Neues Saatgutrecht schützt Artenvielfalt

Kommission legt Reformpaket vor

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche das Regelpaket für Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette vorgelegt, darunter auch das mit Spannung erwartete neue Saatgutrecht.

Das Paket enthält vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut. Verbesserte Testvorschriften sollen die biologische Vielfalt fördern. Es wird eine Züchtung gefördert, die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Landwirtschaft steht. Anders als vielfach berichtet will die EU-Kommission den Handel mit Saatgut althergebrachter Sorten nicht erschweren, sondern erleichtern. Traditionelle Sorten werden von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.

Mit dem Maßnahmenbündel wird der Gesundheitsschutz in der gesamten Lebensmittelkette modernisiert und vereinfacht. Derzeit verteilen sich die EU-Rechtsvorschriften auf rund 70 verschiedene Rechtsakte. Mit dem Reformpaket wird der Bestand auf fünf Rechtsakte verschlankt. Dadurch werden Landwirte, Züchter und Lebensmittelunternehmen von bürokratischem Aufwand entlastet. Die Verbraucher profitieren von sichereren Produkten und effizienteren Kontrollen entlang der Lebensmittelkette.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, Tonio Borg, erklärte: „Die Agrar- und Lebensmittelindustrie ist die zweitgrößte Wirtschaftsbranche der EU. Sie beschäftigt mehr als 48 Millionen Menschen und erwirtschaftet rund 750 Milliarden Euro pro Jahr. Im internationalen Vergleich verfügt Europa über die höchsten Sicherheitsstandards für Lebensmittel. Der jüngste Pferdefleischskandal — auch wenn dabei glücklicherweise keine Gesundheitsrisiken bestanden — hat jedoch gezeigt, dass wir noch einige Lücken schließen müssen.“

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Betrugskontrollen zu verschärfen und dafür zu sorgen, dass die im Betrugsfall verhängten Geldbußen so hoch angesetzt sind, dass sie eine abschreckende Wirkung haben. Die EU-Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit werden in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst, dem der Leitsatz „Vorbeugung ist die beste Medizin“ zugrunde liegt. Ziel sind höhere Standards für die Erkennung und Bekämpfung von Seuchen und den Umgang mit Gefahren für die öffentliche Gesundheit sowie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Für den Pflanzenbausektor wird eine bessere Rückverfolgbarkeit von Pflanzenmaterial aus Drittländern angestrebt, um die Ansiedlung neuer Schädlinge in der EU zu verhindern.