichen transparenten und fairen Bedingungen: gleicher Preis, gleiche Bezahlmethode. Deutsche Behörden dürften also nicht deutschen Staatsbürgern eine Vignette mit dem Kfz-Steuerbescheid ohne weitere Kosten zustellen, während gebietsfremde Fahrer eine Vignette kaufen müssten.

Die EU bewilligt weitere 85 Millionen Euro für Syrien

13-10-29-EU-Hilfen SyrienIn der Region um Syrien soll ein Flächenbrand durch die Aufstockung humanitärer Hilfe verhindert werden

Um Millionen von Syrern innerhalb und außerhalb ihres Landes helfen zu können, hat die Europäische Union am Montag weitere 85 Millionen Euro von den im Juni zugesagten insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Hälfte des Geldes soll für verbesserte Lebensbedingungen und die Grundversorgung der Binnenflüchtlinge ausgegeben werden. Die andere Hälfte geht vor allem in die Unterstützung der Schulausbildung der in Jordanien lebenden syrischen Flüchtlinge. Fünf Millionen Euro kommen syrischen Studenten des EU-Austauschprogramms Erasmus Mundus zu gute.

Der für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissar Štefan Füle sagte dazu: „Damit zeigen wir einmal mehr, dass wir nicht nur Hilfe versprechen, sondern sie auch tatsächlich leisten. Wir stehen an der Seite des syrischen Volkes. Mit den Geldern wollen wir vor allem dafür sorgen, dass die Kinder in der Region wieder zur Schule gehen können, aber wir müssen auch die Grundversorgung der von der Krise betroffenen Menschen sowohl in Syrien als auch in den angrenzenden Ländern verbessern, die unter dem Zustrom von Flüchtlingen infolge des Blutvergießens leiden."

Die EU zählt mit 1,9 Milliarden Euro zu den größten Geldgebern im Syrienkonflikt. Durch den Zustrom der syrischen Flüchtlinge in die Nachbarstaaten wächst die Gefahr eines Flächenbrandes in der Region. Die EU unterstützt daher außerdem die Hilfsprogramme der Vereinten Nationen im Krisengebiet.

EU-Nachrichten Nr. 17 vom 24.10.2013

EU-Nachrichten Nr. 17 vom 24.10.2013 pdf - 2 MB [2 MB]  

EU-Standard für MwSt-Erklärung vorgeschlagen
Unternehmen sollen 15 Milliarden Euro sparen

Die EU-Unternehmen könnten sich ab 2017 über große Erleichterungen bei der Formalität freuen, die ihnen bei grenzüberschreitenden Geschäften mit die meiste Mühe macht: die Mehrwertsteuererklärung. Während bisher in der EU bei der Erklärung der MwSt (auch Umsatzsteuer genannt) sehr unterschiedliche Angaben verlangt werden und verschiedene Formate und Fristen zu beachten sind, hat die EU-Kommission jetzt einheitliche Anforderungen und die Einführung eines Standardformulars vorgeschlagen.

KURZ & KNAPP
EU-Globalisierungsfonds
2,3 Millionen Euro für ehemalige First-Solar-Mitarbeiter 

IM FOKUS
Europäische Energienetze
250 Infrastrukturprojekte werden besonders gefördert

Arbeitsprogramm für 2014
Wachstum und Jobs haben Priorität

 

