"STOP TTIP": Bedingungen für Europäische Bürgerinitiative nicht erfüllt

EU-BevoelkerungDie EU-Kommission hat nach einer rechtlichen Prüfung entschieden, die Initiative "STOP TTIP" als Europäische Bürgerinitiative abzulehnen

Über die Europäische Bürgerinitiative haben die Bürger das Recht, die Europäische Kommission aufzufordern, einen neuen Rechtsakt vorzuschlagen.

Die Initiative gegen das EU-US-Freihandelsabkommen TTIP und das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada richtet die Forderung an die EU-Kommission, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen bzw. deren Unterschrift zu stoppen. Eine Europäische Bürgerinitiative, die die EU-Kommission dazu aufruft, nicht tätig zu werden, entspricht nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen. Dagegen wäre beispielsweise eine Bürgerinitiative, die dazu aufruft, ein Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat zu schließen, zulässig.

Eine Bürgerinitiative kann die Europäische Kommission auffordern, einen neuen Rechtsakt vorzuschlagen, und zwar in Bereichen, in denen sie zuständig ist. Die Kommission kann nicht qua Rechtsakt ein Verhandlungsmandat zum Beispiel für TTIP aufheben, das die EU-Staaten ihr einstimmig erteilt haben.

Zudem sind die durch die Mitgliedstaaten erteilten Verhandlungsmandate für Freihandelsabkommen keine Rechtsakte, sondern Vorbereitungsakte zwischen den EU-Institutionen. Die geplante Bürgerinitiative liegt damit außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.

Am 15. Juli hat die Kommission einen Antrag erhalten, eine Europäische Bürgerinitiative zum Stopp von TTIP und CETA zu registrieren. Die EU-Kommission hat das Verhandlungsmandat für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) vom Rat, also den Mitgliedstaaten erhalten. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada sind bereits abgeschlossen, hier steht die Ratifizierung in den Mitgliedstaaten an.

Die europäische Bürgerinitiative wurde im April 2012 als neues Instrument eingeführt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auf die Tagesordnung bringen können. Wenn eine Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten ein Anliegen mittragen, können sie die Europäische Kommission zum Handeln in Bereichen aufzufordern, in denen diese Handlungsbefugnis hat. Bis heute haben insgesamt mehr als fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger über 20 verschiedene Initiativen unterzeichnet.