Europäer sichern sich im Urlaub mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ab

13-07-12-ArztZwei von fünf Europäern besitzen eine Europäische Krankenversicherungskarte

Wer im europäischen Ausland Urlaub macht, sollte seine Europäische Krankenversichertenkarte mitnehmen. Damit können sich Versicherte in vielen Ländern Europas am Urlaubsort behandeln lassen, wenn sie krank werden oder sich verletzen. Nach den jüngsten Zahlen verfügen mehr als 190 Millionen Europäerinnen und Europäer über eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). 2012 ist die Zahl der EKVK-Inhaber im Vergleich zum Vorjahr um 15 Millionen gestiegen.

László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration sagte: "Die Europäische Krankenversicherungskarte ist ein echter Erfolg: Zwei von fünf Europäern besitzen nun diese Karte, mit der man im Krankheitsfall oder bei einem Unfall während einer Auslandsreise Zeit und Geld sparen kann. In der Regel wird die EKVK problemlos akzeptiert. Kommt ein Mitgliedstaat jedoch seinen Verpflichtungen gemäß dem EU-Recht nicht nach und verweigert er die Annahme der Karte, so wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu wahren."

Durch Vorlage der EKVK wird bestätigt, dass der Inhaber Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Aufenthaltslandes hat, und zwar zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Staatsangehörige dieses Landes. Die Karte wird unentgeltlich von der nationalen Krankenkasse im Herkunftsland ausgestellt.

Krankenhäuser des öffentlichen Gesundheitssystems sind verpflichtet, die EKVK anzuerkennen. Für den Fall, dass die Karte nicht akzeptiert wird, sollten sich die Patienten an die zuständige Gesundheitsbehörde des Aufenthaltslandes wenden. Die Notfallnummern lassen sich leicht über die EKVK-App für Smartphones und Tablet-Computer abrufen. Wird die Karte weiterhin abgelehnt, sollten die Patienten die Gesundheitsbehörden ihres Herkunftsstaates um Unterstützung ersuchen. Bestehen die Probleme fort, sollten sie sich an die Europäische Kommission wenden. Die Kommission kann die Behörden des betreffenden Landes auffordern, die Angelegenheit zu untersuchen, wie kürzlich in Spanien. Gegen jeden Mitgliedstaat, der die EU-Vorschriften über die Verwendung der EKVK nicht befolgt, wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.