Beratungen über europäisch-chinesische Wirtschaftsbeziehungen

13-10-29-ChinaTreffen der beiden weltweit größten Volkswirtschaften

Die Europäische Kommission und die chinesische Regierung treffen in Brüssel zu Gesprächen über die weitere Intensivierung ihrer Wirtschaftsbeziehungen zusammen. Es ist das erste Treffen auf hoher Ebene mit der neuen Pekinger Regierung. Im Zentrum der Beratungen stehen industriepolitische Fragen, künftige Wachstumsmöglichkeiten, Handel und Investitionen sowie die Zusammenarbeit der Zollbehörden. Für die beiden weltweit größten Volkswirtschaften ist es wichtig, die wirtschaftlichen Herausforderungen zu besprechen, weil interne politische Entscheidungen der EU oder Chinas sich auf die jeweils andere Seite und die übrige Welt auswirken.
Olli Rehn, der für Wirtschaft, Währung und Euro zuständige Vizepräsident der Kommission erklärte dazu: „Auf die EU und China zusammen entfällt etwa ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung, und beide Volkswirtschaften durchlaufen derzeit einen wichtigen strukturellen Reformprozess. In einer zunehmend vernetzten Welt müssen wir die Perspektiven und Probleme des jeweils anderen verstehen, wenn wir eine wirksame, kooperative Antwort auf die derzeitigen Herausforderungen finden und ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum in der EU, in China und in der ganzen Welt fördern wollen."

Bei den Gesprächen soll auch der bevorstehende Gipfel EU-China vorbereitet werden. Beide Seiten hoffen, auf diesem Gipfel Verhandlungen über ein Investitionsabkommen einleiten zu können.

EU-Handelskommissar Karel De Gucht sagte: „Der Handel ist das Kernstück unserer bilateralen Beziehungen. Aber mit der wachsenden gegenseitigen Abhängigkeit unserer beiden Volkswirtschaften kann es auch zu Spannungen kommen. Dieses wichtige Treffen bietet uns die Gelegenheit, zu erörtern, wie wir besser zusammenarbeiten und potenzielle Reibungspunkte feststellen und beseitigen können, bevor sie sich auf unsere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auswirken."

Europaweite Patientenrechte treten in Kraft

13-10-23 GesundheitNeue Vorschriften zur Gesundheitsversorgung gelten ab dem 24.10.

Neue Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung treten am Freitag europaweit in Kraft. Bürger in allen 28 Mitgliedstaaten haben in Zukunft die Wahl, ob sie sich von einem Arzt im Inland oder in einem anderen europäischen Land behandeln lassen wollen. Die Kosten für die Behandlung muss die Krankenkasse bis zu der Höhe erstatten, die auch im Inland angefallen wäre. Die neuen Regeln gelten sowohl für privat Versicherte als auch für Kassenpatienten.

Die Zustimmung der Krankenkassen zu Behandlungen im europäischen Ausland muss in Zukunft nur noch in bestimmten Fällen eingeholt werden. Geplante Behandlungen kann die Krankenkasse kann nur ablehnen, wenn für den Patienten ein Risiko besteht und wenn die Behandlung im Inland in einem medizinisch vertretbaren Zeitrahmen erfolgen könnte.

Die neuen Vorschriften sehen zudem vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wird, die über die Rechte der Patienten auf gesundheitliche Versorgung in ganz Europa informiert. Diese Stellen tauschen untereinander Informationen aus und geben den Patienten praktische Informationen über die Voraussetzungen und die Höhe der Kostenerstattung, Behandlungsmöglichkeiten, Leistungserbringer und Rechtsbehelfe. Die Patienten erhalten so ein klareres Bild von der Qualität und Sicherheit der gesundheitlichen Versorgung im Ausland, so dass sie leichter entscheiden können, ob sie sich im Ausland behandeln lassen wollen oder nicht.

Bis morgen müssen alle 28 Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

EU-Parlamentsausschuss billigt Vorschläge zum Datenschutz

13-10-23 RedingReding begrüßt Abstimmung über Vorschläge der Kommission

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Datenschutzreform wurden von einer überwältigenden Mehrheit (49 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung) des zuständigen Parlamentsausschusses gebilligt. Die Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments ist ein wichtiges Signal für den Fortschritt im interinstitutionellen Entscheidungsverfahren. Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justizangelegenheiten, erklärte dazu: "Diese Abstimmung ist ein wichtiger Moment für die europäische Demokratie. Das Europäische Parlament hat soeben seine volle Unterstützung für ein starkes und einheitliches Europäisches Datenschutzrecht gegeben, das die Kosten für Unternehmen senken und den Schutz unserer Bürger stärken wird: ein Kontinent, ein Gesetz. Die heutige Abstimmung ist ein klares Signal: Ab heute wird Datenschutz in Europa gemacht."

