EU-Kommissar Hahn fordert mehr Rechtsstaatlichkeit in EU-Beitrittskandidaten

Die EU-Kommission mahnt EU-Beitrittskandidaten zu mehr Anstrengung im Bereich der Ermittlung, Anklageerhebung und rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf die organisierte Kriminalität und Korruption. Ebenfalls sind immer noch Defizite bei der Durchsetzung von Grundrechten festzustellen. Insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung ist in einigen Staaten, die der EU beitreten möchten, gefährdet.

Die Europäische Kommission hat in ihren Fortschrittberichten zu allen Kandidatenländern mehr Anstrengungen bei der Wahrung demokratischer Grundrechte, eines unabhängigen Justizsystems, einer transparenten Rechtsetzung sowie der Korruptionsbekämpfung angemahnt.

Die Kommission verwies zugleich auf den durch den Flüchtlingszustrom entstandenen Druck auf die Länder des Westbalkans und der Türkei und betonte die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung.

Zur Vorstellung des jährlichen Erweiterungspakets sagte Johannes Hahn, Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen: "Die derzeitige Flüchtlingskrise zeigt, welche Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern in Südosteuropa zukommt. Der Erweiterungsprozess der EU, der sich auf den westlichen Balkan und die Türkei erstreckt, ist ein äußerst wirksames Instrument zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in diesen Ländern. Er kurbelt auch die Wirtschaft an und fördert die regionale Zusammenarbeit. Eine klare europäische Perspektive verhilft unseren Partnerländern schrittweise zum Wandel und erhöht die Stabilität rund um die Europäische Union. Unsere Entschlossenheit zur Erweiterung der EU und unser Festhalten an den dafür geltenden Bedingungen bedeuten daher eine langfristige Investition in die Sicherheit und den Wohlstand Europas."

In ihrer neuen Erweiterungsstrategie setzt die Europäische Kommission stärker auf Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftspolitische Steuerung und die Reform der öffentlichen Verwaltung. Hier kritisierte sie bei allen beitrittswilligen Kandidaten Defizite vor allem bei der Achtung demokratischer Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie bei der Rechtsstaatlichkeit.

Insbesondere die Türkei weist bei Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie bei Rechtsstaatlichkeit erhebliche Mängel auf. Der Reformprozess hat sich verlangsamt und die Suche nach einer Lösung in der Kurdenfrage ist zum Stillstand gekommen.

Insgesamt bemängelt die Kommission bei allen Kandidaten, dass zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.

Auch wenn im letzten Jahr bedeutende Fortschritte erzielt wurden, sind noch große Herausforderungen zu bewältigen. Was die Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so mangelt es der Justiz an Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht. Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.

Auch im Hinblick auf wirtschaftspolitische Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit stehen die meisten Länder vor großen Aufgaben. Die Entwicklung der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für Beschäftigung und Wachstum und für die Anziehung von Investoren. Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die regionale Zusammenarbeit und die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und Konnektivität. Hier wurden vor allem im Rahmen des Berliner Prozesses und der Initiative „Westbalkan-Sechs“ erhebliche Fortschritte erzielt. Die Kommission betont außerdem, dass gutnachbarliche Beziehungen geschaffen und bilaterale Streitigkeiten beigelegt werden müssen.

Die EU-Kommission verabschiedet jedes Jahr ein EU-Erweiterungspaket. Dieses erläutert ihre Politik im Bereich der EU-Erweiterung und wertet die Fortschritte der einzelnen Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer in den vergangenen zwölf Monaten aus.