Klarere EU-Vorschriften für unbegleitete jugendliche Asylsuchende

14-06-27-AsylsuchendeEU-Kommission macht Vorschläge

In Reaktion auf ein Urteil des EU-Gerichtshofs hat die Europäische Kommission am 26.06.2014 klarere Regeln für jugendliche Asylsuchende in der EU vorgeschlagen.

Konkret geht es darum, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung der Asylanträge von unbegleiteten Jugendlichen zuständig ist. Damit soll insbesondere die Lage jener um internationalen Schutz nachsuchenden Minderjährigen verbessert werden, die keine Familienangehörigen oder sonstigen Verwandten in der EU haben. Im vergangenen Jahr haben 12.690 unbegleitete Minderjährige in der EU einen Asylantrag gestellt.

"Die Rechte der Kinder müssen immer an erster Stelle stehen. Wir brauchen klarere und berechenbarere EU-Asylbestimmungen für unbegleitete Minderjährige. Mit unserem Vorschlag würde gewährleistet, dass die Minderjährigen im Dublin-Verfahren immer im Vordergrund stehen und nicht unnötig zwischen den Mitgliedstaaten hin- und hergeschoben werden. Wir wollen die Verfahren, mit denen sie internationalen Schutz erhalten können, beschleunigen. Damit würde unser gemeinsames Asylsystem gerade für die besonders Schutzbedürftigen unter uns wesentlich effektiver", erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Über den Vorschlag der Kommission beraten jetzt das Europäische Parlament und die EU-Staaten. Die Kommission ist zuversichtlich, dass eine Einigung während der italienischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2014 zustande kommen wird.