EU-Kommission beschließt Schwerpunkte für das kommende Jahr

13-10-23 ArbeitsschwerpunkteArbeitsschwerpunkte 2014 und Legislativvorschläge festgelegt

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr beschlossen. Den Schwerpunkt bildet die Finalisierung der Bankenunion, des Binnenmarktes und der digitalen Agenda. „2014 wird ein Jahr der Ergebnisse und der Umsetzung sein", sagte Kommissionspräsident Barroso. „Nur durch entschlossenes und rasches Handeln können wir den Bürgern und Unternehmen in der EU zeigen, dass sie mit Zuversicht in die Zukunft blicken können. Die Kommission wird das Europäische Parlament und den Rat aktiv darin unterstützen, alle wichtigen noch nicht verabschiedeten Vorschläge abzuschließen. Wir werden sicherstellen, dass die neuen EU-Finanzierungsprogramme stehen und fristgemäß anlaufen. Viele Vorschläge für Rechtsvorschriften liegen bereits auf dem Tisch, und die Kommission wird darauf drängen, sie zum Abschluss zu bringen."

Das Arbeitsprogramm der Kommission enthält erstmals eine Liste von Legislativvorschlägen, die aufgrund ihrer Bedeutung nach Auffassung der Kommission besondere Aufmerksamkeit verdienen. Dazu gehören neben dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken auch das Datenschutzpaket, die Finanztransaktionssteuer und das Telekompaket. Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitsprogramms für 2014 liegt auf der Überprüfung bereits geltender EU-Rechtsvorschriften, um ihre Zweckmäßigkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus enthält das Arbeitsprogramm eine Liste der EU-Rechtsvorschriften, die 2014 in Kraft treten werden.

Initiative zu EU-weiter Standard-Mehrwertsteuererklärung

13-11-11-MehrwertsteuererklärungEU-Kommission möchte Verfahren europaweit vereinheitlichen

Jährlich bis zu 15 Milliarden Euro Verwaltungskosten einsparen: Mit ihrem Vorschlag für eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern, die Einhaltung der Vorschriften verbessern und die Steuerbehörden EU-weit effizienter machen. Durch die Standard-Mehrwertsteuererklärung, die die nationalen Mehrwertsteuererklärungen ersetzen soll, werden von den Unternehmen EU-weit innerhalb derselben Fristen dieselben grundlegenden Angaben verlangt. Zu der Initiative erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta: „Die Standard-Mehrwertsteuererklärung bringt allen Beteiligten nur Vorteile. Zum einen profitieren die Unternehmen von vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger Bürokratie. Zum anderen erhalten die Regierungen ein neues Instrument, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern, wodurch sich ihre Einnahmen erhöhen dürften"

Jedes Jahr reichen die Steuerpflichtigen in der EU bei ihren Finanzämtern 150 Millionen Mehrwertsteuererklärungen ein. Derzeit bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch große Unterschiede bei den verlangten Angaben, dem Format der nationalen Formulare und den Abgabefristen. Hierdurch wird die Mehrwertsteuererklärung bei grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit zu einem komplexen, teuren und schwerfälligen Unterfangen.

Die Unternehmen werden nach den Kommissionsvorschlägen die Standard-Mehrwertsteuererklärung monatlich einreichen, für Kleinstunternehmen ist ein vierteljährlicher Abstand vorgesehen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden jährlichen Erklärung, die in einigen Mitgliedstaaten derzeit noch vorgeschrieben ist, würde künftig wegfallen. Mit dem Vorschlag wird auch der elektronische Datenverkehr unterstützt, da die Standard-Mehrwertsteuererklärung künftig EU-weit elektronisch eingereicht werden kann. Diese Vereinfachungen stehen voll im Einklang mit dem Engagement der Kommission für intelligente Regulierung und ist eine der Initiativen des REFIT-Programms zur Vereinfachung der Vorschriften und Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen.