Mehr Sicherheit bei grenzüberschreitenden Einkäufen

14-02-27-einkaufEuropäisches Parlament bestätigt Vorschlag der Kommission

Verbraucher sollen künftig einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen können. Das Europäische Parlament hat dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen.

Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding erklärte: "Die heutige Abstimmung des Europäischen Parlaments ist eine gute Nachricht für Europa und für den digitalen Binnenmarkt. Es profitieren sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch Verbraucher in Europa: das Europäische Kaufrecht wird Transaktionskosten für kleine Unternehmen verringern und gleichzeitig 507 Millionen Konsumenten eine größere Auswahl und günstigere Preise ermöglichen, wenn sie grenzüberschreitend einkaufen. Ich rufe jetzt den Rat dazu auf, schnell zu handeln und das Europäische Kaufrecht zur Abstimmung zu bringen."
   
Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.
   
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.