Klarheit bei Sozialleistungen für Zuwanderer

EU veröffentlicht Leitfaden zu Sozialleistungen für Zuwanderer

Die Sozialbehörden sollen künftig Familienstatus, Aufenthaltsdauer, Art des Einkommens und Besteuerungsort von Zuwanderern bei der Klärung von Sozialansprüchen stärker berücksichtigen.

Sozialkommissar László Andor hat am 13. Januar 2014 einen Leitfaden vorgestellt, der den nationalen Behörden helfen soll, den gewöhnlichen Aufenthaltsort eines Antragsstellers festzustellen und damit den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Ländern zu unterbinden.

Andor erklärte dazu: "Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen. Dieser Leitfaden wird es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden. Das Handbuch fügt sich ein in die laufenden Maßnahmen der Kommission zur Erleichterung der Freizügigkeit der Menschen in der EU."

Der neue Leitfaden schafft Klarheit bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU. Nach EU-Recht kann es nur einen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und somit nur einen Mitgliedstaat geben, der für wohnsitzgebundene Leistungen der sozialen Sicherheit zuständig ist.

Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige haben in dem Land Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen (z. B. Rentner, Studierende) sind in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts anspruchsberechtigt. Die Bestimmung des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts ist auch wichtig für Personen, die in mehr als einem Mitgliedstaat erwerbstätig sind.

Bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen
  • Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats
  • Art und Merkmale der Erwerbstätigkeit (insbesondere der Ort, an dem eine solche Tätigkeit in der Regel ausgeübt wird, die Dauerhaftigkeit der Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsvertrags)
  • Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit
  • im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle
  • Wohnsituation, insbesondere ob eine dauerhafte Wohnsituation vorliegt
  • Mitgliedstaat, der als der steuerliche Wohnsitz der Person gilt
  • Gründe für den Wohnortwechsel

Der Leitfaden enthält auch konkrete Beispiele und Hilfestellung zu Fällen, bei denen die Feststellung des Wohnorts schwierig sein kann, wie im Falle von Grenzgängern, Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Studierenden, Rentnern und hochmobilen nicht erwerbstätigen Personen.

Der Leitfaden ist auf der Website der Europäischen Kommission in englischer Sprache verfügbar und wird in den kommenden Wochen in alle Amtssprachen der EU übersetzt.