Einladung: 'EU-Bürgerrechte' beim Tag der Integration am 22.09.2013

Informieren Sie sich über Ihre EU-Bürgerrechte am 22.09. im Eurogress

Beim Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 geht es um die Rechte, die die Menschen in der Europäischen Union automatisch haben, die aber nicht allen bewusst sind. Über 500 Millionen Europäerinnen und Europäer profitieren täglich davon – genau wie die europäische Wirtschaft.

Um Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Rahmen der Unionsbürgerschaft zu informieren, beteiligt sich das EUROPE DIRECT Informationsbüro Aachen als Veranstaltungspartner am diesjährigen 'Tag der Integration' am Sonntag, 22.09.2013 von 11:30 - 17:30 Uhr im Eurogress in der Monheimsallee in Aachen.

Sie sind herzlich eingeladen!

EUROPE DIRECT Aachen informiert Jung und Alt mit vielfältigen Materialien wie Broschüren und Postern über die Rechte und Möglichkeiten in der EU.

Melden Sie sich beim Infostand für kostenlose Studienfahrten zu EU-Institutionen an.

Machen Sie mit bei Europa-Quiz mit vielen Preisen. Für kleine Kinder gibt es einen Maltisch mit schönen Vorlagen und natürlich europäischen Motiven ...

Der Eintritt ist frei! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

EU-Bürgerrechte von A bis Z

Die Unionsbürgerschaft ist kein leeres Konzept, sondern ein konkreter Status, mit dem eine Reihe von Rechten verknüpft sind: von A wie 'Aktives Wahlrecht' bis Z wie 'Zugang zur Sozialversicherung im Ausland'.

Der EU ist es wichtig, dass Sie über Ihre Rechte als EU-Bürger/-in Bescheid wissen, denn nur so haben Sie in Ihrem Alltag wirklich etwas davon. Mit ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft trägt die EU zur Aufklärung bei.  Festgelegt sind die EU-Bürgerrechte im zweiten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in Kapitel V der Charta der Grundrechte der EU.

Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnortes innerhalb der EU sowie Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit

Als EU-Bürger/-in haben Sie das Recht, in der EU ungehindert zu reisen und Ihren Wohnort frei zu wählen. Dieses Recht unterliegt allerdings gewissen Bedingungen. So müssen Sie sich beispielsweise bei der Einreise in ein anderes EU-Land gegebenenfalls ausweisen oder – wenn Sie für mehr als drei Monate in einem anderen EU-Land leben – bestimmte Bedingungen erfüllen, je nachdem, ob Sie dort zum Beispiel arbeiten oder studieren.
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/index_de.htm

Aktives und passives Wahlrecht

Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Herkunftsland leben, dürfen Sie in diesem Land unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Landes für die Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament kandidieren.
http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/elections/index_de.htm

Petitionsrecht

Bei Anliegen oder Beschwerden haben Sie das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten. Dabei kann es sich um ein persönliches Bedürfnis, eine persönliche Beschwerde oder um ein Thema von öffentlichem Interesse handeln. Die Angelegenheit muss in den Tätigkeitsbereich der EU fallen und Sie unmittelbar betreffen.

Beschwerderecht

Beim europäischen Bürgerbeauftragten können Sie sich über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Einrichtungen der EU beschweren.
Sie können sich auch direkt an die Organe und beratenden Einrichtungen der EU wenden und haben das Recht, eine Antwort in einer der 23 EU-Amtssprachen zu erhalten.

Recht auf konsularischen Schutz

Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten und Hilfe benötigen, genießen Sie als EU-Bürger/-in den konsularischen und diplomatischen Schutz eines jeden EU-Landes, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Einwohner/-innen des betreffenden Landes. Das bedeutet, dass Sie in Situationen wie einem Todesfall, Unfall, Krankheit, Festnahme, Inhaftierung, Gewaltverbrechen oder Rückführung in das Heimatland auf Hilfe zählen können.

Europäische Bürgerinitiative

Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative können Sie die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu unterbreiten. Die Initiative muss von mindestens einer Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Länder unterzeichnet werden.

Grundrechte

Die EU stützt sich auf die Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Wahrung der Menschenrechte. Dies schließt auch die Rechte von Menschen ein, die Minderheiten angehören.
http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/index_de.htm

Andere grenzüberschreitende Rechte

Zugang zur Sozialversicherung

Wenn Sie innerhalb der EU umziehen, zahlen Sie nur in jeweils einem Land Sozialversicherungsbeiträge, auch wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten. Im Allgemeinen erhalten Sie auch Ihre Sozialversicherungsleistungen ausschließlich von diesem Land.

Gesundheitsversorgung im Ausland

Nach dem EU-Recht können Sie sich in einem anderen EU-Land einer medizinischen Behandlung unterziehen und haben eventuell Anspruch auf Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse im Heimatland.

Studium im Ausland

Als EU-Bürger/-in haben Sie das Recht, in jedem EU-Land unter denselben Bedingungen zu studieren wie Staatsangehörige dieses Landes.

Einkaufen im Internet

Das EU-Recht schützt Sie, wenn Sie in Europa online einkaufen.

Passagierrechte, Fluggastrechte, Rechte von Bahnreisenden

Wenn Sie Probleme mit internationalen Bahnreisen oder mit Flügen aus der EU oder in die EU mit einem Luftfahrtunternehmen der EU haben, haben Sie eventuell Anrecht auf Rückerstattung und möglicherweise sogar auf Entschädigung.

Günstigere Mobiltelefontarife

Wenn Sie Ihr Handy im EU-Ausland benutzen, kann Ihr Betreiber Ihnen nicht beliebig viel dafür berechnen.

Sichere und bezahlbare Energie

Dank der EU sind Sie als Verbraucher jetzt besser geschützt und haben das Recht, Ihren Strom- und Gaslieferanten selbst zu wählen.