Konsultation: Unionsbürger - Ihre Rechte, Ihre Zukunft

12-05-18-Konsultation_RechteÖffentliche Konsultation: Ihre Meinung zählt

Wussten Sie, dass Sie als Staatsangehörige(r) eines EU-Landes automatisch auch Unionsbürger(in) sind? Die Unionsbürgerschaft ist mit Rechten verbunden, die in den seit 1993 geschlossenen Verträgen verankert sind und von allen 27 EU-Staaten anerkannt werden. Dazu zählen unter anderem die Reise- und Niederlassungsfreiheit in der gesamten EU, der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht in Kommunal- und Europaparlamentswahlen unabhängig vom Wohnort in der EU und vieles mehr.

Diese Rechte haben Sie nicht nur, wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen, sondern auch auf Reisen und bei begrenzten Aufenthalten im EU-Ausland (z. B. als Tourist, Student, Grenzgänger, Patient oder auf Geschäftsreisen) und selbst beim Online-Einkauf.

Das Jahr 2013 markiert das zwanzigjährige Jubiläum der Unionsbürgerschaft, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht eingeführt wurde. Die Europäische Kommission möchte anläßlich dieser Gelegenheit die „bürgernahe Agenda“ weiterentwickeln und stärken, um sicherzustellen, dass Sie die Unionsbürgerrechte im Alltag wahrnehmen können. 2013 wird die Europäische Kommission einen neuen Bericht über die Unionsbürgerschaft mit weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der von den EU-Bürgerinnen und –Bürgern aufgezeigten Probleme vorlegen. Daneben hat die Kommission vorgeschlagen, das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürger zu erklären. Sie beabsichtigt eine Reihe von Initiativen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen.

Ihr Beitrag zum Bericht 2013 über die Unionsbürgerschaft ist sehr wichtig. Die Europäische Kommission interessiert sich für Ihre Meinung und die Fragen, die Sie bewegen. Durch den unten angegebenen Link können Sie Ihre Stellungnahme vom 9. Mai bis zum 9. September 2012 übermitteln. Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission eine konsolidierte und anonyme Auswertung aller Stellungnahmen zum Fragebogen vornehmen und im Internet veröffentlichen.