Seminar: Förderungen von kommunalen Netzwerken

Förderungen von kommunalen Netzwerken
Austauschs zwischen Bürger*innen verschiedener Länder

Das 2021 gestartete EU-Förderprogramm "Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte" (CERV) unterstützt Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen, Kommunen und anderen Akteur*innen, die sich u.a. für die Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung, mehr bürgerschaftliches Engagement und Gewaltprävention einsetzen. Über eine Laufzeit von sieben Jahren stehen europaweit rund 1,5 Mrd. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

23 01 24 CERV 1 300An der heutigen Online-Veranstaltung nahmen 85 Mitarbeiter*innen der kommunalen Verwaltung, aus Partnerschaftsvereinen und anderen interessierten Vereinen und zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz NRW teil. Das Seminar war eine Kooperation der acht EUROPE DIRECT Zentren in NRW mit der Kontaktstelle CERV.

Im Seminar stellten die CERV-Mitarbeiterinnen Ava Mehlen und Claudia Leinauer einen Aufruf für "Kommunale Netzwerke" vor, für den bis zum 20.04.2023 Anträge eingereicht werden können. Aber auch der Förderbereich "Städtepartnerschaften und -netzwerke" wurde erläutert, in welchem im Herbst 2023 wieder ein neuer Aufruf geplant ist.

23 01 24 CERV 2 300Während die anderen Aktionsbereiche sich in erster Linie an NGOs und Behörden richten, um deren Engagement stellvertretend für die europäische Bürgerschaft einzusetzen, sieht "Bürgerbeteiligung und Teilhabe" eine unmittelbare Involvierung der Bürgerinnen und Bürger vor.

Der Förderbereich "Städtepartnerschaften und -netzwerke" fördert den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder, insbesondere durch Städtepartnerschaften und Städtenetzwerke, sodass sie den Reichtum und die Vielfalt des gemeinsamen Erbes der Union konkret erfassen können und ihnen bewusst wird, dass dieser Reichtum und diese Vielfalt eine solide Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden.

Wichtig: für alle Förderbereiche können wegen der längeren Vorlaufzeit nur Aktivitäten gefördert werden, die im Jahr 2024 durchgeführt werden.

Die vielen Rückfragen der Teilnehmenden konnten umfassend geklärt werden, z.B. formale Anforderungen an die Antragsteller, Unterschiede zwischen Städtepartnerschaft und Städtenetzwerk, Fördermöglichkeiten von Kulturprojekten wie Konzerte oder Festivals, Förderung von Städtepartnerschaften mit einer außereuropäischen Stadt (z.B. Ukraine oder globaler Süden).