Lissabon-Vertrag mit Begleitgesetzen

Lissabon-Vertrag und seine Umsetzung in Deutschland

Der Bundestag hat am 8. September mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 18. September erwartet. Danach kann der Bundespräsident die Gesetze unterzeichnen. Anschließend wird die Ratifikationsurkunde bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt, rechtzeitig vor dem irischen Referendum am 2. Oktober.

Damit kommen beide Parlamentskammern einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach. Dieses hatte dem Parlament aufgegeben, seine Rolle in der europäischen Gesetzgebung zu stärken. Insgesamt handelt es sich um vier verschiedene Gesetze. Sie sollen die Rolle des Parlaments gegenüber der Europäischen Union (EU) einerseits und das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Parlament andererseits regeln.