EU-Kommission unterstützt EU-Staaten bzgl. Flüchtlingsströme

Mit weiteren rund 2,4 Mrd. Euro unterstützt die Europäische Kommission die EU-Staaten bei der Bewältigung der Migration nach Europa

Sie hat am 10.08.2015 weitere 23 nationale Programme im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) genehmigt. Daraus können die EU-Staaten finanzielle Unterstützung unter anderem für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen auf lokaler und regionaler Ebene und die Durchführung von Asylverfahren erhalten. Die entsprechenden Programme für Deutschland hatte die Kommission bereits im März genehmigt: Deutschland stehen aus den beiden Fonds bis 2020 221 Mio. Euro (AMIF) und 134 Mio. Euro (ISF) zur Verfügung.

Mit den heute genehmigten Programmen können nun unter anderem auch Griechenland und Italien finanzielle Unterstützung aus AMIF und ISF erhalten. Für Griechenland stehen aus beiden Fonds insgesamt ca. 475 Mio. Euro bereit, für Italien fast 560 Mio. Euro. Die Kommission arbeitet intensiv mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel unverzüglich freigegeben werden.

Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte: "Die Mitgliedstaaten stehen heute vor nie dagewesenen Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit, und die Kommission ergreift die im Geiste der Solidarität gebotenen Maßnahmen. Mit der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda unternimmt die Kommission mutige Schritte, um die Migration besser zu steuern, Zusammenarbeit zu fördern und Europa zum Wohle seiner Bürgerinnen und Bürger besser vor organisierter Kriminalität und Terrorismus zu schützen. Im Rahmen der von der Kommission genehmigten nationalen Programme werden den Mitgliedstaaten beträchtliche Finanzhilfen gewährt, damit sie diese Herausforderungen angehen können. Wir sind fest entschlossen, diesen Weg weiterzugehen und praktische Solidarität zu üben.“

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds trägt zur wirksamen Steuerung der Migrationsströme und zur Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes im Bereich Asyl und Migration bei. Aus dem Fonds werden nationale Maßnahmen unterstützt, die auf folgende Ziele abstellen: Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, Durchführung der Asylverfahren im Einklang mit Unionsstandards, Integration der Migranten auf lokaler und regionaler Ebene und Erhöhung der Wirksamkeit von Rückkehrprogrammen.

Der Fonds für die innere Sicherheit besteht aus dem Instrument Außengrenzen und Visa und dem Instrument für polizeiliche Zusammenarbeit und Krisenmanagement. Er finanziert nationale Maßnahmen zur Verbesserung der Grenzverwaltung und Grenzüberwachung der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Verwendung moderner Technologien. Über den ISF werden ferner Maßnahmen finanziert, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung verbessern und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten stärken, Sicherheitsrisiken wie Terrorismus und gewaltbereiter Radikalisierung, Drogenhandel, Cyberkriminalität, Menschenhandel und anderen Formen organisierter Kriminalität wirksam zu begegnen.

Die nationalen Programme werden vor Ort von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, umgesetzt.