Neue Vorschriften für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Neue Vorschriften zur marktorientierten Förderung erneuerbarer Energien

Die Europäische Kommission hat am 09.04.2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet.

Die Leitlinien unterstützen die EU-Staaten darin, schrittweise zu einer marktorientierten Förderung der erneuerbaren Energien überzugehen. Sie enthalten auch Kriterien dafür, wie energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlastet werden können.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Es ist an der Zeit, dass die erneuerbaren Energien Teil des Marktgeschehens werden. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch an die Marktbedingungen angepasst werden. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen erschwinglicher wird."

Kernpunkte der neuen Leitlinien sind die schrittweise Einführung von marktorientierten Mechanismen, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, die Förderung grenzübergreifender Energieinfrastrukturen mit Blick auf den europäischen Energiebinnenmarkt sowie Beihilfen zur Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung.