Wasserprivatisierung und die EU-Vergaberichtlinie - Fragen und Antworten

Rund um die Wasserprivatisierung

Worum geht es eigentlich?

Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2011 eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgeschlagen. Konzessionen gibt es in den Mitgliedstaaten in unterschiedlichsten Bereichen, vom Autobahnbau über die Abfallentsorgung bis zur Wasserversorgung. In all den Fällen, in denen die mitgliedstaatlichen Verwaltungen hier nicht in Eigenregie, sondern über Konzessionen – in der Regel unter Einbeziehung des Privatsektors – tätig werden wollen, geht es darum, die Auswahl des Konzessionärs klaren Regeln zu unterwerfen, damit die Auswahl objektiv und transparent erfolgt. Diese Regeln finden sich im Einzelnen im Richtlinienvorschlag. Der Richtlinienvorschlag kodifiziert die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs und soll für beide Seiten – Gebietskörperschaften und Unternehmen – mehr Rechtssicherheit bringen.

 

Warum brauchen wir Vergaberegeln?

Die öffentliche Hand hat die Pflicht,  mit dem Geld der Steuerzahler sparsam umzugehen und Korruption zu bekämpfen. Dabei spielen transparente Vergabeverfahren eine wichtige Rolle: Der "kurze Draht" ins Rathaus darf nicht ausschlaggebend dafür sein, wer einen Auftrag erhält. Eine  EU-weite Ausschreibung erhöht zudem die Chancen, dass eine Gemeinde mehrere Angebote enthält, und dass ein Wettbewerb über die Qualität der Angebote entsteht. Dies ist letztlich im Sinne der Bürger.

In einem Vergabeverfahren legt die öffentliche Hand vorab die Kriterien fest, auf deren Basis die Auswahl getroffen werden soll. Neben Preis und Qualität können dies auch Umwelt- und Sozialstandards sein.

 

Führt der Vorschlag zu einer "Zwangsprivatisierung"?

Nein. Die Entscheidung, ob die Leistung in Eigenregie oder ggf. unter Mitwirkung eines privaten Partners erbracht werden soll, liegt allein bei den Gebietskörperschaften, bei der Wasserversorgung also zB  bei den einzelnen Gemeinden. Die EU-Kommission kann und will an diesem grundlegenden Recht nicht rütteln. Das würde auch gegen europäisches Recht verstoßen: die Eigentumsordnung ist Sache der EU-Staaten. Kommunale Gebietskörperschaften werden also auch weiterhin jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie Dienste selbst erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen.

 

Welche kommunalen Wasserversorger (Stadtwerke) sind von der geplanten Richtlinie betroffen? Was ist die 80%-Klausel?

Behalten Kommunen die Wasserversorgung in öffentlicher Hand, greift die Richtlinie nicht, d.h. es besteht keine Ausschreibungspflicht.

In den Verhandlungen über die Richtlinie wird über die Abgrenzung in den Fällen diskutiert, in denen Stadtwerke nicht mehr als Eigenbetriebe der öffentlichen Hand, sondern in privater Rechtsform, als Mehrspartenunternehmen (Wasserversorgung, Energie, ÖPNV…) und oftmals auch noch jenseits der eigenen Gemeindegrenzen aktiv sind. Damit sind sie wie ein privates Unternehmen am Markt tätig, und sollten damit voll der Ausschreibungspflicht unterliegen. Im Gespräch ist eine Abgrenzung abhängig vom Umsatz: bei mindestens 80 Prozent im eigenen Stadtgebiet keine Ausschreibungspflicht.

Kommissar Barnier hat mit Blick auf die besondere Situation einiger deutscher Stadtwerke vor dem Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments darüber hinausgehend den Vorschlag gemacht, die 80%-Regel nur auf den Umsatz eines Stadtwerkes in der Wassersparte anzuwenden: "Ich bin bereit zu unterstützen, dass die 80% Regel sich nur auf die Aktivitäten der Wasserversorgung bezieht (und nicht auf den Gesamtumsatz). Dies  unter der Bedingung, dass das Unternehmen eine strukturelle Trennung oder anderenfalls  eine getrennte Buchführung über Aktivitäten öffentlicher Art
(z.B. Wasserversorgung) und privater Art (zum Beispiel Energieversorgung) einführt."

Dieser Vorschlag fließt nun in die Verhandlungen um die Richtlinie ein.

 

Warum kann die Wasserversorgung nicht von der Richtlinie ausgenommen werden?

Wasser ist ein öffentliches Gut, das für Bürger lebensnotwendig ist. Das hat EU-Binnenmarktkommissar Barnier wiederholt klargestellt. Ein Grund mehr, dass  – wenn sich eine Kommune für eine Privatisierung der Wasserversorgung entscheidet – transparente und nicht-diskriminierende Regeln gelten.

Wenn eine Gemeinde entscheidet, private Betreiber ins Spiel zu bringen, muss die Transparenz des Verfahrens sichergestellt sein – deshalb brauchen wir hier Ausschreibungsregeln mit Rechtsklarheit und Rechtsschutz.

 

Kümmert sich die EU-Kommission um unsere Wasserqualität?

Natürlich weiß auch die Europäische Kommission um die Bedeutung guten Wassers zu erschwinglichen Preisen für alle Verbraucher. Nicht umsonst hat die EU in ihrer Umweltgesetzgebung in den vergangenen Jahrzehnten hohe Standards für die Qualität von Trinkwasser und Badegewässern sowie für den Schutz der Wasservorkommen gesetzt.

 

Wie geht es weiter?

Das Europaparlament und die EU-Staaten beraten derzeit über die Richtlinie zur Konzessionsvergabe. Die EU-Kommission hofft auf einen Abschluss der Verhandlungen vor der Sommerpause.