Zusatzrenten in der EU

14-04-17-ZusatzrentenEU ermöglicht Zusatzrenten für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können künftig ihre Ansprüche aus Betriebsrenten bei einem Umzug innerhalb der Eurpäischen Union mitnehmen.

Dabei müssen sie allerdings auf Mindestfristen achten: Renten- und Pensionsansprüche sollten spätestens nach drei Beschäftigungsjahren unverfallbar (garantiert) sein.

Das EU-Parlament hat die neue Regelung am 15.04.2014 endgültig angenommen. Sozialkommissar László Andor wies nach dem Votum darauf hin, dass Arbeitnehmer europaweit immer stärker auf Zusatzrenten angewiesen sind. Der Umzug in ein anderes Land dürfe sich nicht nachteilig auf Ansprüche auf Zusatzrenten oder Zusatzpensionen auswirken.

Der  Schutz gesetzlicher Rentenansprüche bei Umzug in ein anderes EU-Land ist bereits durch EU-Gesetze sichergestellt. Die neue Regelung führt jetzt zu gleichwertigen Schutz für zusätzliche Renten, zum Beispiel Betriebsrenten, die durch den Arbeitgeber finanziert werden.

Die nun geschaffenen Möglichkeiten, Ansprüche zu erwerben und zu wahren, sind vor allem für mobile EU-Bürger wichtig, die in EU-Ländern beschäftigt sind, in denen diese Vorsorgesysteme weit verbreitet und die Anforderungen zu den Mitgliedschaftsjahren besonders hoch sind.