Gewalt gegen Frauen bekämpfen: EU soll internationalem Abkommen beitreten

Die Europäische Kommission der Europäischen Union hat am 04.03.2016 vorgeschlagen, die Istanbul-Konvention des Europarates zu ratifizieren.

Dabei handelt es sich um das umfassendste internationale Abkommen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Die Konvention fordert von den Unterzeichnern, den Schutz der Opfer von Gewalt zu verbessern und die Verfolgung von Straftätern zu gewährleisten. Es betrifft alle Formen von Gewalt: psychische und physische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. 12 EU-Mitgliedstaaten haben die Konvention schon ratifiziert. Weitere 13 EU-Staaten, darunter Deutschland, haben sie unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Weitere Unterzeichnungen und Ratifizierungen werden in den kommenden Monaten erwartet.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und die Gleichstellung der Geschlechter, sagte: "Unser Vorschlag hat eine klare Botschaft: Opfer von Gewalt gegen Frauen müssen in ganz Europa besser geschützt werden. Eine von drei Frauen in der EU hat physische oder sexuelle Gewalt oder beides erlebt. Über die Hälfte aller Frauen haben ab ihrem 15 Lebensjahr sexuelle Belästigungen erlitten. Diese Zahlen sind nicht akzeptabel und entsprechen nicht unseren Werten. Der heutige Vorschlag an die EU, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren, ist ein Schritt nach vorn - sowohl für unseren Kampf gegen Gewalt gegen Frauen also auch bei der Gleichstellung der Geschlechter. Um auf allen Ebenen eine kohärente Umsetzung zu gewährleisten, rufe ich auch diejenigen Mitgliedstaaten auf, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, dies rasch zu tun."

Die Istanbulkonvention Sie wurde 2011 vorgelegt und trat 2014 in Kraft. Sie erkennt Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung an und umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz der Opfer und der Verfolgung der Täter.