Entgegen anderslautender Behauptungen will die EU-Kommission weder Pommes noch gerösteten Kaffee verbieten. Auch das besonders in Deutschland beliebte Pumpernickel und jedes andere Brot mit einem dunklen Teig dürfen selbstverständlich dunkel bleiben.
Neue Vorschriften zur Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln sollen vielmehr Lebensmittelunternehmern verbindliche Regeln an die Hand geben, um Verbraucher vor dem krebserzeugenden Stoff zu schützen. Einem entsprechenden Kommissionsvorschlag stimmte am Mittwoch, 26. Juli, die Mehrheit der Mitgliedstaaten ohne Gegenstimmen zu. Acryladmid ist nachgewiesenermaßen krebserregend und entsteht bei hohen Temperaturen während der Zubereitung von Lebensmitteln. Deshalb soll etwa der Verkauf von verbranntem Brot künftig verboten werden, da darin mit hoher Wahrscheinlichkeit die krebserregende Substanz enthalten ist.
Fakt ist: Acrylamid ist ein krebserzeugender Stoff, das wurde 2015 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt. Obwohl die Gefahr bekannt war, haben freiwillige Maßnahmen nicht für die notwendige Senkung des Acrylamidgehaltes gesorgt. Acrylamid entsteht bei Zubereitung unter hohen Temperaturen – beispielsweise Braten, Frittieren, Rösten und Backen – aus natürlich vorhandenem freien Asparagin (einer Aminosäure) und Zuckern und ist vor allem in Produkten auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie in Kaffee und Kaffeeersatz zu finden. Deshalb ist es der Kommission ein Anliegen, die Bürger zu schützen.
Der Vorschlag der Kommission wurde von 22 Mitgliedsstaaten unterstützt, Deutschland hatte sich enthalten. Nach Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung werden die Lebensmittelunternehmer verpflichtet sein, je nach Größe und Art ihres Betriebs verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen.
Der gestern vereinbarte Wortlaut wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, die vor der endgültigen Annahme durch die Kommission drei Monate Zeit für dessen Prüfung haben. Die Verordnung könnte voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.
Darüber hinaus plant die Kommission, unverzüglich nach Annahme dieser Verordnung Diskussionen über weitere Maßnahmen einzuleiten, zum Beispiel die Festlegung von Höchstgehalten für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln.
Hintergrund
Acrylamid wurde erstmals 2002 in Lebensmitteln festgestellt, und seitdem wird auf diesem Gebiet geforscht, um Maßnahmen zur Reduzierung dieses Stoffs in Lebensmitteln bestimmen zu können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2015 bestätigt, dass es sich bei Acrylamid um einen krebserzeugenden Stoff handelt und die derzeitige lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Acrylamid im Hinblick auf seine karzinogene Wirkung Anlass zur Sorge gibt. Ferner hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit konstatiert, dass die Acrylamidgehalte in den letzten Jahren nicht beständig gesenkt wurden. Außerdem haben die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission vorgenommenen Untersuchungen gezeigt, dass es große Unterschiede bei der Durchführung der freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts seitens der Lebensmittelunternehmer gibt.
Nach Vorlage des EFSA-Gutachtens leitete die Kommission Diskussionen mit den Behörden der Mitgliedstaaten ein, um geeignete Regulierungsmaßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln festzulegen.
- Quelle: Pressemeldung
- Informationen zu Acrylamid (englisch)
- Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
- Pressemitteilung: Acrylamid: Zustimmung zum Vorschlag der Kommission zur Reduzierung des Gehalts in Lebensmitteln
- Der Entwurf der Verordnung (englisch)Der Entwurf der Verordnung (englisch)
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